06.03.2020

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

Mit neuen Gesetzen will Umweltministerin Leonore Gewessler den Ausbau der Erneuerbaren Energie ebenso wie die Energieeffiienz in Österreich verbessern.
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(c) Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können. Auf politischer Ebene gibt es hier Bewegung, wie unter anderem Umweltministerin Leonore Gewessler diese Woche im Rahmen vom E-Wirtschaftsverband „Oesterreichs Energie“ organisierten „trendforum“ erläuterte. Doch auf EU-ebene gab es diese Woche Neuigkeiten.

Erneuerbaren-Gesetz kommt 2021

Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen, wie Gewessler sagt.

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Dieses Gesetz soll bis 1.1.2021 in Kraft treten. „Dementsprechend haben wir einen recht ambitionierten Zeitplan für die nächsten Schritte“, sagt die Ministerin. Sobald wie möglich wolle man zu dem Gesetz mit den Stakeholdern in einen Dialog treten und es noch vor dem Sommer in Begutachtung geben, versichert Gewessler.

Energieeffizienzgesetz wird ebenfalls 2020 behandelt

Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben, wie Gewessler sagt. Auch dieses Thema soll – auch im Kontext von EU-Vorgaben – im Lauf des Jahres 2020 behandelt werden. Mit diesen zwei Säulen, also sorgsam mit Energie umzugehen und der Ausbau von Erneuerbaren Energien, wird eine entsprechende Basis für Umweltverträglichkeit geschaffen, wie Gewessler im Gespräch mit dem brutkasten betont.

Bereits 2019 hat es einen Stakeholder-Prozess im Kontext des Energieeffizienzgesetzes gegeben. „Wir alle haben ein Interesse daran, dass die errechnete Einsparung auch der tatsächlichen entspricht und Chancen für neue Geschäftsmodelle nutzbar gemacht werden“, sagt die Politikerin. Darüber hinaus will Gewessler auch die Themen Gebäudesanierung und Wärmestrategie „auf den Weg zu bekommen“ – und auch die E-Mobilität, die „die Bahn, die Bim und den Öffentlichen Verkehr beim Ausbau und beim Ticket“ mit inkludiere.

Anpassungen im Design des Strommarktes

Auch Stromnetze oder Stromhandel könnten ohne Plan nicht funktionieren. „Das wollen wir gewährleisten“, versichert die Ministerin. Es gehe zudem um Anpassungen im Strommarkt-Design und den Ausbaupfad bei Erneuerbaren. So werde man sich etwa ansehen, inwieweit Deponien oder auch Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen (PV) genutzt werden könnten. „Denn klar ist: Wir brauchen eine Million PV-Dächer, und wir werden mehr Flächen nutzbar machen müssen“, sagt die Ministerin, die früher unter anderem bei der Umweltorganisation Global 2000 tätig war.

In diesem Kontext steht auch die Rolle der Gaskraftwerke zur Diskussion – Stichwort: Netzsicherheit. Hier macht sich Brigitte Ederer vom Forum Versorgungssicherheit dafür stark, effiziente Gaskraftwerke vorzuhalten, „auch wenn diese vielleicht nur tausend Stunden im Jahr arbeiten – aber genau diese tausend Stunden machen es dann vielleicht am Ende aus“.

EU-Klimagesetz: Klimaneutralität bis 2050

Weitere politische Bewegung gab es diese Woche in Brüssel, als am Mittwoch die EU-Kommission das gemeinsame Klimagesetz der Union vorlegte. Dieses schreibt unter anderem vor, dass die EU ab 2050 klimaneutral sein muss. Unterm Strich soll somit der Treibhausgasausstoß innerhalb von 30 Jahren auf Null sinken.

Das Klimaziel ist „kollektiv“, es müssen also alle Mitgliedstaaten – und somit auch Österreich – Maßnahmen ergreifen. Allerdings muss am Ende lediglich die Gesamtbilanz der EU stimmen, es können also manche Staaten engagierter sein als andere. Die EU-Kommission bewertet dabei regelmäßig die Fortschritte aller Mitgliedsstaaten. Weichen einzelne Staaten zu stark von den Klimazielen ab, könnte das in letzer Instanz zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

Energiebranche braucht Planungssicherheit

Die Umweltaktivistin Greta Thunberg bezeichnete das EU-Klimagesetz als „eine Kapitulation“ und verfasste dazu einen offenen Brief, den sie via Twitter teilte.


Österreichs E-Wirtschaft begrüßt indes das EU-Klimagesetz im Rahmen einer Presseaussendung. „Für die Erreichung des europäischen Klimazieles muss der Ausbau der Erneuerbaren rasch vorangetrieben werden, hier läuft uns die Zeit davon. Dass ein rechtlicher Rahmen für das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität geschaffen wird, ist erfreulich – noch wichtiger wären allerdings konkrete Umsetzungspfade“, sagt Schitter.

Österreich habe sich mit der Klimaneutralität 2040 ein noch ambitionierteres nationales Ziel gesteckt und könnte bei der Dekarbonisierung europaweit eine Vorreiterrolle übernehmen, betont Schitter. Die E-Wirtschaft stehe voll hinter den Zielen, brauche aber vor allem eine Planungs- und Rechtssicherheit.

Strom zu 75 Prozent aus Erneuerbarer Energie

Aufgrund der bislang ausständigen Anpassung der europäischen Energie- und Klimaziele für 2030 sieht Oesterreichs Energie diesen Aspekt aber kritisch. Zudem behalte sich die Europäische Kommission vor, die Ziele über delegierte Rechtsakte zu überprüfen und anzupassen. „Beim Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität brauchen wir Klarheit und die zentralen Stakeholder sollten immer miteinbezogen werden“, fordert Schitter.

Zugleich begrüßt Schitter den ganzheitlichen Zugang des Gesetzes. „Klimaneutralität ist kein Ziel, das die E-Wirtschaft alleine erreichen kann. Hier müssen wir alle Wirtschaftsbereiche in die Pflicht nehmen und langfristig Kostenwahrheit schaffen“, sagt er. Österreich sei mit einem Anteil von knapp 75 Prozent in der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien europaweit führend und leistet damit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems.

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AustrianStartups, ELP
© AustrianStartups

AustrianStartups und die Stiftung Unternehmerische Zukunft haben das Entrepreneurial Leadership Program (ELP) weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der konkreten Begleitung angehender Startup-Gründer:innen. Vorgesehen sind unter anderem intensiveres persönliches Mentoring und Coaching, die gezielte Suche nach Co-Founder:innen sowie die praktische Weiterentwicklung eigener Geschäftsideen.

Dabei geht es um die frühe Erprobung zentraler Annahmen – von ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und der Validierung konkreter Problemstellungen bis zur Entwicklung eines ersten Minimum Viable Product (MVP): „Wir wollen Menschen nicht nur die Skills für den Aufbau eines Startups mitgeben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen tatsächlich auszuprobieren und die ersten Schritte in Richtung Gründung zu machen“, sagt Elisabeth van Holthe tot Echten, COO von AustrianStartups.

ELP: Schwerpunkt „Co-Founder“

Beim Schwerpunkt „Co-Founder“ bringt das ELP Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Perspektiven zusammen. Sie können sich kennenlernen, gemeinsam an Ideen arbeiten und mögliche Co-Founder:innen finden. Eine fertige Geschäftsidee ist dafür nicht notwendig.

„Eine Startup-Idee muss am Anfang noch nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass man bereit ist, Fragen zu stellen, Dinge auszuprobieren und gemeinsam mit anderen herauszufinden, was funktionieren kann“, so van Holthe tot Echten weiter. „Genau dafür wollen wir im ELP den Raum und die Unterstützung geben.“

Hansmann, Trummer, Kaminski, Porsche, Deutsch und Unger dabei

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die persönliche Begleitung der Fellows. Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Unternehmerische Zukunft erhalten sie Zugang zu einem Netzwerk: Die Stiftung wird von mehr als 50 Persönlichkeiten aus der Szene unterstützt, darunter Hansi Hansmann, Christian Trummer, Kilian Kaminski, Felix Porsche, Tina Deutsch und Katharina Unger. Darüber hinaus begleiten weitere Unternehmer:innen und Investor:innen das ELP als Mentor:innen und bringen ihre Erfahrungen in das Programm ein.

Auch nach Abschluss bleiben die Fellows über die ELP-Alumni-Community miteinander verbunden. Ehemalige Teilnehmer wie Mathias Gruber (Fonio.ai), Lukas Höber (Sequestra) oder Lisa Reiss (All But Sugar) bringen ihre Erfahrungen aus der Gründung und dem Aufbau von Unternehmen sowie aus weiteren beruflichen Stationen in das Netzwerk ein.

„Wir wollen Menschen ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und den Schritt ins Unternehmertum zu wagen. Dafür braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Menschen, die ihre Erfahrungen teilen, ehrliches Feedback geben und zur richtigen Zeit die richtigen Fragen stellen. Genau das wollen wir mit unserem Netzwerk ermöglichen“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft.

Prozess steht im Mittelpunkt

Ebenso ist die praktische Arbeit an den eigenen Ideen ein wichtiger Teil des ELP. Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Problemen und Bedürfnissen von möglichen Kunden, überprüfen ihre Annahmen und entwickeln ihre Ideen auf dieser Grundlage weiter.

Dabei gehe es nicht darum, das Programm bereits mit einem fertigen Unternehmen abzuschließen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Prozess, aus einer ersten Idee schrittweise eine fundierte Grundlage für eine mögliche Gründung zu entwickeln und früh praktische Erfahrungen zu sammeln, wie es heißt.

Das ELP richtet sich daher sowohl an Menschen, die bereits eine konkrete Startup-Idee haben, als auch an jene, die noch nach einer Idee, einem geeigneten Problem oder nach Mit-Gründer:innen suchen. Bewerbungen für die nächste ELP-Kohorte sind noch bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026 möglich.

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Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

  • Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können.
  • Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen.
  • Das Gesetz soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
  • Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben.

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