17.08.2016

Die EU Kommission und ihre Regulierungen

EU-Reglementierungen befassen sich immer öfter mit Digitalisierung und Startups. Schon vor dem Bekanntwerden des neuen Richtlinienentwurfs für Messenger-Dienste wurde die geplante Aufhebung der Restriktionen für Sharing-Economy-Unternehmen heftig diskutiert. Und auch Steuerbestimmungen sind immer wieder ein Thema.
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(c) artjazz - fotolia.com: Die EU setzt auf neue Regelungen.

In den vergangenen Tagen sorgte eine Meldung der Financial Times für Aufregung: Die EU-Kommission plane, Messaging-Dienste wie Skype und Whatsapp strikteren Regulierungen zu unterwerfen, wie sie auch für herkömmliche Telekom-Anbieter gelten. Hauptsächlich gehe es dabei darum, strengere Sicherheits- und Vertraulichkeitsauflagen einzuhalten, berichtet die Financial Times. Ihr liegt der Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Telekom-Richtlinien vor. Während es bislang kaum Regelungen für Internet-basierte Messaging-Dienste gab, sieht der Entwurf nun vor, zu regulieren, wie Geld mit Nutzerdaten verdient werden darf und wie die Anbieter mit Anfragen von Sicherheitsbehörden umzugehen haben. Offiziell soll der Entwurf im September präsentiert werden.

Redaktionstipps

Lockere Richtlinien für Sharing-Economy

Obwohl die Kommission im Telekommunikationsbereich also stark durchgreifen möchte, hat sie in anderen Branchen die Richtlinien gelockert. Im Bezug auf die Sharing-Economy soll ein Leitlinien-Katalog der Kommission strengen Restriktionen, wie es sie bisher in einzelnen Mitgliedsstaaten gab, einen Riegel vorschieben. Konkret bedeutet das, dass die Länder für Unternehmen wie den Fahrtendienst Uber oder die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb keine erschwerten Rahmenbedingungen schaffen dürfen. Drei Kritierien muss ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten und Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. Ziel des Leitlinien-Katalogs zur Sharing-Economy ist es, die neuen Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen.

Mehrwertsteur-Regelung für Startups problematisch

Für weniger gute Laune in der Startup-Szene sorgte hingegen eine Regelung aus dem Vorjahr. Diese sieht vor, dass Produkte im B2C-Bereich künftig dem Mehrwertsteuersatz des Landes unterliegen, in dem sie in Anspruch genommen werden. So soll verhindert werden, dass Einnahmen über Länder mit geringer Mehrwertsteuer abgewickelt werden. Für Startups und Kleinstunternehmen ist die dadurch entstehende Steuerbelastung aber ein erhebliches Hindernis in der Wachstumsphase.

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Novus-Gründer und CEO René Renger mit dem Novus One
(c) Novus

Als brutkasten erstmals über Novus berichtete, war das Fahrzeug aus Braunschweig noch ein Projekt mit guter Anekdote: 75 Kilogramm leicht, Vollcarbonrahmen, Motor im Hinterrad, und ein Team, das eine Kaufanfrage von Elon Musk ausgeschlagen hatte. Inzwischen ist aus dem Prototyp ein Serienfahrzeug geworden. Jetzt gibt das 2019 gegründete Unternehmen von Gründer und CEO René Renger, einem ehemaligen Lead Designer bei Volkswagen, eine Finanzierungsrunde in Höhe eines zweistelligen Millionen-Dollar-Betrags bekannt. Angeführt wird sie von 468 Capital mit Sitz in Berlin und San Francisco. Die genaue Summe nennt Novus nicht.

Serienauslieferungen seit dem Frühjahr

Das Novus One im Stadtverkehr
Das Novus One im Stadtverkehr (c) Novus

Die Serienauslieferungen des Novus One in Europa starteten laut Aussendung im Frühjahr 2026, das Fahrzeug ist in mehreren europäischen Ländern in Kundenhand. Die Founders Edition startet bei 21.300 Euro netto. Das Fahrzeug wiegt 121 Kilogramm, beschleunigt in unter zwei Sekunden von 0 auf 50 km/h und erreicht bis zu 130 km/h. Die 6,2-kWh-Batterie bietet laut Hersteller 150 Kilometer Reichweite und lädt in 90 Minuten von 0 auf 80 Prozent.

Novus bezeichnet das Fahrzeug als „Lightbike“ und reklamiert damit eine eigene Kategorie, die die Vorteile von E-Bike, Roller und Motorrad kombinieren soll. Der eigentliche Kniff liegt in der Zulassung: Das Fahrzeug fährt in zwei per Software einstellbaren Leistungsstufen, als Rollerklasse L1e bis 45 km/h und als Motorradklasse L3e bis 130 km/h. In der Einstiegskonfiguration reicht in den USA und in Europa laut Novus ein Autoführerschein, wobei die Voraussetzungen je nach Land und in den USA je nach Bundesstaat variieren. Damit zielt das Unternehmen nach eigenen Angaben auf über 400 Millionen Autofahrer in Europa und Nordamerika statt auf die Nische des Zweiradmarkts.

„Unser Ziel ist nicht, den Motorradmarkt zu elektrifizieren oder nur ein weiteres Zweirad zu bauen. Unser Ziel ist, urbane Mobilität neu zu verteilen. Investoren dieses Kalibers an Bord zu haben, zeigt mir, dass der Markt das genauso sieht“, sagt Renger.

Vom Musk-Nein zum Tesla-Ingenieur an Bord

Das Shareholder-Ökosystem umfasst laut Novus über 30 Investoren. Mit an Bord ist Eric Bach, ehemaliger Chief Engineer bei Lucid Motors und Director of Engineering bei Tesla, der als Investor und Board Advisor an der Fahrzeugentwicklung mitwirkt. Zudem steigt Martin Hoffmann ein, der On vom Schweizer Startup zur globalen Premium-Performance-Marke skaliert und als CFO und Co-CEO an die Börse gebracht hat. Dazu kommen Gründer und Führungskräfte von Kembara VC, Adidas, Audi, BMW, Chrono24, FINN, Grover, Mercedes-AMG, New Balance, Vay und Xiaomi, Venture-Investoren aus dem Silicon Valley und Europa sowie Rennfahrerin Sophia Flörsch. Ein Zweiradhersteller findet sich unter den Gesellschaftern nicht.

„Wir haben uns nicht nach klassischen Mobilitätsinvestoren umgeschaut. Was wir aufgebaut haben, funktioniert eher wie ein eigener Y Combinator“, sagt Hannes A. H. Krieger, CSO und Gründungsmitglied von Novus.

USA 2027, Novus Two Ende 2027

Das frische Kapital soll in den Marktstart in den USA 2027, die Expansion in europäische Lifestyle-Metropolen und die Entwicklung des Novus Two fließen. Das zweite Modell soll die Lightbike-Kategorie zu einem niedrigeren Einstiegspreis in die Breite bringen, der Produktionsstart ist für Ende 2027 geplant.

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