10.12.2024
ADVISOR

Ehemaliger N26-Dach-Chef Georg Hauer über die Auswahl richtiger Startup-Berater

Georg Hauer, ehemaliger N26-General-Manager, hat im Vorjahr ein Beratungsunternehmen gegründet. Nun teilt er seine Erfahrungen und hat für Gründer:innen Tipps parat, wann ein Berater Sinn ergibt und worauf man bei der Advisor-Auswahl achten sollte.
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Berater, Advisor.
(c) Hauer - Georg Hauer mit Tipps für den richtigen Advisor.

Es ist eine Kunst, den richtigen Advisor für das eigene Startup auszuwählen. Bei der Auswahl kann es passieren, dass man sich von der Strahlkraft des Beraters oder der Beraterin blenden lässt, dabei aber die Frage negiert, ob dadurch ein tatsächlicher Mehrwert entsteht.

Georg Hauer, ehemaliger General Manager DACH und Northern Europe bei N26, wechselte 2021 zu einem Anti-Geldwäsche-Startup und gründete vor rund eineinhalb Jahren eine private Risiko- und Beratungsfirma. “Seitdem habe ich das Privileg, bei mehreren Fintechs und digitalen Banken als Berater oder Vorstandsmitglied mitzuwirken”, schreibt er auf LinkedIn und startet mit diesen Zeilen die Preisgabe diverser “Schlüsselmuster”, die er “identifiziert hat, um sicherzustellen, dass ein Berater die richtige Wahl ist – und wann er es nicht ist.”

Diese Punkte sind bei der Suche nach einem Berater zu beachten

An die Founder:innen und Leader gerichtet, zählt Hauer sechs Punkte auf, die die Suche nach Advisors vereinfachen sollen:

  • Vermeiden Sie es, einen Berater einzustellen, nur um sein Bild in Ihrem Pitch-Deck zu verwenden, um glaubwürdig zu sein. Kein VC wird aus diesem Grund investieren.
  • Verstehen Sie Ihre Kernbedürfnisse und wählen Sie die Berater strategisch auf der Grundlage ihrer Expertise und ihres Netzwerks aus. Ihr Beratungsgremium sollte wie ein Team sein, mit sich ergänzenden Fähigkeiten.
  • Nehmen Sie nur dann einen Berater auf, wenn Sie wirklich davon überzeugt sind, dass er einen langfristigen Mehrwert schaffen kann. Andernfalls sollten Sie sie als Freiberufler oder Teilzeit-Führungskräfte betrachten.
  • Suchen Sie jemanden, der Sie herausfordert. Ein Team von “Ja-Sagern” wird Ihrem Unternehmen nicht helfen, zu wachsen.
  • Beurteilen Sie, ob der Berater Ihre Probleme wirklich aus eigener Anschauung kennt. Nicht jeder kluge Strategieberater weiß wirklich etwas über Ihre alltäglichen Herausforderungen. Dias werden Ihnen nicht zum Erfolg verhelfen.
  • Machen Sie sich klar, wie Sie Erfolg definieren. Suchen Sie einen Sparringspartner oder jemanden, der Ihnen beim Verkaufen hilft? Wollen Sie Einblicke in die Branche oder Hilfe bei der Behebung einer künftigen Krise? Gute Berater können mehrere Aspekte abdecken, aber seien Sie transparent.

Für Advisor

Anschließend wechselt der “Hauer Fintech Advisory GmbH”-Gründer zur anderen Seite der Medaille und wendet sich direkt an Advisor. Er nennt seine Kriterien (Frameworks) und Fragen, die es zu beantworten gilt, bevor man sich als Berater:in für ein Startup zur Verfügung stellt:

  • Glaube ich, dass das Unternehmen ein echtes, brennendes Problem für eine klar definierte Zielgruppe löst? Wenn das Problem nicht dringlich genug ist oder die Zielgruppe zu breit gefächert ist, sollten Sie es vergessen. Sie werden es schwer haben, in der Anfangsphase Fuß zu fassen.
  • Verfügt das Unternehmen über einen eindeutigen technologischen Vorsprung? Ohne einen soliden Wassergraben werden die Konkurrenten aufholen. Bequemlichkeit und UX sind nicht genug. Jeder behauptet, dass seine Technologie die beste ist. Stellen Sie tiefgreifende Fragen.
  • Sind die Gründer echte “Macher”, die sich auch von Rückschlägen nicht entmutigen lassen? Beharrlichkeit ist oft die wichtigste Fähigkeit für den Erfolg. Es wird viele Tiefpunkte oder sogar Nahtoderfahrungen für das Unternehmen geben.
  • Verfügen die Gründer über eine solide Integritätsbilanz? Wenn nicht, laufen Sie weg. Prüfen Sie Referenzen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Investieren Sie keine Zeit in Gründer, die in der Vergangenheit Zusagen gebrochen oder Mitarbeiter angelogen haben.
  • Kann ich langfristig (mehr als zwölf Monate) einen signifikanten Wertbeitrag leisten? Wenn nicht, stimmen unsere Erwartungen möglicherweise nicht überein.
  • Und nicht zuletzt: Verbringe ich gerne Zeit mit diesen Menschen? Kein Geld der Welt kann die Zeit aufwiegen, die man mit einem verbringt.

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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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