28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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v.l.n.r.: Angelika Sommer-Hemetsberger (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) und Christoph Boschan (CEO), Wiener Börse AG | (c) Wiener Börse AG/Alexander Felten

Die Wiener Börse hat 2025 das beste Jahr ihrer Geschichte abgeschlossen. Das Ergebnis vor Steuern stieg auf 53,4 Mio. Euro (2024: 50,1 Mio.), der Umsatz auf 90,1 Mio. Euro. Der ATX Total Return legte um 52,17 Prozent zu, der heimische Leitindex überschritt heuer erstmals die Marke von 15.000 Punkten. 31 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung besitzen mittlerweile Wertpapiere, ein relativer Zuwachs von rund 25 Prozent gegenüber der ersten Erhebung 2023.

Beim Blick auf die Neuzugänge zeigt sich, wo der Standort noch Luft nach oben hat: Unter den drei neuen Listings im Wachstumssegment direct market plus war 2025 kein klassisches Tech- oder Software-Unternehmen. Steyr Motors war bereits seit Herbst 2024 im Frankfurter Scale-Segment notiert und kam im Februar 2025 als Zweitlisting nach Wien, dazu kamen das Biotech-Unternehmen REPLOID aus Wels und die Südtiroler Dental-Holding Gallmetzer HealthCare. Dass Kandidaten wie der Krypto-Broker Bitpanda ihre Börsenpläne laut einem Bloomberg-Bericht vom Jahresanfang Richtung Frankfurt richten, was das Unternehmen bislang nicht bestätigt hat, illustriert eine europaweite Herausforderung: Den großen Wachstumsfinanzierungen fehlt es auf dem Kontinent an Tiefe.

Boschan: Der Engpass ist das Kapital

Auf die Frage nach dem nächsten großen IPO verweist Boschan auf laufende Gespräche mit potenziellen Emittent:innen und die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts. Den eigentlichen Hebel sieht der CEO ohnehin nicht bei der Infrastruktur. Die Handelsplätze, die Segmente, die Technik seien längst vorhanden. Entscheidend sei, was darüber transportiert werde: das Kapital. Europas zentraler Wettbewerbsnachteil sei die Frage, wo die großen Capital Pools liegen. Kapitalmärkte ließen sich nicht allein regulatorisch herstellen.

Auf der Angebotsseite hat sich zuletzt einiges getan, auch auf Drängen der Börse. Mit der Umsetzung des EU Listing Acts in nationales Recht, dessen zentrale Bestimmungen am 6. Juni 2026 in Kraft getreten sind, werden Börsengänge auch im Standard und Prime Market deutlich erleichtert: Die geforderte Bestandsdauer einer Aktiengesellschaft sinkt von drei Jahren auf eines, der Mindeststreubesitz von 25 auf zehn Prozent, und die Schwelle für die nationale Prospektpflicht steigt von 250.000 auf zwei Millionen Euro. Das Paket geht über das ohnehin liberalere direct market plus hinaus, das die Börse zudem zum EU-KMU-Wachstumsmarkt aufwerten will, mit dem erklärten Ziel, die Abwanderung von Startups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

Dass solche Schritte nötig, aber für sich genommen kein Wendepunkt sind, sieht man auch in der Szene so. Anwalt Philipp Kinsky etwa nannte den Listing Act ein überfälliges Signal, zweifelte aber, ob die Erleichterungen ohne Harmonisierung im Steuer- und Gesellschaftsrecht die Standortnachteile gegenüber den USA wettmachen. Boschans Botschaft deckt sich damit: Bessere Leitungen seien wichtig, entscheidend bleibe aber das Kapital, das durch sie fließt.

350 Milliarden als Chance

Genau hier verortet die Börse den größten Hebel: in den über 350 Milliarden Euro, die in Österreich niedrig verzinst auf Einlagen und in Bargeld liegen. Boschan wirbt für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge mit automatischer Teilnahme nach internationalem Vorbild sowie für steuerbegünstigte Investitionskonten. Während Tschechien Kursgewinne nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei stellt und Deutschland und Polen vorangehen, belaste Österreich eigenverantwortliche Vorsorge mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf bereits versteuertes Einkommen.

Die Richtung stimmt also: ein Rekordjahr, ein IPO-Fenster, das unter Analyst:innen 2026 europaweit als günstig gilt, und frische regulatorische Erleichterungen. Die Börse hat ihren Teil geliefert. Damit aus dem Kapitalmarktpotenzial auch Wachstumskapital für die nächste Generation heimischer Scaleups wird, ist nun vor allem die Politik am Zug.

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