23.03.2021

EU-Digitalstrategie: Die „Trojanischen Pferde“ aus Brüssel

Gerade erfolgt die größte rechtliche Veränderung der Digitalwirtschaft seit über 20 Jahren – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
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Markus Fallenböck © beigestellt/Unsplash/Montage: brutkasten
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Seit über einem Jahr grassiert das CoVid19-Virus auf der ganzen Welt, quer durch alle Länder und sämtliche Gesellschaftsschichten. Neben der Omnipräsenz der Pandemie in unserem alltäglichen Leben, überfluten uns die täglichen Infektionszahlen, neu auftretende Mutationen und Verkündungen neuer Gegen-Maßnahmen der Regierungen in den Medien. Von der morgendlichen Zeitungslektüre zum Frühstück bis zur ZIB 2 am Abend werden wir mit immer neuen CoVid19-Updates bombardiert. 

Ohne Zweifel ist die umfassende und qualitativ hochwertige Information einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht ein essentieller Baustein in der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie. Übersehen wir dabei aber zunehmend andere Themen, die unseren (digitalen) Alltag in naher Zukunft massiv verändern werden? 

Die Zukunftsmusik wird ohne Publikum gespielt 

Die neue EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen hat sich beim Amtsantritt Ende 2019 vor allem ein Thema auf Ihre Fahnen geschrieben: „Shaping Europe´s digital Future“. Just einige Wochen darauf sah, hörte und las man von der ambitionierten Kommissionspräsidentin jedoch keine Zukunftspläne für das im Wettlauf der Digitalisierung nachhinkende Europa mehr, sondern lediglich kommunikative Löschversuche diverser anderer Brandherde; allen voran das Missmanagement der Corona-Pandemie und die zunehmende Zerrüttung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Doch dabei arbeitet der Beamtenapparat in Brüssel fleißig an der Umsetzung einer umfangreichen Digitalstrategie, die massive Auswirkungen auf unser aller digitales Leben haben wird – ohne dabei ein großes öffentliches Interesse auszulösen. Wer behauptet, dass (techniklastigen) Regulierungen auch vor der CoVid19-Pandemie keine öffentliche Bühne gewährt wurde, der denke an die Diskussion rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

„Trojanische Pferde“ aus Brüssel

Digital Services Act, Digital Markets Act, Data Governance Act oder die ePrivacy Verordnung (das „digitale“ Pendant zur DSGVO) sind nur einige Beispiele, welche die EU-Institutionen unter Hochdruck vorantreiben. Dieses Gesamtpaket stellt die größte Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft seit über 20 Jahren dar (damals Ende der 1990er Jahre vor allem Fernabsatz- und E-Commerce-Richtlinie). Die Ziele der Kommission sind dabei klar: Stärkung des digitalen Binnenmarktes, Steigerung der europäischen Innovationskraft und Verbesserung der Wettbewerbsposition heimischer KMU und Startups. 

Dabei verkennen die Entscheidungsträger in Brüssel einen zentralen Aspekt dieser, auf große internationale Anbieter abzielenden Regulierungen: Neue Gesetze treffen in der Regel kleine Unternehmen überproportional hart. Ein österreichisches Digital-KMU benötigt zur Umsetzung der neuen Spielregeln des Digitalzeitalters verhältnismäßig mehr finanzielle und (externe) personelle Ressourcen, als ein global agierender Konzern mit seinen Technologie-Experten, Compliance-Managern und Anwälten. Die Pläne der EU laufen deshalb Gefahr europäischen Unternehmen unter falschem Deckmantel mehr zu schaden, als sie Ihnen nutzen. 

Dialog ohne CoVid19-Tunnelblick

Wir brauchen daher eine umfassende öffentliche Debatte, welche vor allem die Auswirkungen dieser neuen Spielregeln auf heimische Unternehmen beleuchtet. Dabei steht vieles auf dem Spiel, das der „Otto-Normal-User“ im Hinblick auf diese hochtechnischen Rechtsakte gar nicht bedenken mag. Von der Verringerung der Medienvielfalt durch eine massive Einschränkung der für deren Finanzierung nötigen digitalen Werbung bis hin zu einer de facto Zensur von diskussionswürdigen Inhalten in Online-Foren durch Rechtsunsicherheiten im Digital Services Act kann einiges schief gehen. 

Umso wichtiger ist es, dass schnellstmöglich ein breiter und intensiver Dialogprozess initiiert wird, der seinen Fokus auf die direkten, aber auch indirekten Folgen für den Digitalstandort in Österreich legt. Wenn wir nicht bald den CoVid19-Tunnelblick ablegen, könnte uns nach der Pandemie neben einem wirtschaftlichen auch ein regulativer Kater erwarten, von dem wir uns nicht so schnell erholen werden. 

Markus Fallenböck ist Vorstand des interactive advertising bureau austria sowie Professor für Technologie- und Innovationsrecht an der Universität Graz

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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