16.03.2026
EINHEITLICHE RECHTSFORM

EU Inc: Nach Leak Kritik bereits vor Präsentation am Mittwoch

Wie bereits länger angekündigt, soll diesen Mittwoch der Entwurf zur gemeinsamen EU-Rechtsform für Startups, "EU Inc", präsentiert werden. Dessen Inhalt wurde bereits geleakt und enttäuscht die Community in einigen zentralen Punkten. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
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Brüssel, europäisches Parlament, europäische Kommission
(c) Fang Guo via Unsplash

Diesen Mittwoch, den 18. März, soll es so weit sein: Die Europäische Kommission will den Entwurf zur neuen EU-weiten Rechtsform für Startups „EU Inc“ (bzw.  „Societas Europaea Unificata“ – „S.EU“) präsentieren. Die Forderung aus der europäischen Startup-Szene lag bereits länger auf dem Tisch – allen voran durch die Initiative „EU-INC“, die dafür eine Petition mit rund 16.000 Unterschriften vorlegte, wie brutkasten erstmals 2024 berichtete. Die EU-Kommission versprach daraufhin einen Entwurf bis Ende 2025. Mit wenigen Monaten Verspätung soll es nun diese Woche so weit sein.

Umstrittenes Vorhaben

Dabei ist bereits länger klar, dass die Vorstellungen der europäischen Startup-Szene nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Schließlich ist der Kern des Vorhabens eine einheitliche Regelung vorbei an einzelnen nationalen Interessen und Regelungen und damit auch vorbei an nationalen Formvorschriften, wie sie etwa durch die Notariate umgesetzt werden. Ein vorauseilender Vorschlag durch EU-Parlamentarier:innen ließ dann bereits im Vorjahr die Wogen hochgehen und zeigte, dass der Prozess zu einem mehrheitsfähigen Entwurf schwierig werden könnte (brutkasten berichtete).

Mehrmalige Bekräftigung durch von der Leyen

Dabei wurde der Wille zur neuen Rechtsform auf höchster Ebene immer wieder betont. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte etwa im Jänner in einer vielbeachteten Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos einmal mehr die Pläne und verwendete neben dem bis dahin immer genutzten Begriff „28th Regime“ erstmals auch selbst den Begriff „EU Inc“ – brutkasten berichtete. Ebenfalls im Jänner folgte auch ein durchaus ambitionierter Vorschlag des EU-Parlaments, in dem einige Eckpfeiler definiert wurden, etwa die Gründung innerhalb von 48 Stunden, ein Mindeststammkapital von nur einem Euro oder eine Regelung zur grenzübergreifenden Mitarbeiter:innen-Beteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan).

Leak: Verordnung statt Richtlinie

Nicht all diese Punkte finden sich nun im mittlerweile geleakten Entwurf, der am Mittwoch präsentiert werden soll, wieder – das Portal Euractiv berichtete. Aber: Bei dem Entwurf handelt es sich um eine Verordnung, also eine EU-Regelung, die von den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden muss, im Gegensatz zu einer (schwächeren) Richtlinie, die in nationales Recht überführt werden müsste. Der Hauptkritikpunkt am oben erwähnten Gegenvorschlag durch EU-Parlamentarier:innen vergangenes Jahr scheint damit aus dem Weg geräumt. Laut Euractiv will die EU-Kommission sogar Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nutzen, der es ermöglicht, die Verordnung auch ohne Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder durchzubringen.

Unzufriedenheit mit zentralen Punkten

Und dennoch gibt es deutliche Kritik am geleakten Entwurf, namentlich von EU-INC, Allied for Startups und dem European Startup Network, die sich in einem offenen Brief in klaren Worten dazu äußern. Der Entwurf stelle „kein echtes 28th Regime“ dar, meint man bei den drei Interessensvertretungen. Denn er überlasse die rechtliche Auslegung weiterhin nationalen Gerichten und Registern. Der Vorschlag zementiere die bestehende Fragmentierung und bringe „27 verschiedene Geschmacksrichtungen der EU-INC“ hervor, was die angestrebte Standardisierung untergrabe.

Der „Delaware-Test“

Scharf fällt die Kritik auch an der technischen Infrastruktur aus: Anstatt eines zentralen EU-Registers setze die Kommission auf das bestehende BRIS-System, laut den drei Interessensvertretungen eine „Legacy-Software, die 27 national voneinander abweichende Systeme mit Duct-Tape zusammenflickt“. Sie fordern stattdessen eine echte „Blank-Sheet-of-Paper“-Lösung mit einem zentralen Gerichtshof und einer unabhängigen Jurisdiktion. Andernfalls werde die EU-INC den „Delaware-Test“ nicht bestehen, sprich: Gründer:innen werden weiterhin ihren Sitz mittels Delaware Inc. „als globalen Investmentstandard“ in die USA verlegen, um Investor:innen anzuziehen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren lässt noch Chancen offen

Doch am Mittwoch ist noch nicht aller Tage Abend. Bis zur fertigen Verordnung sind es noch einige Schritte, in denen mittels Lobbying Nachbesserungen erreicht werden könnten, es aber auch zu weiteren Abschwächungen kommen könnte. Zunächst tagt am Donnerstag und Freitag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und wird auch das 28th Regime diskutieren. Dann wird auf Basis des Entwurfs das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch EU-Parlament und -Rat folgen, in dem eine finale Einigung erzielt werden muss. Ob diese letztlich zugunsten oder zuungunsten der Forderungen der europäischen Startup-Szene ausfällt, bleibt abzuwarten.

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Mike Grabowski von Callstack und Marc Rousavy von Margelo | (c) Callstack
Marc Rousavy (l.) und Mike Grabowski von Callstack von Margelo | (c) Callstack

Nur einmal die App coden und sie sowohl auf iOS als auch auf Android als native App herausbringen – das ist eines der zentralen Versprechen von React Native, einer App-Entwickler-Umgebung des US-Tech-Riesen Meta. Doch aus dem Framework ist noch deutlich mehr herauszuholen. Das beweist das vor fünf Jahren gegründete Wiener Startup Margelo. Mehrere Module mit unterschiedlichen Funktionalitäten für Developer, die das Unternehmen für React Native entwickelte, verzeichneten je Download-Zahlen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich.

Dienstleister kauft Entwickler

Ebenfalls auf React Native spezialisiert ist das Unternehmen Callstack aus Polen – dieses richtet sich an große Unternehmen, die bei der Einführung des Frameworks unterstützt werden. Nun übernahm Callstack Margelo für „mehr als 20 Millionen Euro“, wie es von den beiden Unternehmen heißt. Das polnische Unternehmen hatte sich im vergangenen Jahr eine große Finanzierung von der Investmentgesellschaft Viking geholt.

Margelo-Gründer Rousavy behält „signifikanten Anteil“

Margelo war bislang komplett im Besitz von Gründer Marc Rousavy. Er werde auch weiterhin „einen signifikanten Anteil“ an der Firma halten, schreibt er auf LinkedIn und gibt im Posting einen Einblick in die Gründungsgeschichte: „Ich habe Margelo vor fünf Jahren gegründet und hatte damals keine Ahnung von Business – ich habe sogar nach nur drei Tagen mein Wirtschaftsstudium abgebrochen.“

Langjährige Freundschaft

Mit Callstack-Gründer Mike Grabowski sei er schon länger befreundet. Nun werde man gemeinsame Sache machen. Auch Grabowski betont in seinem LinkedIn-Posting die Freundschaft: „Wir haben schon lange darüber gesprochen zusammenzuarbeiten. Einmal haben wir einander sogar versprochen, ein gemeinsames Venture zu starten.“ Nun sei es soweit. Dabei soll Margelos Entwicklung im Open-Source-Bereich fortgeführt werden.

„Foundation schaffen, die Teams brauchen, um mit Agents zuverlässige Software zu entwickeln“

Zudem will man gemeinsam auch auf den aktuellen Wandel im Software-Development durch KI eingehen, heißt es von den beiden Unternehmen in einer Aussendung. „Indem wir diese Stärken zusammenbringen, haben wir das Team und die Reichweite, um noch mehr der schwierigen Probleme zu lösen, die darüber entscheiden, ob Software in Production erfolgreich ist“, wird Grabowski dort zitiert. Und Rousavy kündigt an: „Während Softwareentwicklung zunehmend agentic wird, wollen wir mit dieser Technologie die Foundation schaffen, die Teams brauchen, um mit Agents zuverlässige Software zu entwickeln.“

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