05.02.2021

Erste Lehrer-Klage gegen Lernsieg abgewiesen

Die erste einerReihe von Klagen gegen das Wiener Startup Lernsieg mit seiner Lehrerbewertungs-App wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen.
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Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan

In den vergangenen Monaten ist es, bis auf ein größeres Update mit neuen Funktionen, still um die Lehrerbewertungs-App Lernsieg geworden, die bei ihrem Launch nicht nur für Rekord-Download-Zahlen sondern auch für eine bundesweite Kontroverse sorgte. Die Corona-Pandemie brachte nicht nur vermindertes öffentliches Interesse am Thema sondern führte auch zur Verzögerung zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren. Denn schon nach dem ersten !!Launch hatten zahlreiche Lehrer gegen das Wiener Startup geklagt.

Lernsieg: Richterin sieht „berechtigtes Interesse“ gemäß DSGVO

Nun wurde die erste dieser Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Der Kläger hatte neben Datenschutzaspekten auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Richterin sieht das jedoch anders: Das berechtigte Interesse von Schülern, Eltern und der breiten Öffentlichkeit, das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App auszuüben, überwiege, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers sei also auch ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Auch zum Vorwurf des möglichen Missbrauchs der App durch Schülerinnen und Schüler äußert sich die Richterin. Ein solcher sei zwar nicht auszuschließen, der Gefahr unsachlicher Bewertungen werde jedoch durch Maßnahmen wie etwa die Verifizierung der Telefonnummer der User entgegengewirkt. Generell solle Schülern nicht pauschal eine missbräuchliche Benutzung unterstellt werden. Durch den Ausschluss von Volks- und Sonderschulen sei zudem eine „gewisse geistige Reife“ der Nutzer sichergestellt. Missbrauchsfälle seien eher die Ausnahme.

Hadrigan: „GÖD-Strategie kolossal gefloppt“

Nun sind bei Lernsieg noch drei weitere Zivilklagen anhängig. Der 19-jährige Gründer Benjamin Hadrigan sieht sich nach dem ersten Urteil naturgemäß bestätigt: „Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten, ist damit kolossal gefloppt“, kommentiert er in einer Aussendung. Dabei betont er abermals seine eigene Gesprächsbereitschaft. „GÖD-Chef Paul Kimberger und sein Team haben auf keinen einzigen Anruf und kein einziges Email reagiert. Wir sind aber klarerweise trotz dieser Pleite der GÖD vor Gericht weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“, so Hadrigan.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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