28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Aurox Temprastones
Anwendung der "Temprastones" (c) Aurox

Das Grazer Startup Aurox erweitert seine Lifestyle-Palette und stellt seine sogenannten “Temprastones” vor – kleine Skincare-Devices, optisch ähnlich den Apple AirPods. Die elektrischen Augenpads sollen gezielt Wärme und Kälte auf die dünne Haut im Augenbereich anwenden lassen, was die Durchblutung und Hautstraffung fördert und damit einen Anti-Aging-Effekt erzeugt.

Laut Europäischem Patentamt meldete Aurox bereits im vergangenen Jahr ein neues thermoelektrisches Modul an. Die “Temprastones” könnten für Aurox eine Weiterentwicklung des 2019 vorgestellten Stirnbands sein (brutkasten berichtete).

Aurox: Steirische Anti-Aging-Innovation

“Temprastones setzt in puncto Anwendung und Wirkung neue Maßstäbe im Anti-Aging Bereich. Es ist exakt auf die Bedürfnisse der sensitiven Haut im Augenbereich abgestimmt”, sagt Geschäftsführer Christoph Schöggler.

(c) Aurox

Die Keramik-beschichtete Augenpads werden laut Unternehmen auf rund 44 °C erhitzt, um die Permeabilität der Haut zu erhöhen. Dagegen soll die kühlende Wirkung bei rund 14 °C, Schwellungen reduzieren. Laut Aurox sollen die “Temprastones” also Produkte für die Morgen- und Abendpflege vereinen.

Das Grazer Unternehmen hält mehrere Patente im Bereich Thermoelektrischer Kühlung und arbeitet mit Dermatologen zusammen. Im Februar dieses Jahres gewann das Startup den European Product Design Award. Die “Temprastones” sollen für rund 150 Euro erhältlich sein.

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