17.09.2020

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt - darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Nach „ausgiebigen Beratungen“ trat die österreichische Bundesregierung am Donnerstagnachmittag vor die Presse, um die Öffentlichkeit über eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür sei laut Bundeskanzler Sebastian Kurz der exponentielle Anstieg der aktuellen Coronazahlen. Erst am Mittwoch hatten Deutschland und Belgien Wien zum Risikogebiet erklärt.

Drei Verschärfungen ab Montag

Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr drei Verschärfungen geben. Darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.

  • Einschränkung sozialer Kontakte

Ab Montag 00:00 Uhr werden Feiern und private Zusammenkünfte „Indoor“ auf maximal zehn Personen begrenzt. Bislang waren 50 Personen im privaten Bereich zugelassen. Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Ausgenommen von der Regelung sind zudem Begräbnisse, Hochzeiten allerdings nicht. Die 10-Personen-Grenze gilt auch für Tanzkurse und Kurse im Fitnesscenter. Auch die Ballsaison ist aus heutiger Sicht somit schwer umzusetzen. Lehrveranstaltungen an Universitäten sind hingegen nicht betroffen. Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.

  • Verschärfung in der Gastronomie

Zudem soll es auch in der Gastronomie eine erneute bundesweite Verschärfung geben. Demnach ist in der Gastronomie eine Konsumation nur mehr im Sitzen erlaubt. Die Konsumation an der Bar ist somit nicht mehr möglich. Weiters dürfen sich auf einem Tisch höchsten zehn Personen versammeln. Auch Tanzflächen in Clubs sind von der Verschärfung betroffen und somit bis auf weiteres für Besucher tabu.

Zudem soll die Sperrstunde, die ab 01:00 Uhr auch für „geschlossene Gesellschaften“ in Restaurants oder Clubs gilt, intensiv kontrolliert werden. Bundesländer können die Sperrstunde noch weiter nach vorne verlegen, sofern sie dies für notwendig erachten. Im Falle eines Vergehens beträgt die Strafhöhe bis zu 1450 Euro.

  • Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes

Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz. Die Verpflichtung zum Tragen eines solchen wird ab Montag landesweit auf Märkte, Messen und religöse Feiern ausgeweitet. Innenminister Karl Nehammer erläuterte, dass die Exekutive bei der Durchsetzung dieser Verpflichtung die Betriebe „unterstützen“ wird.

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung

Im Rahmen der Pressekonferenz verkündete Bundeskanzler Kurz eine Verlängerung der bisher geltenden Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Tourismus und Kultur. Diese soll nun auch für 2021 gelten – ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen – insbesondere für die Gastronomie – eine besondere Herausforderung sind. Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung wollen wir dies so gut wie möglich abfedern“, so Kurz.

In den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen gilt seit 1. Juli 2020 eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Neben der Gastro betrifft dies auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Ebenso ist die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen auf fünf Prozent gesenkt. Gleiches gilt im Publikations- und Kulturbereich für Lieferungen, Einfuhren und den Erwerb von Büchern, Zeitschriften & Co.


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(c) Brantner

Die Paprec-Gruppe wird strategischer Mehrheitsgesellschafter von Brantner green solutions, der Umwelt- und Abfallwirtschaftssparte der Kremser Brantner Gruppe. Das gaben die Unternehmen am Dienstag bekannt. Paprec übernimmt 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent bleiben im Besitz der Familie Brantner. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen, der Vollzug wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Zum Kaufpreis machen die Unternehmen keine Angaben. Der brutkasten hat bei Brantner green solutions nachgefragt.

Fünf Länder, 65 Standorte

Brantner green solutions wurde 1936 gegründet und ist in Österreich, wo sich auch der Hauptsitz befindet, sowie in der Slowakei, Tschechien, Rumänien und Serbien tätig. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.500 Mitarbeitende an 65 Anlagen und Niederlassungen und betreut mehr als 28.000 kommunale, industrielle und gewerbliche Kunden. Der Umsatz liegt bei mehr als 320 Mio. Euro.

Für Paprec ist es der Eintritt in fünf neue Märkte. Nach der Schweiz, Spanien und Italien bezeichnet die Gruppe den Schritt als nächste Etappe ihrer europäischen Expansion und als Wachstumsplattform in Mittel- und Osteuropa.

„Diese Transaktion ist unsere wichtigste Akquisition seit dem Zusammenschluss mit Coved im Jahr 2016. Sie ermöglicht uns den Eintritt in fünf neue Länder und stärkt unsere europäische Präsenz erheblich“, wird Mathieu Petithuguenin, Chairman und CEO der Paprec-Gruppe, in der Aussendung zitiert.

Logistik und Immobilien bleiben in der Familie

Der Deal betrifft ausdrücklich nur die Kreislaufsparte. „Wichtig ist zu betonen, dass sich diese Partnerschaft ausschließlich auf Brantner green solutions bezieht. Brantner logistic solutions und Brantner Real Estate bleiben vollständig im Eigentum der Familie Brantner und werden unabhängig weiterentwickelt“, stellt Bernd Brantner klar. Er führt die Brantner Gruppe seit 24 Jahren als CEO und vertritt die dritte Generation der Familie.

Der Entscheidung ging laut Aussendung ein fast zweijähriger Prozess voraus, an dessen Ende sich die Familie einstimmig für Paprec aussprach. „Die Chancen, die vor uns liegen, sind enorm, ihre Realisierung wird jedoch erhebliche langfristige Investitionen erfordern“, begründet Bernd Brantner den Schritt. Als Familie habe man sich deshalb bewusst für einen starken strategischen Gesellschafter entschieden, der die eigenen unternehmerischen Werte teile. In der neu geschaffenen Gesellschaft übernimmt er die Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden.

Von 40 auf 26.000 Mitarbeitende

Paprec startete vor 32 Jahren als kleines Altpapierrecycling-Unternehmen mit 40 Mitarbeitenden in La Courneuve bei Paris. Die Schweiz war vor mehr als 15 Jahren der erste Markt außerhalb Frankreichs, in Spanien beschäftigt die Gruppe heute fast 4.000 Menschen. Nach Abschluss der Transaktion soll Paprec rund 26.000 Mitarbeitende in 15 Ländern zählen und einen Jahresumsatz von mehr als 4,5 Mrd. Euro erreichen.

Brantner fiel zuletzt mit Innovationsprojekten auf

Das Kremser Familienunternehmen war in den vergangenen Jahren mehrfach mit Vorstößen in der Kreislaufwirtschaft präsent. 2024 vereinbarte Brantner green solutions gemeinsam mit dem Schaumstoffproduzenten Neveon die Gründung eines Joint Ventures für das Recycling von Matratzen mit Sitz in Krems. In Hohenruppersdorf betreibt das Unternehmen zudem eine Anlage, in der Asche und Schlacke aus der Müllverbrennung aufbereitet werden. Und mit Scarab brachte Brantner Österreichs ersten autonomen Müllroboter auf die Straße, der Mülltonnen ohne menschliches Zutun leert.

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Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

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  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
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  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

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