06.03.2020

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

Mit neuen Gesetzen will Umweltministerin Leonore Gewessler den Ausbau der Erneuerbaren Energie ebenso wie die Energieeffiienz in Österreich verbessern.
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(c) Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können. Auf politischer Ebene gibt es hier Bewegung, wie unter anderem Umweltministerin Leonore Gewessler diese Woche im Rahmen vom E-Wirtschaftsverband „Oesterreichs Energie“ organisierten „trendforum“ erläuterte. Doch auf EU-ebene gab es diese Woche Neuigkeiten.

Erneuerbaren-Gesetz kommt 2021

Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen, wie Gewessler sagt.

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Dieses Gesetz soll bis 1.1.2021 in Kraft treten. „Dementsprechend haben wir einen recht ambitionierten Zeitplan für die nächsten Schritte“, sagt die Ministerin. Sobald wie möglich wolle man zu dem Gesetz mit den Stakeholdern in einen Dialog treten und es noch vor dem Sommer in Begutachtung geben, versichert Gewessler.

Energieeffizienzgesetz wird ebenfalls 2020 behandelt

Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben, wie Gewessler sagt. Auch dieses Thema soll – auch im Kontext von EU-Vorgaben – im Lauf des Jahres 2020 behandelt werden. Mit diesen zwei Säulen, also sorgsam mit Energie umzugehen und der Ausbau von Erneuerbaren Energien, wird eine entsprechende Basis für Umweltverträglichkeit geschaffen, wie Gewessler im Gespräch mit dem brutkasten betont.

Bereits 2019 hat es einen Stakeholder-Prozess im Kontext des Energieeffizienzgesetzes gegeben. „Wir alle haben ein Interesse daran, dass die errechnete Einsparung auch der tatsächlichen entspricht und Chancen für neue Geschäftsmodelle nutzbar gemacht werden“, sagt die Politikerin. Darüber hinaus will Gewessler auch die Themen Gebäudesanierung und Wärmestrategie „auf den Weg zu bekommen“ – und auch die E-Mobilität, die „die Bahn, die Bim und den Öffentlichen Verkehr beim Ausbau und beim Ticket“ mit inkludiere.

Anpassungen im Design des Strommarktes

Auch Stromnetze oder Stromhandel könnten ohne Plan nicht funktionieren. „Das wollen wir gewährleisten“, versichert die Ministerin. Es gehe zudem um Anpassungen im Strommarkt-Design und den Ausbaupfad bei Erneuerbaren. So werde man sich etwa ansehen, inwieweit Deponien oder auch Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen (PV) genutzt werden könnten. „Denn klar ist: Wir brauchen eine Million PV-Dächer, und wir werden mehr Flächen nutzbar machen müssen“, sagt die Ministerin, die früher unter anderem bei der Umweltorganisation Global 2000 tätig war.

In diesem Kontext steht auch die Rolle der Gaskraftwerke zur Diskussion – Stichwort: Netzsicherheit. Hier macht sich Brigitte Ederer vom Forum Versorgungssicherheit dafür stark, effiziente Gaskraftwerke vorzuhalten, „auch wenn diese vielleicht nur tausend Stunden im Jahr arbeiten – aber genau diese tausend Stunden machen es dann vielleicht am Ende aus“.

EU-Klimagesetz: Klimaneutralität bis 2050

Weitere politische Bewegung gab es diese Woche in Brüssel, als am Mittwoch die EU-Kommission das gemeinsame Klimagesetz der Union vorlegte. Dieses schreibt unter anderem vor, dass die EU ab 2050 klimaneutral sein muss. Unterm Strich soll somit der Treibhausgasausstoß innerhalb von 30 Jahren auf Null sinken.

Das Klimaziel ist „kollektiv“, es müssen also alle Mitgliedstaaten – und somit auch Österreich – Maßnahmen ergreifen. Allerdings muss am Ende lediglich die Gesamtbilanz der EU stimmen, es können also manche Staaten engagierter sein als andere. Die EU-Kommission bewertet dabei regelmäßig die Fortschritte aller Mitgliedsstaaten. Weichen einzelne Staaten zu stark von den Klimazielen ab, könnte das in letzer Instanz zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

Energiebranche braucht Planungssicherheit

Die Umweltaktivistin Greta Thunberg bezeichnete das EU-Klimagesetz als „eine Kapitulation“ und verfasste dazu einen offenen Brief, den sie via Twitter teilte.


Österreichs E-Wirtschaft begrüßt indes das EU-Klimagesetz im Rahmen einer Presseaussendung. „Für die Erreichung des europäischen Klimazieles muss der Ausbau der Erneuerbaren rasch vorangetrieben werden, hier läuft uns die Zeit davon. Dass ein rechtlicher Rahmen für das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität geschaffen wird, ist erfreulich – noch wichtiger wären allerdings konkrete Umsetzungspfade“, sagt Schitter.

Österreich habe sich mit der Klimaneutralität 2040 ein noch ambitionierteres nationales Ziel gesteckt und könnte bei der Dekarbonisierung europaweit eine Vorreiterrolle übernehmen, betont Schitter. Die E-Wirtschaft stehe voll hinter den Zielen, brauche aber vor allem eine Planungs- und Rechtssicherheit.

Strom zu 75 Prozent aus Erneuerbarer Energie

Aufgrund der bislang ausständigen Anpassung der europäischen Energie- und Klimaziele für 2030 sieht Oesterreichs Energie diesen Aspekt aber kritisch. Zudem behalte sich die Europäische Kommission vor, die Ziele über delegierte Rechtsakte zu überprüfen und anzupassen. „Beim Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität brauchen wir Klarheit und die zentralen Stakeholder sollten immer miteinbezogen werden“, fordert Schitter.

Zugleich begrüßt Schitter den ganzheitlichen Zugang des Gesetzes. „Klimaneutralität ist kein Ziel, das die E-Wirtschaft alleine erreichen kann. Hier müssen wir alle Wirtschaftsbereiche in die Pflicht nehmen und langfristig Kostenwahrheit schaffen“, sagt er. Österreich sei mit einem Anteil von knapp 75 Prozent in der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien europaweit führend und leistet damit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

  • Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können.
  • Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen.
  • Das Gesetz soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
  • Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben.

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