19.09.2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen soll ab Mitte Oktober kommen

Anträge für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen sollen laut Wirtschaftsminister Martin Kocher ab Mitte Oktober möglich sein. Derzeit steht die Zustimmung der EU-Kommission noch aus.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Bereits im Juli wurde aufgrund der aktuellen Energiekrise der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen im Nationalrat beschlossen. Erste Anträge sollen laut Wirtschaftsminister Martin Kocher „wahrscheinlich“ ab Mitte Oktober möglich sein, wie er im Rahmen der ORF-Pressestunde am Sonntag erläuterte. In den nächsten Tagen sollen die entsprechenden Förderrichtlinien finalisiert werden. Damit der Energiekostenzuschuss in die Umsetzung kommt, bedarf es allerdings noch der Zustimmung der EU-Kommission, die wettbewerbsrechtliche Fragen prüfen muss.

Energiekostenzuschuss: Wer ist anspruchsberechtigt

Nach derzeitigem Stand sollen künftig „energieintensive Unternehmen“ anspruchsberechtigt sein, die mindestens drei Prozent ihres Umsatzes für Energiekosten aufwenden. Laut Kocher sollen unterschiedliche Energieformen subventioniert werden. Neben Strom und Gas umfasst dies auch Treibstoffe. „Es soll ungefähr ein Drittel des Anstiegs der Preise im Vergleich zum Vorjahr abgedeckt werden“, so der Wirtschaftsminister. Zudem fügte Kocher an, dass Unternehmen anders als bei den privaten Haushalten einen Teil der gestiegenen Kosten in Form von Preisen an ihre Kund:innen weitgeben können.

Forderungen der Industriellenvereinigung (IV)

Insgesamt möchte die Regierung „weit mehr als eine Milliarde Euro für die Kosten in die Hand nehmen. Am Sonntag meldete sich in diesem Zusammenhang auch der Präsident der Industriellenvereinigung (IV) Georg Knill zu Wort, der „eine Aufstockung des Zuschusses, äquivalent zu den gestiegenen Energiekosten auf ein Volumen von mindestens 2,5 Mrd. Euro“ fordert. Zudem spricht sich Knill für eine rasche und unbürokratische Hilfe aus. Laut Kocher wird der Energiekostenzuschuss über die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice (aws) ausgezahlt und nicht über ein ausgegliedertes Unternehmen wie die Cofag.

WKO-Forderung nach Strompreiskompensation

Die Einführung eines Gaspreis-Deckel für Unternehmen hält der Minister hingegen für nicht zielführend. Als Grund nennt er die Heterogenität der österreichischen Unternehmenslandschaft. Demnach würde es Unternehmen geben, die gar kein Gas brauchen und welche die sehr viel Gas benötigen. Für sehr große Unternehmen, die verpflichtet sind CO2-Zertifikate zu kaufen, soll es zudem eine Strompreiskompensation geben. Eine derartige wurde bereits am Samstag WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf gefordert, der auf eine baldige Durchführungsrichtlinie drängt.


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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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