16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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