28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Die Founder von The GoodStuff Christian Knauss (l.) und Thomas Schmidbauer (r.) setzen in Zukunft auf einen natürlichen Proteinriegel. | ©Alina Diesner

Ein Proteinshake hier, ein Proteinriegel da. Österreichs Supermarktregale sind gefüllt mit eiweißhaltigen Produkten. Der Trend zur bewussten Ernährung schlägt auch auf die Tierwelt über. Mit SnackSnack erweitert The GoodStuff sein Sortiment um einen Proteinriegel für Hunde, der auf natürlichen Inhaltsstoffen basiert. „Wir wollen Tiere so ernähren, wie es die Natur für sie vorgesehen hat. Und deswegen bieten wir Futter- und Snackprodukte an, die sich einer sehr natürlichen Philosophie unterwerfen“, erklärt Co-Founder Thomas Schmidbauer im brutkasten-Gespräch.

Ein besseres Hundeleben

Hunde sollen durch den Riegel mehr Energie haben und ein glücklicheres Leben führen. „Du bist, was du isst. Das gilt auch für den Hund. Wenn ich nur Schrott in mich reinschaufle, dann wird es mir nicht gut gehen“, sagt Schmidbauer, der die Riegel als „hochwertiges Snackprodukt“ beschreibt. Dass die Hunde den Proteinriegel zwingend für eine gesunde Ernährung brauchen würden, bestätigte er jedoch nicht. Denn für eine ausgewogene Ernährung müsse durch Trocken- und Nassfutter gesorgt werden.

Die Riegel bestehen zu 90 Prozent aus Hühnerfleisch, Quinoa, Flohsamen und Mineralstoffen. „Man kann jetzt in den Supermarkt gehen und Hundesnacks kaufen, die voller Getreide und irgendwelcher Zusatzstoffe sind. Dem Hund wird das nicht gut tun. Unser Riegel ist ein Naturprodukt ohne irgendwelche künstlichen Zusatzstoffe, Geschmacksverstärker oder sonst irgendeinen ‚Klimbim‘“, erklärt Schmidbauer. Die Kombination des proteinhaltigen Hühnerfleisches mit Quinoa, das „den Blutzuckerspiegel konstant auf einem Level hält“, mache den Riegel ideal für aktive Tage.

Ein Kilo für rund 60 Euro

Qualität hat ihren Preis, das trifft auch auf die Proteinriegel von The GoodStuff zu. Ein Kilogramm kommt im Onlineshop auf rund 60 Euro. Zum Vergleich: Die Pedigree Ranchos, die auf Fressnapf als Trainingssnack beworben werden, kosten auf eben dieser Website rund 33 Euro pro Kilo. Schmidbauer sieht den Preis jedoch nicht als problematisch an: „Der ist dadurch gerechtfertigt, dass es einfach ein extrem hochwertiges Produkt ist. Wenn ich hochwertig produziere, dann muss ich auch einen höheren Preis verlangen.“

Der Verkauf der Riegel laufe bisher gut. The GoodStuff habe bereits „Tausende verkauft“, das Feedback sei durchwegs positiv. Aktuell sind die Riegel in der Geschmacksrichtung Huhn erhältlich, weitere seien aber geplant. The GoodStuff sieht die Riegel als logische Ergänzung zu seinem bisherigen Sortiment. Die österreichische Firma verkauft ihre Produkte neben Österreich und Deutschland in weiteren zehn Märkten.

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