06.03.2020

Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

Mit neuen Gesetzen will Umweltministerin Leonore Gewessler den Ausbau der Erneuerbaren Energie ebenso wie die Energieeffiienz in Österreich verbessern.
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(c) Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können. Auf politischer Ebene gibt es hier Bewegung, wie unter anderem Umweltministerin Leonore Gewessler diese Woche im Rahmen vom E-Wirtschaftsverband „Oesterreichs Energie“ organisierten „trendforum“ erläuterte. Doch auf EU-ebene gab es diese Woche Neuigkeiten.

Erneuerbaren-Gesetz kommt 2021

Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen, wie Gewessler sagt.

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Dieses Gesetz soll bis 1.1.2021 in Kraft treten. „Dementsprechend haben wir einen recht ambitionierten Zeitplan für die nächsten Schritte“, sagt die Ministerin. Sobald wie möglich wolle man zu dem Gesetz mit den Stakeholdern in einen Dialog treten und es noch vor dem Sommer in Begutachtung geben, versichert Gewessler.

Energieeffizienzgesetz wird ebenfalls 2020 behandelt

Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben, wie Gewessler sagt. Auch dieses Thema soll – auch im Kontext von EU-Vorgaben – im Lauf des Jahres 2020 behandelt werden. Mit diesen zwei Säulen, also sorgsam mit Energie umzugehen und der Ausbau von Erneuerbaren Energien, wird eine entsprechende Basis für Umweltverträglichkeit geschaffen, wie Gewessler im Gespräch mit dem brutkasten betont.

Bereits 2019 hat es einen Stakeholder-Prozess im Kontext des Energieeffizienzgesetzes gegeben. „Wir alle haben ein Interesse daran, dass die errechnete Einsparung auch der tatsächlichen entspricht und Chancen für neue Geschäftsmodelle nutzbar gemacht werden“, sagt die Politikerin. Darüber hinaus will Gewessler auch die Themen Gebäudesanierung und Wärmestrategie „auf den Weg zu bekommen“ – und auch die E-Mobilität, die „die Bahn, die Bim und den Öffentlichen Verkehr beim Ausbau und beim Ticket“ mit inkludiere.

Anpassungen im Design des Strommarktes

Auch Stromnetze oder Stromhandel könnten ohne Plan nicht funktionieren. „Das wollen wir gewährleisten“, versichert die Ministerin. Es gehe zudem um Anpassungen im Strommarkt-Design und den Ausbaupfad bei Erneuerbaren. So werde man sich etwa ansehen, inwieweit Deponien oder auch Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen (PV) genutzt werden könnten. „Denn klar ist: Wir brauchen eine Million PV-Dächer, und wir werden mehr Flächen nutzbar machen müssen“, sagt die Ministerin, die früher unter anderem bei der Umweltorganisation Global 2000 tätig war.

In diesem Kontext steht auch die Rolle der Gaskraftwerke zur Diskussion – Stichwort: Netzsicherheit. Hier macht sich Brigitte Ederer vom Forum Versorgungssicherheit dafür stark, effiziente Gaskraftwerke vorzuhalten, „auch wenn diese vielleicht nur tausend Stunden im Jahr arbeiten – aber genau diese tausend Stunden machen es dann vielleicht am Ende aus“.

EU-Klimagesetz: Klimaneutralität bis 2050

Weitere politische Bewegung gab es diese Woche in Brüssel, als am Mittwoch die EU-Kommission das gemeinsame Klimagesetz der Union vorlegte. Dieses schreibt unter anderem vor, dass die EU ab 2050 klimaneutral sein muss. Unterm Strich soll somit der Treibhausgasausstoß innerhalb von 30 Jahren auf Null sinken.

Das Klimaziel ist „kollektiv“, es müssen also alle Mitgliedstaaten – und somit auch Österreich – Maßnahmen ergreifen. Allerdings muss am Ende lediglich die Gesamtbilanz der EU stimmen, es können also manche Staaten engagierter sein als andere. Die EU-Kommission bewertet dabei regelmäßig die Fortschritte aller Mitgliedsstaaten. Weichen einzelne Staaten zu stark von den Klimazielen ab, könnte das in letzer Instanz zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

Energiebranche braucht Planungssicherheit

Die Umweltaktivistin Greta Thunberg bezeichnete das EU-Klimagesetz als „eine Kapitulation“ und verfasste dazu einen offenen Brief, den sie via Twitter teilte.


Österreichs E-Wirtschaft begrüßt indes das EU-Klimagesetz im Rahmen einer Presseaussendung. „Für die Erreichung des europäischen Klimazieles muss der Ausbau der Erneuerbaren rasch vorangetrieben werden, hier läuft uns die Zeit davon. Dass ein rechtlicher Rahmen für das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität geschaffen wird, ist erfreulich – noch wichtiger wären allerdings konkrete Umsetzungspfade“, sagt Schitter.

Österreich habe sich mit der Klimaneutralität 2040 ein noch ambitionierteres nationales Ziel gesteckt und könnte bei der Dekarbonisierung europaweit eine Vorreiterrolle übernehmen, betont Schitter. Die E-Wirtschaft stehe voll hinter den Zielen, brauche aber vor allem eine Planungs- und Rechtssicherheit.

Strom zu 75 Prozent aus Erneuerbarer Energie

Aufgrund der bislang ausständigen Anpassung der europäischen Energie- und Klimaziele für 2030 sieht Oesterreichs Energie diesen Aspekt aber kritisch. Zudem behalte sich die Europäische Kommission vor, die Ziele über delegierte Rechtsakte zu überprüfen und anzupassen. „Beim Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität brauchen wir Klarheit und die zentralen Stakeholder sollten immer miteinbezogen werden“, fordert Schitter.

Zugleich begrüßt Schitter den ganzheitlichen Zugang des Gesetzes. „Klimaneutralität ist kein Ziel, das die E-Wirtschaft alleine erreichen kann. Hier müssen wir alle Wirtschaftsbereiche in die Pflicht nehmen und langfristig Kostenwahrheit schaffen“, sagt er. Österreich sei mit einem Anteil von knapp 75 Prozent in der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien europaweit führend und leistet damit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems.

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(v.l.) Peter Hajek, Monika Köppl-Turyna, Lisa-Marie Fassl und Markus Raunig © Tobias Gärtner

Wie steht es um das Interesse an der Selbstständigkeit in Österreich? Eine Online-Befragung von Peter Hajek Public Opinion Strategies im Auftrag der Stiftung Unternehmerische Zukunft liefert dazu aktuelle Daten. Im Befragungszeitraum vom 22. Mai bis 8. Juni 2026 wurden insgesamt rund 1.500 Personen der österreichischen Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 und 69 Jahren befragt. Die Zahlen zeigen, wie stark das direkte Umfeld die Neigung zum Unternehmertum in Österreich prägt.

Der „Eltern-Effekt“ als zentraler Einflussfaktor

Der zentralste Befund der Untersuchung liegt in der familiären Prägung: Der Wunsch und die konkrete Absicht zu gründen gehen laut den Studiendaten maßgeblich mit der unternehmerischen Tätigkeit der eigenen Eltern einher. Insgesamt geben 20 Prozent der Befragten an, mindestens einen selbstständigen oder unternehmerischen Elternteil zu haben. Laut Umfrage verändert diese Erfahrung die Haltung grundlegend: Während sich ohne unternehmerischen Hintergrund lediglich 27 Prozent der Befragten eine Gründung grundsätzlich vorstellen können, steigt dieser Wert bei Personen mit unternehmerischem Elternhaus auf 47 Prozent.

Noch drastischer unterscheidet sich die konkrete Planung: Bei Befragten ohne unternehmerische Eltern geben derzeit nur 7 Prozent an, innerhalb der nächsten zwölf Monate konkret eine Gründung zu planen. Hat mindestens ein Elternteil ein Unternehmen geführt oder gegründet, springt diese Gründungsabsicht auf 18 Prozent, also mehr als das Doppelte. Das Elternhaus senkt somit laut Studie die subjektiven Hürden von der bloßen Vorstellung hin zur konkreten Absicht.

Eklatanter Mangel an sichtbaren Vorbildern im Alltag

Dass die familiäre Herkunft in den Daten eine so dominante Rolle spielt, deckt sich mit einem deutlichen Mangel an sichtbaren Alternativen im öffentlichen Raum. Laut Umfrage fällt fast der Hälfte der Gesamtbevölkerung (49 Prozent) spontan kein einziger Name einer Unternehmerin oder eines Unternehmers ein.

Unter den Befragten zwischen 16 und 29 Jahren geben sogar 60 Prozent an, niemanden nennen zu können. Werden überhaupt Namen genannt, handelt es sich meist um prominente Großunternehmer wie Mateschitz (13 Prozent), Haselsteiner (5 Prozent), Benko (3 Prozent), Swarovski (3 Prozent) oder Elon Musk (2 Prozent). Greifbare Vorbilder aus dem alltäglichen Leben fehlen in der Wahrnehmung vieler Befragter.

Gleichzeitig zeigt die Erhebung: Wer im unternehmerischen Umfeld aufwächst oder entsprechende Kontakte hat, würde im Falle eines Gründungsvorhabens eine nahestehende Person laut Eigenangabe mit 37 Prozent mehr als doppelt so oft aktiv bestärken wie Personen ohne dieses Umfeld (17 Prozent).

Breiter Ruf nach Wirtschaftsbildung an Schulen

Unterstützung aus dem Elternhaus ist ein wichtiger Faktor, doch soll er laut den Befragten nicht der einzige sein, der über die berufliche Zukunft entscheidet, wie sich aus weiteren Ergebnissen ablesen lässt. 80 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Jugendliche bereits in der Schule stärker lernen sollten, wie man Unternehmen gründet oder führt. Zudem hätten sich 75 Prozent selbst mehr praktische Wirtschaftsbildung gewünscht.

Für Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft, liefern die Befragungsergebnisse deshalb einen klaren Auftrag an die Bildungspolitik. Seine zentrale These formuliert Raunig bei der heutigen Pressekonferenz als Kernversprechen der Stiftungsarbeit: „Unsere Überzeugung als Stiftung lautet: Es darf nicht davon abhängen, was für Eltern oder welches Umfeld man hat, ob man unternehmerisch tätig wird oder nicht.“

Durch praxisnahe Schulprogramme, den Aufbau eigener Medienkanäle zur Veranschaulichung des unternehmerischen Alltags und die gezielte Sichtbarmachung nahbarer Vorbilder soll dieses Herkunfts-Delta geschlossen werden.

Wachstumsorientierte Startups als echter Jobmotor

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kommt es jedoch nicht bloß auf die reine Anzahl an Gründungen an, sondern auf deren Qualität, das betont Monika Köppl-Turyna, Direktorin von EcoAustria. Die auch als Vorstandsmitglied der Stiftung agierende Wirtschaftsforscherin hebt hervor, dass vor allem junge, wachstumsstarke Unternehmen als entscheidender Motor für Beschäftigung und Innovation wirken und überproportional viele neue Arbeitsplätze schaffen.

Auf der Pressekonferenz spitzte Investorin und Stiftungs-Vorstandsmitglied Lisa-Marie Fassl die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Haltungswende zu: „Das einzige, was uns hilft wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben als Standort, ist Innovation. […] Es muss gesamtgesellschaftlich gesehen einfach wieder sexy sein, einen Beitrag zu leisten. Wir leben in einem Land mit einer massiven Vollkaskomentalität, wo man darauf wartet, dass irgendwer etwas für einen richtet.“

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Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

  • Wenn wir in Österreich über EcoTech, Klimawandel und Dekarbonisierung reden, dann spielen auch Energieunternehmen und Erneuerbare Energie eine zentrale Rolle – und diese brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage, um dem Ausbau umweltfreundlicher Energiegewinnung vorantreiben zu können.
  • Ein zentraler Baustein ist auf nationaler Ebene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, mit dem die Ökostromförderung  fit gemacht wird, um das Ziel von 100-prozentiger Energieversorgung durch Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen.
  • Das Gesetz soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
  • Das zweite wichtige Gesetz ist das Energieeffizienzgesetz. Auch hier soll es eine Nachfolgeregelung zu dem bestehenden Gesetz geben.

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Erneuerbare Energie in Österreich: Neue Gesetze und Regelungen sind in Arbeit

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