01.06.2022

Elevator Ventures-Chef: „Gespräche mit Startups vermehrt über Profitabilität“

Seit vier Jahren betreibt die RBI mit Elevator Ventures einen Corporate VC. Anlässlich des "Portfolio Day" sprachen wir mit Managing Director Maximilian Schausberger.
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Maximilian Schausberger, Managing Director Elevator Ventures | (c) Raiffeisen Bank International
Maximilian Schausberger, Managing Director Elevator Ventures | (c) Raiffeisen Bank International

Im Mai 2018 verkündete die Raiffeisen Bank international (RBI) den Start ihres Corporate VC Elevator Ventures – der brutkasten berichtete damals. Vier Jahre später hat die Investment-Gesellschaft bereits einiges vorzuweisen – unter anderem drei Exits, etwa mit dem Wiener RegTech-Startup kompany. Das aktuelle Portfolio umfasst nicht nur typische FinTech-Startups sondern etwa auch Unternehmen aus dem Agrar- und dem E-Commerce-Sektor. Vor kurzem kam mit dem Wiener Unicorn-Anwärter byrd auch ein Logistik-Scaleup hinzu. Daneben hält Elevator Ventures Anteile an mehreren Firmen, in die man über ein gemeinsames FinTech-Investment-Vehikel mit Speedinvest und Uniqa Ventures eingestiegen ist.

Anlässlich des Portfolio Day 2022 befragten wir Managing Director Maximilian Schausberger zum Status Quo, zur Zusammensetzung und zur Entwicklung des Portfolios sowie zum Umgang mit dem aktuell raueren Klima im VC-Bereich.


Wenn man sich das Elevator Ventures-Portfolio ansieht, fällt auf, dass es keineswegs den klaren Fokus auf FinTech gibt, den man erwarten könnte. Wonach sucht ihr die Startups aus?

Wir investieren in die besten Teams mit Technologien und Geschäftsmodellen, die die Finanzwelt über die nächsten Jahre innovativ verändern und damit das Kundenerlebnis verbessern wollen. Dabei kommen uns Technologien, wie Machine Learning, Blockchain und die Standardisierung von Bankschnittstellen zu Gute, die in allen Geschäftsbereichen der Bank angewendet werden können.

Herausstechend im Portfolio ist der AgrarTech-Bereich, der auch am Portfolio Day thematisiert wurde. Warum liegt ein Schwerpunkt von euch dort?

Unter dem Stichwort „Embedded Finance“ sehen wir wie Finanzdienstleistungen in viele Wertschöpfungsketten anderer Industrien eingebettet werden. Der landwirtschaftliche Sektor ist ein wichtiger Bereich für Raiffeisen Bank International. Die beiden Unternehmen, Tarfin und Agro.Club vereinfachen den Zugang zu günstiger Finanzierungen für Landwirte.

Welche Rolle spielt euer Accelerator Elevator Lab beim Scouting?

Die Unternehmen, welche im Elevator Lab reüssieren sind spannende Kandidaten für ein Investment durch Elevator Ventures. Bei Unternehmen wie Kompany und Pisano hat sich dieses Konzept bereits bewährt. Außerdem ist das Elevator Lab die ideale Struktur, um über Pilotprojekte die Zusammenarbeit zwischen unseren Portfoliounternehmen und Raiffeisen Bank International zu ermöglichen.

Der internationale VC-Markt bricht aktuell spürbar ein. Wie stark seid ihr als Corporate VC von dieser Entwicklung beeinflusst?

Wir sehen noch keine konkreten Auswirkungen in unserem Portfolio. Aber die Markterwartungen scheinen sich in manchen Bereichen abzukühlen. Daher drehen sich die Gespräche mit den Startups vermehrt um die Profitabilität des Geschäftsmodells und den bewussten Einsatz des investierten Kapitals. Da diese Themen für uns immer wichtig waren, sehen wir diesen Fokus positiv.

Wie beurteilst du generell die Lage im Startup-Investment-Bereich. Wird das eine längere Krise? Könnte sich der Bereich auch in einer allgemein schlechten wirtschaftlichen Lage stabilisieren?

Eine langfristige Vorhersage ist momentan schwer zu treffen. Wir sehen weiterhin spannende Startup-Unternehmen gerade auch in den Märkten der RBI in Zentral und Osteuropa. Viele der genannten Trends bieten im Finanzbereich auch zukünftig Möglichkeiten für neue, innovative Geschäftsmodelle.

Was sind die nächsten Pläne von Elevator Ventures?

Wir werden weiterhin in Startups in Österreich und Zentral- und Osteuropa investieren. Die Themenlage ist vielfältig von Embedded Finance, über Digitale Assets bis hin zu Cybersecurity und RegTech.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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