02.01.2024

„Allererste FlexCo“: Am 1.1. knapp nach Mitternacht gab es bereits mehrere FlexKaps

Über unterschiedliche Wege wollten mehrere Unternehmen zur ersten FlexKap Österreichs werden. Eine davon heißt sogar "Allererste FlexCo".
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FlexKap FlexCo
Screenshot

Die erste FlexKap bzw. FlexCo, die „tatsächlich“ erste, die „wirklich“ erste oder doch die – im Firmenbuch namentlich – „Allererste FlexCo“. Bei brutkasten meldeten sich rund um Silvester mehrere Startups bzw. Anwaltskanzleien, die alle den Titel „erste FlexKap Österreichs“ für sich beanspruchen. Welche nun wirklich die erste Gesellschaft mit der neuen Rechtsform ist, bleibt bis zu einem gewissen Grad Interpretationssache. Fest steht: Wer am heutigen 2. Jänner, dem ersten Werktag im neuen Jahr gründet, ist zu spät. Viel zu spät.

Anwalt reichte Firmenbuchantrag 15 Sekunden nach Mitternacht ein

Um ganz vorne dabei zu sein, verzichtete eine ganze Reihe von Beteiligten sogar auf Sekt, Walzer und Co zu Neujahr um 0:00 Uhr. So etwa der Grazer Anwalt Wolfgang Stenzel, der am 1. Jänner 15 Sekunden nach Mitternacht den Firmenbuchantrag für die neue Seedback FlexCo von Gabriel Heiml und Sebastian Körber einbrachte. Der nötige Notariatsakt wurde bereits im Vorhinein am 28.12. via Notarity von Notarsubstitut Bernhard Plasser vom Notariat Dr. Christian Frühwirth erstellt. Bearbeitet wurde der Firmenbuchantrag dann aber doch erst heute am Werktag – das treffe aber bei allen FlexKaps zu, betont Gründer Heiml gegenüber brutkasten.

Geschäftskonto machte Seedback FlexCo fast einen Strich durch die Rechnung

Schon im Vorfeld wäre das Unterfangen aber fast gescheitert, erzählt Heiml: „Nach der Unterschrift [des Notariatsakts] war ich am Weg nach Schladming, um dort diesen Meilenstein auf der Skipiste zu feiern. Da erreichte mich die Nachricht, dass es aufgrund der späten Beschließung des Gesetzes Schwierigkeiten geben könnte das Geschäftskonto noch 2023 zu gründen. Das hätte unser Unterfangen, sofort zu Nichte gemacht, da die Stammeinlage vor Gründung einbezahlt werden muss“, so der Gründer. Nach vielen Telefonaten von der Skipiste aus, habe man eine neue Strategie gehabt. Letztlich habe man viel Unterstützung von der Ersten Bank erhalten und ein Treuhandkonto über Notarsubstitut Plasser genutzt.

Business & Biceps-Gründer zu Mitternacht im virtuellen Notar-Termin

Für die Business & Biceps FlexCo legten nicht nur das Gründer-Duo Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher, sondern auch Notar Peter Puhr vom Notariat Puhr & Partner in Wiener Neustadt eine Nachtschicht ein. „Die Gründungsdokumente wurden in den virtuellen Datenraum der Notare hochgeladen, der Gesellschaftsvertrag wurde im Zuge der Videokonferenz nochmal sehr detailreich und in allen Facetten durchbesprochen und daraufhin von den Gründern mit ihrer ID Austria digital unterschrieben. Zum Zwecke der raschen Eintragung im Firmenbuch wurde das Stammkapital direkt auf mein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank einbezahlt“, erklärt Notar Puhr in einer Aussendung. Laut Startup war die Gründung um 0:01 Uhr und 44 Sekunden abgeschlossen.

Startup-Anwalt Strasser: „Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein“

Nichts von Nachtschichten zu Silvester hält dagegen Startup-Anwalt Christof Strasser. „Für uns war klar: Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein, weil wir da Feuerwerk schauen und unsere Kinder im Arm halten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Dennoch beansprucht der Jurist für sich, nicht nur die erste, sondern sogar die ersten drei FlexKaps gegründet zu haben. Eine davon ist das PropTech-Startup Propcorn FlexCo. Die anderen beiden gründete Strasser als „experimentelle FlexCos“ selbst über sein Unternehmen 42law. Und er nannte sie, „um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen“, „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“.

„Erste“ und „Allererste FlexCo“ mit „aufschiebend bedingter Gründung“

Und wie handhabte es der Anwalt? „Unterzeichnet wurden die Gründungsdokumente für beide FlexCos schon letzte Woche – und zwar aufschiebend bedingt zum 1. Januar 2024, 0:01 Uhr. Damit trat das FlexCo-Gesetz um Mitternacht in Kraft und wir haben mit der Dokumentation sicherheitshalber noch 60 Sekunden dazugelegt“, so Strasser.

Kein klarer Sieger im Rennen

Ob nun „aufschiebend bedingt“ um 0:01, manuell schon 45 Sekunden früher oder ganz formell mit Notar um 0:01:44 – man möge sich selbst ein Bild machen, welche FlexKap nun die wirklich tatsächlich allerallererste war. Und die genannten Beispiele sind nur jene „ersten FlexCos“, die sich aktiv bei brutkasten meldeten – es dürfte noch ein paar mehr geben.

Feedback, Fitness und Immobilien-KI

Und was machen die Unternehmen, die es so eilig mit der FlexCo-Gründung hatten? Seedback von Gabriel Heiml und Sebastian Körber tritt mit einer SaaS-Lösung für Feedback in Unternehmen an. Business & Biceps von Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher hat sich auf Fitness im betrieblichen Kontext spezialisiert und Propcorn von Niki Stadler, Benni Contreras und Bertty Contreras will Immobilienentwickler:innen mit einer KI-basierten Lösung in der Entscheidungsfindung unterstützen.

Experimentelle „Allererste FlexCo“ als „tolle Spielwiese“

Die „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“ sind, wie oben erwähnt, „experimentelle“ Unternehmen von Startup-Anwalt Strasser. „Da wir schon am ‚Handbuch FlexCo – ein Gründer-Guide‘ arbeiten, der im Februar erscheinen wird, ist die ‚Allererste FlexCo‘ eine tolle Spielwiese für uns“, so der Jurist. Man werde nun sechs Monate lang jeden Monat eine Umgründungsmaßnahme durchführen, „z.B. eine Kapitalerhöhung, die Ausgabe oder Einziehung von Unternehmenswert-Anteilen, einen Verkauf mit Berücksichtigung komplizierter Liquidation Preference-Regelungen, etc.“, so Strasser. Das alles werde man genau dokumentieren und etwa Firmenbuchdetails und Verträge open source auf www.42law.com veröffentlichen. „Und eine besondere, gesellschaftsrechtliche Maßnahme haben wir uns für Juni ausgedacht, aber die verraten wir noch nicht“, kündigt der Anwalt an.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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