28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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B&C-Gruppe
© Georg Wilke - Alexander Zwickl.

Die B&C Holding Österreich GmbH ist die oberste Holdinggesellschaft unter dem Dach der B&C Privatstiftung und bündelt die Beteiligungs- und Investmentaktivitäten der B&C-Gruppe. Diese investiert in etablierte börsennotierte und außerbörsliche Unternehmen sowie in Technologie-Wachstumsunternehmen.

B&C-Gruppe: Ausbau des Portfolios

Alexander Zwickl wird mit seiner Bestellung zum Geschäftsführer künftig für den Ausbau des Beteiligungsportfolios reifer Unternehmen zuständig sein. Dabei setzt die Gruppe auf längerfristig und partnerschaftlich ausgerichtete sowie flexibel strukturierte Minderheitsbeteiligungen an etablierten Industrie- und industrienahen Unternehmen. Darüber hinaus übernimmt Zwickl innerhalb der Geschäftsführung leitende Aufgaben im bestehenden Kernbeteiligungsmanagement.

Mit seiner Bestellung wird zudem die Geschäftsführung der B&C Holding Österreich GmbH von zwei auf drei Mitglieder erweitert. Gemeinsam mit Patrick Lackenbucher und Thomas Zimpfer bildet Zwickl nun das dreiköpfige Führungsgremium.

Der Manager verfügt über Erfahrung in der Führung und strategischen Weiterentwicklung von Industrieunternehmen sowie in den Bereichen M&A und Private Equity. Zuletzt war er Chief Financial Officer und Chief Commercial Officer bei Alu Menziken, einem europäischen Hersteller von Aluminiumkomponenten für Automobil-, Luftfahrt- und Industrieanwendungen. Dort trug er operative Verantwortung und begleitete unter anderem Wachstums- und Transformationsprogramme. Zuvor war Zwickl in der Strategieberatung, im Beteiligungsgeschäft und in leitenden Funktionen im industriellen Umfeld tätig. Der gebürtige Wiener studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Zwickl möchte neue Investitionsmöglichkeiten erschließen

„Als wesentliche Aktionärin begleiten wir die Transformation unserer bestehenden Beteiligungen und bauen zugleich unsere Investmentaktivitäten aus. Wir erleben eine neue wirtschaftliche Realität, die diese Aufgaben noch anspruchsvoller macht. Deshalb stellen wir die Geschäftsführung breiter auf“, sagt Wolfgang Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der B&C-Gruppe.

Und Zwickl ergänzt: „Die B&C verbindet als österreichische Industrieholding langjährige Erfahrung im klassischen Industriebereich mit Investments in innovative Technologieunternehmen. Für mich steht sie für österreichisches Unternehmertum, Unabhängigkeit und Flexibilität. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem starken Team die Entwicklung der B&C-Gruppe mitzugestalten und neue Investitionsmöglichkeiten zu erschließen.“

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