30.03.2026
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Listing Act: Verhaltene Reaktionen auf Erleichterung von Börsengängen

Mit der Umsetzung des Listing Acts der EU in nationales Recht werden die Bestimmungen zu Börsengängen deutlich aufgelockert. Die Maßnahme, von der explizit auch Startups und Scaleups profitieren sollen, vermag im heimischen Ökosystem aber nicht für Begeisterung zu sorgen.
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vlnr.: Hansi Hansmann, Rudolf Kinsky, Hannah Wundsam, Philip Pauer und Philipp Kinsky | (c) Studio KoeKart / AVCO / AustrianStartups / Reploid / Martin Pacher
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„Ich weiß nicht einmal, was das ist.“ oder „Ich hab das bislang nicht wirklich am Schirm gehabt.“ – ein brutkasten-Rundruf bei durchaus exponierten Personen im heimischen Startup-Umfeld erwischte einige eher kalt. Gebeten wurde um ein Statement zur Umsetzung des Listing Acts der EU, die vergangene Woche im Parlament beschlossen wurde – brutkasten berichtete bereits im Vorfeld.

Das Gesetzespaket soll Börsengänge (IPOs) deutlich erleichtern und bringt dazu durchaus umfassende Maßnahmen. So müssen Unternehmen etwa künftig nur mehr ein Jahr statt drei Jahren als Aktiengesellschaft (AG) etabliert sein, um im Hauptmarkt der Börse gelistet werden zu können. Zudem werden die Schwellenwerte für nationale bzw. EU-Prospektpflichten deutlich angehoben und der Mindeststreubesitz deutlich gesenkt (alle Details hier).

Auch Startups und Scaleups sollen profitieren

Profitieren sollen von den Maßnahmen explizit auch Startups und Scaleups – so die Intention des bereits 2024 erfolgten EU-Beschlusses. Sie sollen durch das Gesetzespaket auch von der Abwanderung in die USA abgehalten werden.

Doch für Begeisterung sorgt der Listing Act im heimischen Startup- und Scaleup-Ökosystem nicht. Wie eingangs beschrieben wird er mitunter noch nicht einmal wahrgenommen. Und unter jenen, die sich damit beschäftigt haben, lässt sich ein klarer Tenor ausmachen: Die Richtung stimmt, vom großen Wurf ist das Gesetzespaket dann aber recht weit entfernt.

Hansi Hansmann: „klitzekleiner Baustein“

Besonders pointiert drückt es – wie so oft – Business-Angel-Legende Hansi Hansmann in einem gewohnt kurzen Statement für brutkasten aus. „Es ist ein klitzekleiner Baustein zu einem besseren Kapitalmarkt. Die größeren Bausteine heißen Financial Education – oder grob: Österreicher:innen haben keine Ahnung, wie und warum sie an der Börse etwas machen sollten – und die Möglichkeit, dass Pensionsversicherungen – vor allem die staatliche – einen Teil ihres Geldes am Kapitalmarkt anlegen.“

Auch der in der Startup-Szene weithin bekannte Anwalt und ehemalige „Business Angel of the Year“ Philipp Kinsky äußert sich kurz und prägnant. Der Listing Act sei ein „überfälliges Signal für einen wettbewerbsfähigeren Kapitalmarkt“. Aber: „Ob vereinfachte Prospektregeln und punktuelle MAR-Erleichterungen [Anm. Market Abuse Regulation] ausreichen, um strukturelle Standortnachteile Europas gegenüber den USA oder Asien zu kompensieren, ist offen. Ohne weitergehende Harmonisierung etwa im Steuer- und Gesellschaftsrecht dürfte der Effekt auf die IPO-Aktivität moderat bleiben.“

Hannah Wundsam, Managing Director Austrian Startups, sieht einen „ersten Schritt hin zu einem stärker integrierten europäischen Kapitalmarkt“, der ein zentrales Problem adressiere: den schwachen Exitmarkt in Europa. Schließlich würden in den USA 30 Prozent der Exits von Deep-Tech-Startups über Börsengänge erfolgen, in Europa dagegen nur 17 Prozent. Gleichzeitig ziehe es viele europäische Unternehmen für den IPO in die USA. Aber: „Der nächste wichtige Schritt ist der Aufbau einer starken, gemeinsamen europäischen Börse, die ausreichend Liquidität, Sichtbarkeit und attraktive Rahmenbedingungen für Scaleups bietet“, so Wundsam.

Rudolf Kinsky: „Kirche im Dorf lassen“

Deutlich ausführlicher äußert sich Rudolf Kinsky gegenüber brutkasten. Der Private-Equity- und Venture-Capital-Experte war unter anderem langjähriger Präsident des heimischen PE- und VC-Dachverbands AVCO (vor dessen Zusammenschluss mit der aaia zu invest.austria) und brachte als solcher bereits vor vielen Jahren das Dachfonds-Konzept für Österreich ins Spiel. „Das ist schon insgesamt als positiv für den Kapitalmarkt zu sehen. Die Vertiefung des Aktienmarkts ist wichtig. Man muss aber die Kirche im Dorf lassen, vor allem, was das für Startups bedeutet“, meint er.

Denn das eigentliche Problem der Liquidität werde damit nicht gelöst. Institutionelle Anleger wie Pensionsfonds würden dadurch nicht risikofreudiger. Für Startups brauche es also weiterhin VC-Kapital – bei dem es die altbekannten Probleme gebe. Schließlich bräuchten Startups bei Investments auch Begleitung, die Venture-Capital-Geber bieten könnten, Börseninvestor:innen aber nicht. „Das ist kein smartes Kapital“, so Kinsky.

Im Venture-Capital-Bereich gebe es zudem Profis, die Risiken einschätzen und Unternehmen bewerten können. „Im Aktienmarkt gibt es solche Leute für potenziell so kleine Titel in Österreich nicht. Da bräuchte es Investmentbanken, die wir nicht haben“, sagt der Experte. Es gelte also, holistisch zu denken, um wirksame Änderungen für Startups herbeizuführen.

Etwas anders sieht Kinsky den Listing Act im Bezug auf Scaleups und etablierte KMU. „Ein Unternehmen wird aber einige Jahre positive Ergebnisse liefern müssen, bevor Investoren das mitmachen“, gibt er zu bedenken. Daher steht er auch der Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht eher skeptisch gegenüber: „Das halte ich nur für oberflächlich positiv. Die Publizität ist wichtig. Ich hätte die Prospektpflicht nicht angehoben – die Anleger:innen müssen ja informiert sein, wo sie investieren.“

Philip Pauer: „Börse ist kein Spielplatz für junge Startups“

In eine ähnliche Kerbe schlägt Philip Pauer, Gründer des Welser Insektenzucht-Unternehmens Reploid. Dieses ging vergangenes Jahr den für heimische Jungunternehmen ungewöhnlichen Schritt des Börsengangs (im weniger stark regulierten „Direct Market Plus“ der Wiener Börse) nur vier Jahre nach der Gründung (brutkasten berichtete damals). „Die Entscheidung für jemanden, der eine Aktie kaufen möchte, wird dadurch nicht leichter“, sagt er.

Generell seien Maßnahmen für eine Stärkung des Kapitalmarkts aber zu begrüßen, meint Pauer. „Das wird es für die Zukunft brauchen. Es braucht mehr Public Money, mehr Public Interest, mehr Visibilität und auch mehr EU.“ Entsprechend hoffe er auch, dass über die Maßnahme langfristig auch Kapital vom Kapitalmarkt für Wachstumsunternehmen zur Verfügung stehe.

Ähnlich wie Rudolf Kinsky hat aber auch Pauer hier nicht Startups, sondern profitable KMU und Scaleups im Sinn. „Europäische Börsen sollen nicht zu Startup-Börsen werden, wo man sich Geld holt und vielleicht funktioniert es nicht. Das kann nicht das Ziel sein“, meint der Gründer. Man müsse den Markt und die Investor:innen sehr ernst nehmen. Und er legt noch nach: „Die Börse ist kein Spielplatz für junge Startups, sondern ist für Unternehmer:innen, die es wirklich ernst meinen. Es ist nicht Crowdfunding 4.0. Als drei Aufsichtsräte Mama, Papa und den Nachbarn festzulegen und mit einer Idee an die Börse zu gehen, wie es in den USA teilweise passiert – dieses Mindset verträgt der europäische Marktplatz nicht.“

Wohl aber könnten solide Unternehmen von der kürzeren Vorlaufzeit durch den Listing Act profitieren. „Wenn man bereits seit Jahren eine GmbH führt und sieht, dass man auf einem Börsenplatz wie Wien einen fruchtbaren Boden hätte, kann man die Wandlung machen, innerhalb eines Jahres alles aufsetzen und dann loslegen. Das ist sicher zu begrüßen“, so Pauer.

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Andreas Onea: Der Para-Schwimmer und ORF-Moderator ist einer der Beteiligten am offenen Datensatz von Ottobock. © Ottobock

„Wer nicht sichtbar ist, existiert nicht. Ganz einfach“, sagt Onea im brutkasten-Gespräch. Menschen mit körperlicher Behinderung lägen laut dem ORF-Moderator in der Gesellschaft unter der Wahrnehmungsgrenze, und diese Unsichtbarkeit verhindere die Teilhabe. Auch die KI trage dazu bei: Derzeit stellten KI-Modelle Menschen mit körperlicher Behinderung nicht richtig dar. Auf manchen generierten Bildern hat der Para-Schwimmer, der mit fünf Jahren seinen linken Arm verlor, einen halben Arm zu viel oder einen falsch dargestellten Stumpf. „Manche sagen vielleicht, das ist banal. Aber im Endeffekt geht es um Teilhabe. Und Teilhabe heißt, ich bin dabei“, sagt Onea. Dass Bildmodelle Behinderung verzerrt darstellen, ist auch wissenschaftlich dokumentiert. Eine im Juli veröffentlichte Untersuchung der Universität Utrecht, bislang als Preprint, zeigt, dass Text-zu-Bild-Modelle Menschen mit Behinderung etwa überwiegend als alt und weiß darstellen.

An dieser Teilhabe arbeitete einer der erfolgreichsten Para-Schwimmer Österreichs zusammen mit Microsoft und dem Prothesenhersteller Ottobock. Gemeinsam erstellten sie Trainingsmaterial, mit dem KI-Modelle lernen können. Das Ergebnis, zwei Datensätze mit jeweils rund 400 Bildern und bis zu 100 Videos, wurde für alle frei zugänglich auf der Open-Source-Plattform Hugging Face veröffentlicht. Es liegt nun an den KI-Unternehmen, sie zu nutzen. Onea hat eine eindeutige Vision für die Zukunft: „Wenn man eine Menschenmenge generiert, dann sollten da auch repräsentativ Rollstuhlfahrer, Amputierte und Blinde drinnen sein. Das wäre eben adäquate Sichtbarkeit.“

„Innovationsgeist aus Europa heraus fördern“

Das Projekt berührt die Debatte um digitale Souveränität. Laut Onea darf sich Europa nicht damit zufriedengeben, die Entwicklungen aus den USA und dem asiatischen Raum einfach nur zu regulieren. „Das darf nicht unser USP sein. Wir müssen den Innovationsgeist aus Europa heraus fördern, anstiften und ermöglichen. Ich glaube, dass wir wahnsinniges Potential haben“, sagt der Moderator. Aktuell sind US-Tech-Giganten wie Google und Microsoft federführend in der KI-Entwicklung. Von ihnen wünscht sich Onea mehr Rücksichtnahme in der Produktentwicklung. Für Menschen mit Behinderung kann es etwa schon ein Problem darstellen, eine Tastenkombination aus drei Tasten gleichzeitig zu drücken.

KI.Bilder zeigen Menschen mit Prothese oft falsch oder gar nicht | Foto: Microsoft

Die Möglichkeiten für Unternehmen

Der ORF-Moderator sieht wirtschaftliches Potential in inklusiver KI. „Wenn du deine Produkte, deine Services, deine KI-Wrapper so baust, dass sie von allen nutzbar sind, kannst du mehr Menschen damit erreichen“, erklärt er. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der Menschen mit erheblicher Behinderung weltweit auf 1,3 Milliarden. Gleichzeitig biete ein inklusiver Zugang zum Arbeitsmarkt auch Chancen für Unternehmen. Firmen, die auch Menschen mit Behinderung anstellen, hätten in ihren Teams laut Onea eine höhere Resilienz. „Ich muss seit meinem sechsten Lebensjahr jeden Tag Lösungen finden in einer Welt, die nicht darauf vorbereitet ist, dass ich einarmig da durchspaziere. Das heißt, ich habe eine irrsinnige Lösungsorientiertheit und Frustrationsschwelle“, sagt der 34-Jährige.

In Österreich gibt es bereits Firmen, die gezielt Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen, etwa das Startup Responsible Annotation Services. Das Unternehmen annotiert Daten, das heißt, es fügt ihnen Informationen und Kennzeichnungen hinzu. Mit den annotierten Daten können KI-Systeme trainiert und verbessert werden. Wie der brutkasten im März des Vorjahres berichtete, besteht das Team nach eigenen Angaben großteils aus neurodivergenten Expert:innen, viele davon im Autismus-Spektrum, die außergewöhnliche Fähigkeiten in Mustererkennung, Konzentration und Konsistenz mitbringen. „Diese Menschen haben hier irrsinnige Fähigkeiten, weil sie wahnsinnig konzentriert sein können und wirklich auf die kleinsten Details Wert legen. Also solche Sachen, bei denen wir einfach im Regelspektrum die Nerven wegschmeißen“, sagt Onea.

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