28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Ex-Notenbanker Robert Holzmann (links) und Emerald-Horizon-CEO Florian Wagner. Foto: Martin Pacher | brutkasten

Sieben Jahre nach der Gründung geht Emerald Horizon den nächsten Schritt Richtung Prototyp: Am 8. September gibt das Grazer Unternehmen (Wiener Börse: SMRX) in seinem Labor den Startschuss für den Bau des ADES Test Loop. Dabei handelt es sich um den ersten integrierten Systemtest, in dem die bisher einzeln entwickelten Komponenten des Reaktorsystems zusammengeführt werden. „In sieben Jahren intensiver Entwicklungsarbeit haben wir die einzelnen Bausteine für ADES entwickelt und validiert. Jetzt beginnen wir, gemeinsam mit VDL Groep, diese Bausteine zusammenzuführen“, sagt CEO Florian Wagner.

Reaktor ohne kritische Kettenreaktion

ADES (Accelerator Driven Energy Source) ist ein Kernreaktor in Containergröße, der ohne kritische Kettenreaktion arbeitet. Ein Teilchenbeschleuniger liefert die Neutronen, die den Prozess in Gang halten. Wird er abgeschaltet, endet die Spaltung sofort. Als Brennstoff dient Thorium. Eine Einheit soll 25 Megawatt thermische und rund zehn Megawatt elektrische Leistung liefern, genug für etwa 10.000 Haushalte, und das laut Unternehmen 20 Jahre lang ohne Brennstoffwechsel. Der Salzkreislauf arbeitet wasserfrei, ein Anschluss an einen Fluss ist für den Betrieb nicht erforderlich. Wie Wagner Ende 2025 im brutkasten-Talk sagte, ist die Marktreife für 2029 geplant.

Bild: (v.l.n.r.) DI Dr. Mario J. Müller, Vice President R&D, und US-Investor Carl Page, Mitglied des Advisory Board der Emerald Horizon AG, vor den Abschirmblöcken der Neutronenquelle im Labor in Graz. (c) Fuchs

Letzte Vorstufe vor dem Prototyp-Loop

In Graz wurden nach Unternehmensangaben bereits vier Vorgängergenerationen des Loops in Hardware getestet. Die kommende Version gilt als voraussichtlich letzte Vorstufe vor dem finalen ADES-Prototyp-Loop. Beim EU-Genehmigungspfad arbeitet Emerald Horizon mit Haskoning, an einer US-Klassifizierung mit Pillsbury Winthrop Shaw Pittman.

VDL Groep als Fertigungspartner

Eine zentrale Rolle kommt der VDL Groep zu. Der niederländische Industriekonzern mit rund 13.500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz 2025 von mehr als vier Milliarden Euro, bekannt als Zulieferer der Halbleiterausrüstungsindustrie, führt als Engineering- und Fertigungspartner die technischen Bausteine zusammen und legt das System auf eine spätere industrielle Serienfertigung aus. Die Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen wird am 8. September in Graz live unterzeichnet.

Börsengang als Finanzierungshebel

Emerald Horizon notiert seit 26. Juni an der Wiener Börse. Das Listing soll laut Unternehmen vor allem den Zugang zu Fremdkapital erleichtern, etwa über Kredite, Green Bonds und Projektfinanzierung, um das Energy-as-a-Service-Modell und die Serienproduktion mit VDL zu finanzieren. Erst vor wenigen Tagen holte das Unternehmen zudem Manager Claus Schmidt für Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement an Bord.

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