02.01.2024

„Allererste FlexCo“: Am 1.1. knapp nach Mitternacht gab es bereits mehrere FlexKaps

Über unterschiedliche Wege wollten mehrere Unternehmen zur ersten FlexKap Österreichs werden. Eine davon heißt sogar "Allererste FlexCo".
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FlexKap FlexCo
Screenshot

Die erste FlexKap bzw. FlexCo, die „tatsächlich“ erste, die „wirklich“ erste oder doch die – im Firmenbuch namentlich – „Allererste FlexCo“. Bei brutkasten meldeten sich rund um Silvester mehrere Startups bzw. Anwaltskanzleien, die alle den Titel „erste FlexKap Österreichs“ für sich beanspruchen. Welche nun wirklich die erste Gesellschaft mit der neuen Rechtsform ist, bleibt bis zu einem gewissen Grad Interpretationssache. Fest steht: Wer am heutigen 2. Jänner, dem ersten Werktag im neuen Jahr gründet, ist zu spät. Viel zu spät.

Anwalt reichte Firmenbuchantrag 15 Sekunden nach Mitternacht ein

Um ganz vorne dabei zu sein, verzichtete eine ganze Reihe von Beteiligten sogar auf Sekt, Walzer und Co zu Neujahr um 0:00 Uhr. So etwa der Grazer Anwalt Wolfgang Stenzel, der am 1. Jänner 15 Sekunden nach Mitternacht den Firmenbuchantrag für die neue Seedback FlexCo von Gabriel Heiml und Sebastian Körber einbrachte. Der nötige Notariatsakt wurde bereits im Vorhinein am 28.12. via Notarity von Notarsubstitut Bernhard Plasser vom Notariat Dr. Christian Frühwirth erstellt. Bearbeitet wurde der Firmenbuchantrag dann aber doch erst heute am Werktag – das treffe aber bei allen FlexKaps zu, betont Gründer Heiml gegenüber brutkasten.

Geschäftskonto machte Seedback FlexCo fast einen Strich durch die Rechnung

Schon im Vorfeld wäre das Unterfangen aber fast gescheitert, erzählt Heiml: „Nach der Unterschrift [des Notariatsakts] war ich am Weg nach Schladming, um dort diesen Meilenstein auf der Skipiste zu feiern. Da erreichte mich die Nachricht, dass es aufgrund der späten Beschließung des Gesetzes Schwierigkeiten geben könnte das Geschäftskonto noch 2023 zu gründen. Das hätte unser Unterfangen, sofort zu Nichte gemacht, da die Stammeinlage vor Gründung einbezahlt werden muss“, so der Gründer. Nach vielen Telefonaten von der Skipiste aus, habe man eine neue Strategie gehabt. Letztlich habe man viel Unterstützung von der Ersten Bank erhalten und ein Treuhandkonto über Notarsubstitut Plasser genutzt.

Business & Biceps-Gründer zu Mitternacht im virtuellen Notar-Termin

Für die Business & Biceps FlexCo legten nicht nur das Gründer-Duo Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher, sondern auch Notar Peter Puhr vom Notariat Puhr & Partner in Wiener Neustadt eine Nachtschicht ein. „Die Gründungsdokumente wurden in den virtuellen Datenraum der Notare hochgeladen, der Gesellschaftsvertrag wurde im Zuge der Videokonferenz nochmal sehr detailreich und in allen Facetten durchbesprochen und daraufhin von den Gründern mit ihrer ID Austria digital unterschrieben. Zum Zwecke der raschen Eintragung im Firmenbuch wurde das Stammkapital direkt auf mein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank einbezahlt“, erklärt Notar Puhr in einer Aussendung. Laut Startup war die Gründung um 0:01 Uhr und 44 Sekunden abgeschlossen.

Startup-Anwalt Strasser: „Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein“

Nichts von Nachtschichten zu Silvester hält dagegen Startup-Anwalt Christof Strasser. „Für uns war klar: Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein, weil wir da Feuerwerk schauen und unsere Kinder im Arm halten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Dennoch beansprucht der Jurist für sich, nicht nur die erste, sondern sogar die ersten drei FlexKaps gegründet zu haben. Eine davon ist das PropTech-Startup Propcorn FlexCo. Die anderen beiden gründete Strasser als „experimentelle FlexCos“ selbst über sein Unternehmen 42law. Und er nannte sie, „um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen“, „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“.

„Erste“ und „Allererste FlexCo“ mit „aufschiebend bedingter Gründung“

Und wie handhabte es der Anwalt? „Unterzeichnet wurden die Gründungsdokumente für beide FlexCos schon letzte Woche – und zwar aufschiebend bedingt zum 1. Januar 2024, 0:01 Uhr. Damit trat das FlexCo-Gesetz um Mitternacht in Kraft und wir haben mit der Dokumentation sicherheitshalber noch 60 Sekunden dazugelegt“, so Strasser.

Kein klarer Sieger im Rennen

Ob nun „aufschiebend bedingt“ um 0:01, manuell schon 45 Sekunden früher oder ganz formell mit Notar um 0:01:44 – man möge sich selbst ein Bild machen, welche FlexKap nun die wirklich tatsächlich allerallererste war. Und die genannten Beispiele sind nur jene „ersten FlexCos“, die sich aktiv bei brutkasten meldeten – es dürfte noch ein paar mehr geben.

Feedback, Fitness und Immobilien-KI

Und was machen die Unternehmen, die es so eilig mit der FlexCo-Gründung hatten? Seedback von Gabriel Heiml und Sebastian Körber tritt mit einer SaaS-Lösung für Feedback in Unternehmen an. Business & Biceps von Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher hat sich auf Fitness im betrieblichen Kontext spezialisiert und Propcorn von Niki Stadler, Benni Contreras und Bertty Contreras will Immobilienentwickler:innen mit einer KI-basierten Lösung in der Entscheidungsfindung unterstützen.

Experimentelle „Allererste FlexCo“ als „tolle Spielwiese“

Die „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“ sind, wie oben erwähnt, „experimentelle“ Unternehmen von Startup-Anwalt Strasser. „Da wir schon am ‚Handbuch FlexCo – ein Gründer-Guide‘ arbeiten, der im Februar erscheinen wird, ist die ‚Allererste FlexCo‘ eine tolle Spielwiese für uns“, so der Jurist. Man werde nun sechs Monate lang jeden Monat eine Umgründungsmaßnahme durchführen, „z.B. eine Kapitalerhöhung, die Ausgabe oder Einziehung von Unternehmenswert-Anteilen, einen Verkauf mit Berücksichtigung komplizierter Liquidation Preference-Regelungen, etc.“, so Strasser. Das alles werde man genau dokumentieren und etwa Firmenbuchdetails und Verträge open source auf www.42law.com veröffentlichen. „Und eine besondere, gesellschaftsrechtliche Maßnahme haben wir uns für Juni ausgedacht, aber die verraten wir noch nicht“, kündigt der Anwalt an.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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