27.11.2017

EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten

Gastbeitrag. Karin Bruchbacher von PHH Rechtsanwälte und Georg Zeitler von pc-web klären auf, was die DSGVO rechtlich für Cloud-Computing, Growth Hacking und Social Media Marketing bedeutet.
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(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

In Zukunft sollten Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, verlangt strengere Sicherheitsstandards. Gerade Startups können die DSGVO aber auch als Chance nützen.

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Die wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

Die DSGVO ist in der Europäischen Union und somit auch in Österreich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO einhergehen, sind:

  • höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • erweiterte Informationspflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • stärkere Betroffenenrechte
  • privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes, dies muss vor allem bei der Software Entwicklung beachtet werden)
  • höhere Strafen: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem was höher ist

Regelungen zum Cloud-Computing

Gerade Startups arbeiten oft mit Cloud-basierten Lösungen. Vielfach werden dafür anerkannte Speicherdienste außerhalb des Unternehmens genutzt, die jedoch oft von Anbietern außerhalb der Europäischen Union angeboten werden. Der Cloud-Nutzer (Verantwortlicher) muss in Zukunft sicherstellen, dass er nur mit vertrauenswürdigen Cloud-Anbietern (Auftragsverarbeitern) zusammenarbeitet. Durch einen Auftragsverarbeitervertrag (Dienstleistervertrag) ist sicherzustellen, dass der Cloud-Anbieter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Solidarhaftung im Schadensfall unumgänglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Cloud-Nutzer außerdem europäische Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass keine Daten durch Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden.

Growth Hacking und Social Media Marketing unter der DSGVO

Auch beim Growth Hacking ist in Zukunft Vorsicht geboten. Durch Datenerhebung und -analyse ist beim Growth Hacking trotz kleinem Marketing Budget großer Unternehmenswachstum möglich: Die Tracking-Möglichkeiten, Analytics-Tools und Social Media Plattformen ermöglichen, zahlreiche Daten von Kunden und Interessenten zu sammeln und sinnvoll in die Marketingstrategie einzubinden. Angesichts dieser Möglichkeiten war der Datenschutz für viele Marketer und Unternehmen in der Vergangenheit eher ein Nebenschauplatz. Social Media und Content Marketing, Growth Hacking und SEO werden jedoch auch in Zukunft eine große Rolle im Unternehmen spielen, doch muss mit der DSGVO der Datenverarbeitungsprozess wesentlich transparenter aufgezogen werden.

Cookies und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben muss, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden und kein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, der die Datenverarbeitung rechtfertigt. Das ist heute schon bei den meisten Websites Usus. Zusätzlich muss jedoch in Zukunft stets der Zweck der Datenverarbeitung offengelegt werden und die Verarbeitung dementsprechend eingeschränkt sein (Datenminimierung). In Social Media Plattformen dürfen ohne Einwilligung der Nutzer jedenfalls keine CRM-Daten wie z.B. Emailadressen hochgeladen werden.

Außerdem darf eine Leistung nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist, wie dies z.B. oft bei der Teilnahme von Gewinnspielen geschieht (Kopplungsverbot).

Chance DSGVO

Die neuen DSGVO-Bestimmungen mögen wie Einschränkungen wirken. Doch höhere Datenschutzstandards sind auch Chancen für eine höhere Kundenbindung. Transparente Datenverarbeitung und rechtskonforme Auskünfte wecken Vertrauen beim Kunden, sorgen für eine gute Reputation sowie ein positives Unternehmensimage.

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eBook zur DSGVO

Möchten Sie mehr über die DSGVO und ihre Anwendungen erfahren? Lesern von derbrutkasten.at wird von PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & CO KG und pc-web exklusiv ein gratis eBook zur Verfügung gestellt ⇒ hier downloaden. In diesem DSGVO-Leitfaden werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der DSGVO erläutert und Best Practices zur Verfügung gestellt.

Über die Autoren

Karin Bruchbacher

(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin und als Datenschutzexpertin sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Teil des PHH Datenschutzteams. Infos unter www.datenschutz-phh.at. [email protected].

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien bringt Expertise in Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und rund 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. Im Startup-Bereich engagiert sich PHH Rechtsanwälte als Gründungspartner des European Super Angels Clubs (ESAC).

Georg Zeitler

(c) pc-web: Georg Zeitler

Georg Zeitler ist Geschäftsführer des Wiener IT-Unternehmens pc-web, einem Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen, der seit 2013 eine eigene Support-Abteilung für Startups anbietet. [email protected].

pc-web wurde 2007 von Georg Zeitler und Wolfgang Weber gegründet. Das IT-Unternehmen startete mit fünf Mitarbeitern und entwickelte sich innerhalb von zehn Jahren zu einem führenden Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen. Das 18-köpfige Team berät und betreut Kunden aus allen Branchen von Bau bis Unterhaltung. Zu den Kunden zählen etwa das Fraunhofer Institut, Cosmeterie, Dr. Owl, oder Timeaffair.  www.pc-web.at.

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Cocoon Capital Advisory Sebastian Kurz - Startups und Beteiligungen - Dream Security
Sebastian Kurz | (c) EVP via Wikimedia Commons

Vor gut zwei Jahren co-gründete der österreichische Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz das Cybersecurity-Startup Dream Security. Mit an Bord ist Shalev Hulio, Ex-CEO der Spionagefirma NSO. Bereits zum Start holte sich das Unternehmen 20 Millionen US-Dollar Kapital. Kurz hielt danach ein Drittel der Anteile.

Investment an Gaza-Grenze

Im November 2023 holte sich Dream ein neues Investment in Höhe von 33,6 Millionen US-Dollar. Kurz hielt danach noch rund 20 Prozent der Anteile. Das Kapital kam primär von den Bestandsinvestoren Aleph und Group 11 – beide aus Israel. Kurz darauf bezifferte das Wall Street Journal die Bewertung der Kurz-Startups mit rund 200 Millionen US-Dollar.

“Die heutige Cyberlandschaft erfordert innovative Ansätze, um aktuellen Bedrohungen effektiv und zielgerichtet zu begegnen. Dank dieser Finanzierungsrunde sind wir in der Lage, weiterhin rasch zu wachsen”, kommentierte der Ex-Kanzler in einem Statement, das brutkasten damals erhielt.

Seither zeigt der eskalierte Gaza-Konflikt Auswirkungen auf Dream Security. So war CEO Shalev Hulio zum Zeitpunkt des letztjährigen Investments selbst als Reservist in der israelischen Armee tätig. Unterschrieben wurde der damalige Investment-Vertrag von Hulio in Uniform an der Grenze zu Gaza.

125 Millionen US-Dollar Umsatz

Im November 2023 zählte das Unternehmen noch 70 Mitarbeiter:innen – 60 davon in Israel. Mittlerweile sei die Belegschaft auf 150 Mitarbeitende gewachsen. “Ihr seid der Grund dafür, dass wir heute dort stehen, wo wir sind”, so der Ex-Kanzler in einem seiner jüngsten LinkedIn-Postings. Gedankt wird auch den bisherigen Investor:innen, darunter Dovi Frances, der Group 11 und Michael Eisenberg, Partner bei Aleph. Überdies verkündet Ex-Kanzler Kurz, mit Dream bereits “über 125 Millionen US-Dollar Umsatz in Europa, dem Nahen Osten und Asien” erreicht zu haben.

Party in der Wüste

Darüber hinaus schreibt Kurz auf LinkedIn: “Für uns als Österreicher war es eine neue Erfahrung, eine Party in der Wüste zu feiern, und dazu noch dem Thema entsprechend gekleidet zu sein… das hat auf jeden Fall eine Menge Spaß gemacht!” Gefeiert wurden die genannten Meilensteine laut dem Posting im Rahmen eines “Tribe-Events”.

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