05.02.2021

Erste Lehrer-Klage gegen Lernsieg abgewiesen

Die erste einerReihe von Klagen gegen das Wiener Startup Lernsieg mit seiner Lehrerbewertungs-App wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen.
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Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan

In den vergangenen Monaten ist es, bis auf ein größeres Update mit neuen Funktionen, still um die Lehrerbewertungs-App Lernsieg geworden, die bei ihrem Launch nicht nur für Rekord-Download-Zahlen sondern auch für eine bundesweite Kontroverse sorgte. Die Corona-Pandemie brachte nicht nur vermindertes öffentliches Interesse am Thema sondern führte auch zur Verzögerung zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren. Denn schon nach dem ersten !!Launch hatten zahlreiche Lehrer gegen das Wiener Startup geklagt.

Lernsieg: Richterin sieht „berechtigtes Interesse“ gemäß DSGVO

Nun wurde die erste dieser Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Der Kläger hatte neben Datenschutzaspekten auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Richterin sieht das jedoch anders: Das berechtigte Interesse von Schülern, Eltern und der breiten Öffentlichkeit, das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App auszuüben, überwiege, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers sei also auch ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Auch zum Vorwurf des möglichen Missbrauchs der App durch Schülerinnen und Schüler äußert sich die Richterin. Ein solcher sei zwar nicht auszuschließen, der Gefahr unsachlicher Bewertungen werde jedoch durch Maßnahmen wie etwa die Verifizierung der Telefonnummer der User entgegengewirkt. Generell solle Schülern nicht pauschal eine missbräuchliche Benutzung unterstellt werden. Durch den Ausschluss von Volks- und Sonderschulen sei zudem eine „gewisse geistige Reife“ der Nutzer sichergestellt. Missbrauchsfälle seien eher die Ausnahme.

Hadrigan: „GÖD-Strategie kolossal gefloppt“

Nun sind bei Lernsieg noch drei weitere Zivilklagen anhängig. Der 19-jährige Gründer Benjamin Hadrigan sieht sich nach dem ersten Urteil naturgemäß bestätigt: „Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten, ist damit kolossal gefloppt“, kommentiert er in einer Aussendung. Dabei betont er abermals seine eigene Gesprächsbereitschaft. „GÖD-Chef Paul Kimberger und sein Team haben auf keinen einzigen Anruf und kein einziges Email reagiert. Wir sind aber klarerweise trotz dieser Pleite der GÖD vor Gericht weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“, so Hadrigan.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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