16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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