17.09.2020

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt - darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
/artikel/erneute-verscharfung-von-corona-masnahmen-mehrwertsteuersenkung-fur-2021-verlangert
HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Nach „ausgiebigen Beratungen“ trat die österreichische Bundesregierung am Donnerstagnachmittag vor die Presse, um die Öffentlichkeit über eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür sei laut Bundeskanzler Sebastian Kurz der exponentielle Anstieg der aktuellen Coronazahlen. Erst am Mittwoch hatten Deutschland und Belgien Wien zum Risikogebiet erklärt.

Drei Verschärfungen ab Montag

Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr drei Verschärfungen geben. Darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.

  • Einschränkung sozialer Kontakte

Ab Montag 00:00 Uhr werden Feiern und private Zusammenkünfte „Indoor“ auf maximal zehn Personen begrenzt. Bislang waren 50 Personen im privaten Bereich zugelassen. Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Ausgenommen von der Regelung sind zudem Begräbnisse, Hochzeiten allerdings nicht. Die 10-Personen-Grenze gilt auch für Tanzkurse und Kurse im Fitnesscenter. Auch die Ballsaison ist aus heutiger Sicht somit schwer umzusetzen. Lehrveranstaltungen an Universitäten sind hingegen nicht betroffen. Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.

  • Verschärfung in der Gastronomie

Zudem soll es auch in der Gastronomie eine erneute bundesweite Verschärfung geben. Demnach ist in der Gastronomie eine Konsumation nur mehr im Sitzen erlaubt. Die Konsumation an der Bar ist somit nicht mehr möglich. Weiters dürfen sich auf einem Tisch höchsten zehn Personen versammeln. Auch Tanzflächen in Clubs sind von der Verschärfung betroffen und somit bis auf weiteres für Besucher tabu.

Zudem soll die Sperrstunde, die ab 01:00 Uhr auch für „geschlossene Gesellschaften“ in Restaurants oder Clubs gilt, intensiv kontrolliert werden. Bundesländer können die Sperrstunde noch weiter nach vorne verlegen, sofern sie dies für notwendig erachten. Im Falle eines Vergehens beträgt die Strafhöhe bis zu 1450 Euro.

  • Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes

Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz. Die Verpflichtung zum Tragen eines solchen wird ab Montag landesweit auf Märkte, Messen und religöse Feiern ausgeweitet. Innenminister Karl Nehammer erläuterte, dass die Exekutive bei der Durchsetzung dieser Verpflichtung die Betriebe „unterstützen“ wird.

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung

Im Rahmen der Pressekonferenz verkündete Bundeskanzler Kurz eine Verlängerung der bisher geltenden Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Tourismus und Kultur. Diese soll nun auch für 2021 gelten – ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. „Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen – insbesondere für die Gastronomie – eine besondere Herausforderung sind. Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung wollen wir dies so gut wie möglich abfedern“, so Kurz.

In den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen gilt seit 1. Juli 2020 eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Neben der Gastro betrifft dies auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Ebenso ist die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen auf fünf Prozent gesenkt. Gleiches gilt im Publikations- und Kulturbereich für Lieferungen, Einfuhren und den Erwerb von Büchern, Zeitschriften & Co.


Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.