01.06.2022

Elevator Ventures-Chef: „Gespräche mit Startups vermehrt über Profitabilität“

Seit vier Jahren betreibt die RBI mit Elevator Ventures einen Corporate VC. Anlässlich des "Portfolio Day" sprachen wir mit Managing Director Maximilian Schausberger.
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Maximilian Schausberger, Managing Director Elevator Ventures | (c) Raiffeisen Bank International
Maximilian Schausberger, Managing Director Elevator Ventures | (c) Raiffeisen Bank International

Im Mai 2018 verkündete die Raiffeisen Bank international (RBI) den Start ihres Corporate VC Elevator Ventures – der brutkasten berichtete damals. Vier Jahre später hat die Investment-Gesellschaft bereits einiges vorzuweisen – unter anderem drei Exits, etwa mit dem Wiener RegTech-Startup kompany. Das aktuelle Portfolio umfasst nicht nur typische FinTech-Startups sondern etwa auch Unternehmen aus dem Agrar- und dem E-Commerce-Sektor. Vor kurzem kam mit dem Wiener Unicorn-Anwärter byrd auch ein Logistik-Scaleup hinzu. Daneben hält Elevator Ventures Anteile an mehreren Firmen, in die man über ein gemeinsames FinTech-Investment-Vehikel mit Speedinvest und Uniqa Ventures eingestiegen ist.

Anlässlich des Portfolio Day 2022 befragten wir Managing Director Maximilian Schausberger zum Status Quo, zur Zusammensetzung und zur Entwicklung des Portfolios sowie zum Umgang mit dem aktuell raueren Klima im VC-Bereich.


Wenn man sich das Elevator Ventures-Portfolio ansieht, fällt auf, dass es keineswegs den klaren Fokus auf FinTech gibt, den man erwarten könnte. Wonach sucht ihr die Startups aus?

Wir investieren in die besten Teams mit Technologien und Geschäftsmodellen, die die Finanzwelt über die nächsten Jahre innovativ verändern und damit das Kundenerlebnis verbessern wollen. Dabei kommen uns Technologien, wie Machine Learning, Blockchain und die Standardisierung von Bankschnittstellen zu Gute, die in allen Geschäftsbereichen der Bank angewendet werden können.

Herausstechend im Portfolio ist der AgrarTech-Bereich, der auch am Portfolio Day thematisiert wurde. Warum liegt ein Schwerpunkt von euch dort?

Unter dem Stichwort „Embedded Finance“ sehen wir wie Finanzdienstleistungen in viele Wertschöpfungsketten anderer Industrien eingebettet werden. Der landwirtschaftliche Sektor ist ein wichtiger Bereich für Raiffeisen Bank International. Die beiden Unternehmen, Tarfin und Agro.Club vereinfachen den Zugang zu günstiger Finanzierungen für Landwirte.

Welche Rolle spielt euer Accelerator Elevator Lab beim Scouting?

Die Unternehmen, welche im Elevator Lab reüssieren sind spannende Kandidaten für ein Investment durch Elevator Ventures. Bei Unternehmen wie Kompany und Pisano hat sich dieses Konzept bereits bewährt. Außerdem ist das Elevator Lab die ideale Struktur, um über Pilotprojekte die Zusammenarbeit zwischen unseren Portfoliounternehmen und Raiffeisen Bank International zu ermöglichen.

Der internationale VC-Markt bricht aktuell spürbar ein. Wie stark seid ihr als Corporate VC von dieser Entwicklung beeinflusst?

Wir sehen noch keine konkreten Auswirkungen in unserem Portfolio. Aber die Markterwartungen scheinen sich in manchen Bereichen abzukühlen. Daher drehen sich die Gespräche mit den Startups vermehrt um die Profitabilität des Geschäftsmodells und den bewussten Einsatz des investierten Kapitals. Da diese Themen für uns immer wichtig waren, sehen wir diesen Fokus positiv.

Wie beurteilst du generell die Lage im Startup-Investment-Bereich. Wird das eine längere Krise? Könnte sich der Bereich auch in einer allgemein schlechten wirtschaftlichen Lage stabilisieren?

Eine langfristige Vorhersage ist momentan schwer zu treffen. Wir sehen weiterhin spannende Startup-Unternehmen gerade auch in den Märkten der RBI in Zentral und Osteuropa. Viele der genannten Trends bieten im Finanzbereich auch zukünftig Möglichkeiten für neue, innovative Geschäftsmodelle.

Was sind die nächsten Pläne von Elevator Ventures?

Wir werden weiterhin in Startups in Österreich und Zentral- und Osteuropa investieren. Die Themenlage ist vielfältig von Embedded Finance, über Digitale Assets bis hin zu Cybersecurity und RegTech.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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