11.01.2023

Wie die Reaktionen auf das neue Energiepaket der Regierung ausfallen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch im Zuge ihrer Regierungsklausur ihr Energie-Paket, das künftig den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Die Reaktionen von Branchenvertreter:innen fallen durchwegs positiv aus.
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(c) Andy Wenzel BKA

Gleich mehrere Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien präsentierte die Regierung im Zuge ihrer Klausur in Mauerbach am Mittwoch. Im sogenannten Energiepaket ist unter anderem die UVP-Novelle enthalten, die bereits im Sommer 2022 in Begutachtung geschickt wurde und zuletzt ins Stocken geraten ist. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gab es allerdings keine großen Änderungen. So sollen, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, Doppelprüfungen hinsichtlich Eingriffen ins Landschaftsbild im UVP-Verfahren künftig der Vergangenheit angehören. Zudem können in Bundesländern, in denen es keine Energieraumplanung gibt, künftig auch Windkraftanlagen ohne die entsprechende Flächenwidmung gebaut werden. Dieses Vorhaben war zuletzt bei einigen Landeshauptleuten sehr umstritten, sei jedoch laut Klimaschutzministerium (BMK) verfassungskonform. Zudem soll der Bau von Windrädern oder Wasserkraftwerken künftig ein hohes öffentliches Interesse zuteil werden, wobei Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Ersten Reaktionen auf die UVP-Novelle

In einer ersten Reaktion sprach IG Windkraft von einem “Meilenstein” für die Energiewende. “Der Entwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Auch von Seiten der Wirtschaftskammer gab es Lob zur UVP-Reform. “Wenn nachhaltige Lösungen in der Genehmigungsschleife stecken, kann die Energiewende nicht gelingen. Es ist daher erfreulich, dass die Regierung dieses Thema nicht nur erkannt, sondern im Rahmen der Regierungsklausur auch konkrete Maßnahmen vorgestellt hat”, so Generalsekretär Karlheinz Kopf.

(c) Andy Wenzel BKA

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)

Zu den präsentierten Maßnahmen zählt neben der UVP-Novelle auch eine Ausbauoffensive für PV-Anlagen mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). So sollen in diesem Jahr noch 600 Millionen Euro für die PV-Förderung zur Verfügungen stehen, was mehr als 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zudem entfallen Genehmigungen für PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen. Auch die Ablehnung von Genehmigungen alleinig aufgrund des Ortsbildes sollen künftig entfallen. “Jetzt liefern wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) weitere umfangreiche Verbesserungen für die Genehmigung von kleineren Anlagen. Künftig kann auch eine Förderung beantragt werden, wenn die Anlage bereits im Bau ist”, so Gewessler zum neuen Gesetz, das noch durch den Nationalrat muss.

Fragen der Netzinfrastruktur

Lob gab es auch von Vertreter:innen der E-Wirtschaft, obgleich Oesterreichs Energie Präsident Michael Strugl, den raschen Ausbau der Netzinfrastruktur einmahnte: “Wesentlich ist jedoch, dass in diesem Zusammenhang auch der Ausbau der Stromnetze forciert wird. Gerade in Zusammenhang mit dem sprunghaften PV-Ausbau sehen wir, dass sich Engpässe in der Netzinfrastruktur sonst künftig zu einer veritablen Ausbau-Hürde entwickeln könnten”.

(c) Shervin Sardari BMKÖS

Kritisch sieht Strugl hingegen die fehlende Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Vorhaben der Energiewende, wie es die EU-Vorgaben vorsehen. In den vorliegenden Texten ist laut dem Branchenvertreter nämlich lediglich von einem „hohen öffentlichen Interesse“ die Rede. „Durch diese Relativierung erhalten Energiewendeprojekte in Österreich nicht jenen klaren rechtlichen Vorrangcharakter, auf den man sich auf europäischer Ebene geeignet hat“, so Strugl.

Auch Gerhard Christiner, technischer Vorstand Austrian Power Grid (APG), thematisiert in diesem Zusammenhang den Ausbau der Netzinfrastruktur. “Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung die Vereinfachungs- und Beschleunigungsinstrumente zu schaffen, um Projekte im Sinne der Energiewende voranzutreiben. Dazu müssen auch Vorhaben der Netzinfrastruktur zählen, welchen eine herausragende Rolle und Bedeutung bei der Integration von Erneuerbaren zukommt.“

Ausbau der Biogasproduktion

Als dritte Maßnahme des Energiepakets präsentierte die Bundesregierung den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich, wobei dies das “Erneuerbare-Gase-Gesetz” und die “Biogasverordnung” umfasst. Unter anderem soll die heimische Biogasproduktion in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 soll der Gasmix in Österreich zu elf Prozent aus Biogas bestehen. „Mehr und praxisnähere Maßnahmen“ hätte sich in diesem Zusammenhang WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf beim Ausbau von grünen Gasen gewünscht: “Ein Hochfahren der Kapazitäten müsse in den nächsten Jahren ein zentrales Ziel sein, da grüne Gase ein essenzieller Baustein sind, damit die Transformation auch in den Unternehmensbereichen gelingt, die für ihre Prozesse weiterhin Gas benötigen werden.”


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FlexCo Aws netidee
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Die FlexCo habe sich “erfolgreich etabliert”, heißt es in einer Aussendung, die das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) heute ausschickte. Dazu die Zahl ein Jahr nach Start der neuen Rechtsform: “rund 800” FlexCos – konkret 784 wurden seit der Einführung gegründet. “Die Zahl zeigt, dass diese neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird”, wird dazu Wirtschaftsminister Martin Kocher zitiert. Die Rechtsform werde nicht nur von Startups, sondern auch von anderen kleinen und mittleren Unternehmen genutzt.

FlexCo- und GmbH-Gründungen im Verhältnis 1:17

Setzt man die nun kommunizierte Zahl in den Kontext, kann man allerdings zumindest noch einiges an Luft nach oben attestieren. Den etwas weniger als 800 gegründeten FlexCos stehen laut Daten der “Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes” (EVI) mehr als 13.500 GmbH-Neugründungen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2024 gegenüber. Auf eine FlexCo-Gründung kamen im Vorjahr also rund 17 GmbH-Gründungen.

Steigerung um 27 Prozent im zweiten Halbjahr

Zudem gab es nur eine moderate Steigerung bei den FlexCo-Gründungen vom ersten auf das zweite Halbjahr. 336 FlexCos wurden von Jänner bis Ende Juni 2024 gegründet, neun GmbHs in FlexCos umgewandelt, wie brutkasten im Sommer berichtete. Entsprechend kamen im zweiten Halbjahr 439 FlexCo-Neu- bzw. Umgründungen hinzu. Das entspricht einer Steigerung um 27 Prozent. Von einem Boom der neuen Rechtsform kann also jedenfalls nach einem Jahr nicht die Rede sein.

Durchsetzung im Lauf der nächste Jahre?

Doch was nicht ist, kann freilich noch werden. Startup-Anwalt und FlexCo-Experte Keyvan Rastegar schätzte gegenüber brutkasten schon bei der FlexCo-Halbjahresbilanz im Sommer 2024, dass die Durchsetzung der neuen Gesellschaftsform einige Jahre dauern dürfte: “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen.”

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