23.03.2021

EU-Digitalstrategie: Die „Trojanischen Pferde“ aus Brüssel

Gerade erfolgt die größte rechtliche Veränderung der Digitalwirtschaft seit über 20 Jahren – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
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Markus Fallenböck © beigestellt/Unsplash/Montage: brutkasten
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Seit über einem Jahr grassiert das CoVid19-Virus auf der ganzen Welt, quer durch alle Länder und sämtliche Gesellschaftsschichten. Neben der Omnipräsenz der Pandemie in unserem alltäglichen Leben, überfluten uns die täglichen Infektionszahlen, neu auftretende Mutationen und Verkündungen neuer Gegen-Maßnahmen der Regierungen in den Medien. Von der morgendlichen Zeitungslektüre zum Frühstück bis zur ZIB 2 am Abend werden wir mit immer neuen CoVid19-Updates bombardiert. 

Ohne Zweifel ist die umfassende und qualitativ hochwertige Information einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht ein essentieller Baustein in der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie. Übersehen wir dabei aber zunehmend andere Themen, die unseren (digitalen) Alltag in naher Zukunft massiv verändern werden? 

Die Zukunftsmusik wird ohne Publikum gespielt 

Die neue EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen hat sich beim Amtsantritt Ende 2019 vor allem ein Thema auf Ihre Fahnen geschrieben: „Shaping Europe´s digital Future“. Just einige Wochen darauf sah, hörte und las man von der ambitionierten Kommissionspräsidentin jedoch keine Zukunftspläne für das im Wettlauf der Digitalisierung nachhinkende Europa mehr, sondern lediglich kommunikative Löschversuche diverser anderer Brandherde; allen voran das Missmanagement der Corona-Pandemie und die zunehmende Zerrüttung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Doch dabei arbeitet der Beamtenapparat in Brüssel fleißig an der Umsetzung einer umfangreichen Digitalstrategie, die massive Auswirkungen auf unser aller digitales Leben haben wird – ohne dabei ein großes öffentliches Interesse auszulösen. Wer behauptet, dass (techniklastigen) Regulierungen auch vor der CoVid19-Pandemie keine öffentliche Bühne gewährt wurde, der denke an die Diskussion rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

„Trojanische Pferde“ aus Brüssel

Digital Services Act, Digital Markets Act, Data Governance Act oder die ePrivacy Verordnung (das „digitale“ Pendant zur DSGVO) sind nur einige Beispiele, welche die EU-Institutionen unter Hochdruck vorantreiben. Dieses Gesamtpaket stellt die größte Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft seit über 20 Jahren dar (damals Ende der 1990er Jahre vor allem Fernabsatz- und E-Commerce-Richtlinie). Die Ziele der Kommission sind dabei klar: Stärkung des digitalen Binnenmarktes, Steigerung der europäischen Innovationskraft und Verbesserung der Wettbewerbsposition heimischer KMU und Startups. 

Dabei verkennen die Entscheidungsträger in Brüssel einen zentralen Aspekt dieser, auf große internationale Anbieter abzielenden Regulierungen: Neue Gesetze treffen in der Regel kleine Unternehmen überproportional hart. Ein österreichisches Digital-KMU benötigt zur Umsetzung der neuen Spielregeln des Digitalzeitalters verhältnismäßig mehr finanzielle und (externe) personelle Ressourcen, als ein global agierender Konzern mit seinen Technologie-Experten, Compliance-Managern und Anwälten. Die Pläne der EU laufen deshalb Gefahr europäischen Unternehmen unter falschem Deckmantel mehr zu schaden, als sie Ihnen nutzen. 

Dialog ohne CoVid19-Tunnelblick

Wir brauchen daher eine umfassende öffentliche Debatte, welche vor allem die Auswirkungen dieser neuen Spielregeln auf heimische Unternehmen beleuchtet. Dabei steht vieles auf dem Spiel, das der „Otto-Normal-User“ im Hinblick auf diese hochtechnischen Rechtsakte gar nicht bedenken mag. Von der Verringerung der Medienvielfalt durch eine massive Einschränkung der für deren Finanzierung nötigen digitalen Werbung bis hin zu einer de facto Zensur von diskussionswürdigen Inhalten in Online-Foren durch Rechtsunsicherheiten im Digital Services Act kann einiges schief gehen. 

Umso wichtiger ist es, dass schnellstmöglich ein breiter und intensiver Dialogprozess initiiert wird, der seinen Fokus auf die direkten, aber auch indirekten Folgen für den Digitalstandort in Österreich legt. Wenn wir nicht bald den CoVid19-Tunnelblick ablegen, könnte uns nach der Pandemie neben einem wirtschaftlichen auch ein regulativer Kater erwarten, von dem wir uns nicht so schnell erholen werden. 

Markus Fallenböck ist Vorstand des interactive advertising bureau austria sowie Professor für Technologie- und Innovationsrecht an der Universität Graz

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Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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