07.06.2021

El Salvador setzt auf Bitcoin: Was steckt dahinter? Und wer?

Erstmals will ein Staat Bitcoin als Währung zulassen. Was das bedeutet. Und welche Rolle US-Unternehmer Jack Mallers dabei spielt.
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Nikolaus Jilch zu Bitcoin und El Salvador
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock

Wir, die im Westen leben, in relativ stabilen Verhältnissen und mit Landeswährungen, die tendenziell schwacher Inflation unterworfen sind, begehen bei Bitcoin oft einen schweren Fehler. Wir ignorieren alle anderen. Die Millionen, ja Milliarden von Menschen, die weder ausgeprägte Rechtssicherheit noch einigermaßen stabile Währungen genießen – und oft in Regimen leben, die autoritär, unfähig oder beides sind.

Afrikaner, Asiaten, Osteuropäer und Südamerikaner, die seit Jahrzehnten der Willkür von Politikern, Banken und Zahlungsdienstleistern ausgesetzt sind. Auch weil ein großer Teil ihrer Wirtschaftsleistung aus dem „reichen“ Westen kommt – von Auswanderern, die ihre Familien unterstützen. Mit Überweisungen, bei denen meist horrende Gebühren anfallen.

Warum El Salvador zu Bitcoin greift

Für diese Menschen, die oft gar keinen Zugang zum traditionellen Bankensystem haben, bietet Bitcoin eine Basis – als Zahlungsnetzwerk und harte Währung. In El Salvador, einem kleinen Land, eingezwickt zwischen Guatemala, Honduras und Nicaragua, hat jeder Zweite kein Bankkonto. Mehr als 20 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung fließt in Form von Überweisungen (so genannte „remittances“) aus dem Ausland herein – vor allem aus den USA, wo rund zwei Millionen Auswanderer aus El Salvador leben – ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Sie schicken pro Jahr rund sechs Milliarden Dollar in die Heimat, nutzen dabei aber langsame und teure Dienstleister.

Vor diesem Hintergrund ist es vielleicht einfacher zu verstehen, warum der junge Präsident Nayib Bukele sein Land zum ersten weltweit machen will, das Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel einführen will. Die Meldung ging am Wochenende um die Welt.

Aber auf diese Idee ist er natürlich nicht alleine gekommen. Die Spur führt zum jungen, amerikanischen Unternehmer Jack Mallers. Ein Name, den man sich merken sollte. Mallers ist in der Bitcoin-Szene schon heute eine große Nummer. Denn er hat ein Versprechen eingelöst, das viele verloren geglaubt haben: Bitcoin als Zahlungssystem.

Die Rolle von Jack Mallers und Strike

Seine Firma Zap nutzt dabei das Lightning Network – für die Zahlungsapp Strike. Das Lightning Network kann man sich wie eine zweite Schicht (Layer two) vorstellen, die auf der Bitcoin-Blockchain liegt um Zahlungen zu ermöglichen: in Echtzeit und praktisch gebührenfrei. Mallers setzt mit Strike aber noch eins drauf. Er nutzt das Lightning Network um auch Dollars und Euros um die Welt zu schicken. In Sekunden und praktisch gratis. Wer nicht versteht, warum das eine große Nummer ist, weiß wohl nicht, wie langsam und teuer der „internationale Turbokapitalismus“ in Wahrheit ist.

Um es anschaulicher zu machen: Bei globalen Geldtransaktionen ist es wie mit einer Firmengründung in Österreich. Es dauert länger als man glaubt, kostet mehr als erwartet – und zu viele Mittelsmänner halten die Hand auf. Strike will das beenden und Bitcoin bietet die technische Grundlage. Es zahlt sich aus, einen Blick darauf zu werfen.

Zurück nach El Salvador. Noch ist nicht fix, ab wann das kleine Land Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptieren will. Dass Jack Mallers seine App Strike in El Salvador gestartet hat und dort Werbung für Bitcoin gemacht hat, ist kein Geheimnis. Er war es, der die Nachricht vom Bitcoin-Einstieg des Landes von Präsident Nayib Bukele bei der „Bitcoin 2021“ Konferenz am vergangenen Wochenende verkündete – unter Tränen.

Zwei gesetzliche Zahlungsmittel in El Salvador

Die Reaktionen sind erwartbar: Bitcoiner freuen sich, alle anderen ignorieren den Schritt oder machen sich lustig. El Salvador ist unbedeutend, heißt es. Aber die Spieltheorie hinter Bitcoin belohnt diejenigen, die früh dran sind. Es wäre kaum zu erwarten gewesen, dass große, reiche Länder diesen Schritt zuerst gehen. Auch, weil sie es nicht nötig haben. Was aber sehr wohl zu beachten ist: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Es wird höchst wahrscheinlich in diese Woche durchgehen – aber bis dahin ist Bitcoin noch kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Aber wenn es soweit kommt, was sind die Folgen? Nun, in El Salvador gibt es ab dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt, zwei offizielle Zahlungsmittel: den US-Dollar und Bitcoin. Das bedeutet, dass jede Firma verpflichtet ist, diese beiden Währungen anzunehmen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Regierung Zeit für den Aufbau der technischen Infrastruktur einräumt. Dass Strike und andere Lightning-Apps dabei eine große Rolle spielen werden, liegt auf der Hand.

Die Folgen für den Westen

Im besten Fall wird der Schritt den Aufbau einer neuen, stabileren Volkswirtschaft begünstigen – mit einer größeren Beteiligung der Massen. Das wünscht sich der Präsident. In jedem Fall wird das Gesetz den Menschen in El Salvador eine neue Möglichkeit bieten, Geld aus dem Ausland zu erhalten ohne unverschämte Gebühren an Zahlungsdienstleister berappen zu müssen.

Aber auch für einige Länder des Westens hat der Schritt möglicherweise eine Folge – und zwar eine steuerliche. Wenn Bitcoin die offizielle Landeswährung eines souveränen Staates ist, müssen manche Länder ihre Steuergesetze wohl ändern. Für Österreich gilt das aber voraussichtlich nicht, da für ausländische Währungen und Bitcoin schon heute dieselben Regeln gelten. Wir hinken ausnahmsweise nicht hinterher.

Drei kleine Punkte noch:

  • Länder der Eurozone werden den Schritt von El Salvador nicht nachmachen können. Es ist ihnen verboten, andere gesetzliche Zahlungsmittel als den Euro einzuführen.
  • Mit dem Schritt wäre El Salvador das erste Land, das eine elektronische Währung einführt – noch vor China und lange vor dem „digitalen Euro“.
  • Das Argument, Bitcoin sei „keine Währung“ müsste für immer eingemottet werden.

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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