16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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© Wiener Börse/Nik Pichler

Der direct market plus der Wiener Börse ist nach Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht FMA seit 1. Juli 2026 offiziell als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert. Rechtliche Grundlage ist die nationale Umsetzung des EU Listing Act.

Für Unternehmen bedeutet das laut Wiener Börse konkret: Ausnahmen von der Prospekterstellung bei Kapitalerhöhungen sowie ein reduzierter Prospektumfang, wenn später ein Aufstieg in den prime market oder standard market (amtlicher Handel) erfolgt. In der Praxis dürfte das vor allem eines bedeuten: weniger bürokratischer Aufwand und geringere Rechtskosten beim Kapitalmarktzugang.

Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe

Der direct market plus richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe sowie Wachstumsunternehmen, die einen kosteneffizienten Einstieg in den Kapitalmarkt suchen. Als Segment des börsenregulierten Vienna MTF soll er Unternehmen ermöglichen, ihre Aktien handelbar zu machen, Kapitalmarkterfahrung aufzubauen und die Basis für weitere Finanzierungsschritte zu legen. Aktuell sind elf Unternehmen im direct market plus gelistet, darunter etwa das Welser Scaleup Reploid (brutkasten berichtete).

Schon vor der EU-Registrierung gefragt

Nicht nur in diesem Segment gab es schon vor der heutigen Registrierung Zulauf, wie das aktuelle IPO-Barometer von EY zeigt: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Wiener Börse mit Emerald Horizon AG, FIT GROUP AG und K2G Holding AG drei Neuzugänge, noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Erleichterungen.

Emerald Horizon AG wurde in den Amtlichen Handel einbezogen, FIT GROUP AG nutzte den direct market plus, K2G Holding AG das Segment direct market. Größere internationale Sichtbarkeit erreichte im Juni zudem der in Tirol gegründete Gasmotorenhersteller Innio mit seinem Börsendebüt an der US-Technologiebörse Nasdaq.

Weltweit weniger, aber deutlich größere Börsengänge

Erfreuliche Entwicklungen verzeichnete zuletzt auch der ATX und überschritt im zweiten Quartal inklusive Dividenden erstmals die Marke von 16.000 Punkten. International ging die Zahl der Börsengänge im ersten Halbjahr laut EY allerdings um zwölf Prozent auf 483 zurück. Das Emissionsvolumen stieg dagegen massiv um 201 Prozent auf 186,8 Milliarden US-Dollar.

Haupttreiber war der Börsengang von SpaceX, der mit 86,2 Milliarden US-Dollar laut EY als größter IPO aller Zeiten gilt. „Die geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten des ersten Halbjahres haben viele Börsenkandidaten zur Zurückhaltung veranlasst. Umso bemerkenswerter ist, wie widerstandsfähig sich die Kapitalmärkte gezeigt haben“, kommentiert Martina Geisler, Leiterin IPO und Partnerin bei EY Österreich.

Für den weiteren Jahresverlauf rechnet Geisler mit kurzen, selektiven IPO-Fenstern: Im Fokus der Investor:innen stünden laut Geisler Unternehmen, die Nachfrage nach KI-Anwendungen, Dateninfrastruktur, Energieversorgung, Halbleitern, Verteidigung oder kritischer Infrastruktur bereits in belastbare Umsätze und Margen übersetzen können. Für heimische Unternehmen mit Börsenambitionen dürfte der direct market plus ab heute ein administrativ leichterer erster Schritt in Richtung Kapitalmarkt sein.

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