16.01.2025
POLITIK

1,75 Mio. Euro: An diese Parteien spendet Bitpanda-Gründer Eric Demuth

Der Bitpanda-Co-CEO und gebürtige Deutsche hat jeweils sechsstellige Spenden an vier deutsche Parteien offengelegt. Wie er diese ausgewählt hat und was Demuth von Politik und Wirtschaft erwartet.
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Eric Demuth | (c) Bitpanda
Eric Demuth | Foto: Bitpanda

Bitpanda-Mitgründer und Co-CEO Eric Demuth kann sicherlich als politischer Mensch bezeichnet werden. Zumindest äußert sich er sich immer wieder auf Social Media zu aktuellen politischen Themen: Nachdem etwa in Österreich Regierungspläne zur Wiedereinführung einer Haltefrist, nach deren Ablauf Kursgewinne auf Wertpapiere steuerfrei wären, gescheitert sind, warf Demuth den Grünen vor, damit „einen Beitrag zur Zuspitzung der Altersarmut geleistet” zu haben (brutkasten berichtete). An den Grünen war die Umsetzung der von ihrem Koalitionspartner ÖVP forcierten Idee gescheitert.

Die neuerliche Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten im vergangenen November bezeichnete Demuth als „einen historischen Wendepunkt“ für die Krypto-Branche. Doch auch abseits klassischer Investment-Themen hat sich Demuth gelegentlich zu Wort gemeldet, so etwa zum Thema Tierrechte.

Demuth spendet insgesamt 1,75 Mio. Euro

Im laufenden deutschen Bundestagswahlkampf geht Demuth nun aber einen Schritt weiter: Er spendet insgesamt 1,75 Mio. Euro an mehrere Parteien. Der Bitpanda-Mitgründer will damit ein Zeichen setzen und „die demokratischen Strukturen und den Meinungsbildungsprozess stärken“, heißt es in einer Mitteilung von Bitpanda, die brutkasten vorliegt. Zuvor hatte BTC Echo über die Spende berichtet. Demuth ist selbst gebürtiger Deutscher und 1987 in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern geboren.

Die Spende teilt sich folgendermaßen auf:

  • 750.000 Euro für die beiden konservativen Unionsparteien, wovon 500.000 auf die CDU entfallen und 250.000 auf die CSU. Diese ist nur in Bayern aktiv, die CDU deckt die restlichen Bundesländer ab. Sie bilden seit 1949 eine gemeinsame Bundestagsfraktion
  • 500.000 für die sozialdemokratische SPD
  • 500.000 für die liberale FDP

Ausgewählt habe Demuth die Parteien anhand ihrer Positionen zu zentralen Themen wie Wirtschaft, Innovation und Europa, schreibt Bitpanda in der Aussendung. „Bei diesen Parteien sehe ich ein realistisches Konzept für ein wirtschaftliches starkes, modernes und zeitgleich soziales Deutschland“, wird Demuth zitiert. Es sei wichtig, dass die Parteien über die nötigen Ressourcen verfügen würden, „echte interne Kompetenzen zu den wichtigsten Innovations-Themen unserer Zeit aufzubauen“.

Demuth: Politik muss bei Zukunftsthemen wieder proaktiv werden

Die deutsche Politik müsse bei Zukunftsthemen wieder proaktiv werden. „Ich möchte auf keinen Fall, dass wir amerikanische Verhältnisse bekommen, wo viele Menschen drei Jobs haben müssen, um über die Runden zu kommen“, sagt Demuth weiter. Ein starkes Europa gebe es nur mit einem starken Deutschland. Stark bleibe Deutschland aber nur, wenn es „wieder eine international angesehene Wirtschaftsmacht wird“.

Der Bitpanda-Co-CEO fordert auch ein Engagement der Wirtschaft: „Politik ist nicht nur Aufgabe der Politiker – auch die Wirtschaft kann und muss einen Beitrag leisten. Unternehmerisches Denken und Engagement für Demokratie schließen sich nicht aus, sondern ergänzen und stärken sich gegenseitig.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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