12.06.2024
INTERVIEW

ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Egger: „Ja, Klimaziele sind wichtig, aber…“

ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger im Interview über Forderungen im Superwahljahr, die Arbeitszeitdebatte und Startup-Politik.
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Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger | © Philipp Lipiarski
Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger | © Philipp Lipiarski

Die EU-Wahl ist geschlagen, das „Superwahljahr“ geht aber weiter. Wirtschaftspolitik spielt dabei angesichts der andauernden Krise eine entscheidende Rolle. Wir sprachen mit ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger über Forderungen auf EU- und auf nationaler Ebene, die aktuelle Arbeitszeitdebatte und Startup-Politik.


Wir befinden uns mitten im Superwahljahr. Was sind da für den Wirtschaftsbund die zentralsten Themen?

Ich bin viel in den Bundesländern und bei den Unternehmern unterwegs. Die Unternehmer belasten zwei Themen ganz besonders: Bürokratie und der Arbeitskräftemangel. Wir dürfen den Betrieben nicht durch Überregulieren die Luft zum Atmen nehmen und der Arbeitskräftemangel ist eine echte Herausforderung für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Wir müssen dementsprechend aufgestellt sein, damit Betriebe genügend Raum zum Wirtschaften haben und sich weiterentwickeln können.

Am Sonntag fand die EU-Wahl statt. Was sollte aus Sicht des Wirtschaftsbundes nun nach der Wahl auf EU-Ebene konkret umgesetzt werden? Was sind die entscheidenden Punkte?

Für uns ist sehr entscheidend, dass Europas Wirtschaft im Wettbewerb mit Asien und Amerika nicht ins Hintertreffen gerät, damit unsere Stärken, die wir bei Technologie und in der Brainpower haben, die Möglichkeit haben, international reüssieren zu können.

Sehr wichtig ist auch, dass in den unterschiedlichsten Bereichen technologieoffen mit den Herausforderungen umgegangen wird. Wir haben viele österreichische Betriebe bzw. europäische Unternehmen, die in unterschiedlichsten Bereichen Technologieführer sind. Das soll weiterhin möglich sein im Wettstreit mit den anderen Kontinenten. Dazu muss es aber dementsprechende Rahmenbedingungen geben. Ja, Klimaziele sind wichtig, aber man muss den Unternehmen die Freiheit geben, dass sie agieren können. Sie kommen von selbst drauf, wie es funktionieren kann.

Zudem fehlen in ganz Europa, nicht nur in Österreich, Arbeitskräfte. Es muss interessant für Leute sein, zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Und die Rahmenbedingungen in der Steuerpolitik sind natürlich auch eine Herausforderung, wenn man sich Asien und Nordamerika zum Vergleich anschaut.

Mit der Steuerpolitik haben Sie jetzt schon ein relativ konkretes Thema angesprochen, aber was sind in den anderen Bereichen wirklich konkrete Maßnahmen, die auf EU-Ebene gesetzt werden sollten, um die genannten Ziele zu erreichen?

Wir müssen noch einmal über den Green Deal reden. Wir sind nicht dagegen oder gegen den Klimaschutz. Aber wir müssen bei allen Maßnahmen, die uns betreffen, sehr konkret hinsehen, was der Markt verträgt und wo es Unterstützung braucht und Innovation vorangetrieben werden kann. Wir müssen auch über Außenhandelsabkommen und das Lieferkettengesetz reden. Das ist ja gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dort, wo wir uns selber das Leben erschweren, müssen wir bei den Regulierungen einfach ein Nuance zurückschrauben, damit wir nicht ins Hintertreffen geraten.

Gehen wir ein paar Monate weiter zur nächsten Wahl. Im Herbst ist die Nationalratswahl. Was sollte auf nationaler Ebene unbedingt umgesetzt werden und im nächsten Regierungsprogramm sein?

Erstens muss der Wert der Arbeit einen entsprechenden Stellenwert bekommen. Es gibt unterschiedliche Berechnungen, aber im Schnitt ergeben sie, dass 2040 rund 250.000 zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden, weil die Babyboomer in Pension gehen, und viel weniger Menschen am Arbeitsmarkt nachkommen. Zusammen mit den aktuell 180.000 offenen landen wir bei mehr als 400.000 offenen Stellen. Das kann man nicht mit einer Arbeitszeitverkürzung beantworten.

Wir müssen uns überlegen, wie man mehr Arbeiten attraktiv machen kann, etwa indem jemand, der Überstunden macht, auch mehr bekommt. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftskammer sagen von den jungen Menschen bis 30 etwa 60 Prozent, sie würden mehr arbeiten, wenn es sich finanziell auszahlt. Die Überstundenbesteuerung sollte also noch einmal neu aufgesetzt werden.

Ein weiteres Thema ist das länger Arbeiten. Von den Babyboomern, die in Pension gehen, sind viele noch voll fit und würden gerne weiterarbeiten. Auch sie sagen: Ich würde es eh tun, aber es zahlt sich nicht aus. Unser Vorschlag in dem Zusammenhang ist, dass jeder, der in die Regelpension gehen könnte und weiterarbeitet, nur mehr die Unfallversicherung zahlt. Das heißt, er hat fast brutto für netto und der Dienstgeber zahlt nur den Unfallversicherungsbeitrag.

Und natürlich müssen wir im Zusammenhang mehr Arbeiten auch über die Teilzeitquote reden, konkret über die Kinder- und die Pflegebetreuung. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene, die in Teilzeit sind, mehr oder länger arbeiten können, weil die Kinder oder die zu pflegenden Angehörigen gut betreut sind und es entsprechende Unterstützungsleistungen gibt.

Ein weiterer großer Punkt ist: Wir brauchen konkrete Maßnahmen in Richtung Steuersenkung und Lohnnebenkostensenkung bei den Arbeitgebern. Weil wir ja über 60 Prozent Exportanteil haben, müssen wir es schaffen, mit den Stückkosten hinunterzukommen, damit die Firmen international wettbewerbsfähig sind.

Es geht dabei ganz konkret um die Lohnnebenkosten der Dienstgeber. Wir können hier über artfremde Dienstgeberbeiträge reden, die man anders finanzieren könnte. Über den Familienlastenausgleichsfonds werden nur mehr zu 50 Prozent Familienleistungen finanziert. Der Rest geht in andere Bereiche hinein. Auch bei Kommunalsteuern wäre es möglich, diese den Gemeinden anders zu ersetzen.

Und der dritte große Punkt ist für uns die Bürokratie. Hier könnten wir etwa über die Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei Betriebsausgaben von 220.000 Euro Vorjahresumsatz auf 700.000 Euro einen Effekt erzielen, dass die Ausgaben angesetzt werden können und die Buchhaltung damit erleichtert wird.

Ich möchte bei zwei Punkten einhaken. Der erste Punkt ist die Überstundenbesteuerung. Sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen für Überstunden nur Zeitausgleich oder haben überhaupt eine Überstundenpauschale, bekommen Überstunden also prinzipiell nicht ausgezahlt. Wie könnte man Anreize für die Unternehmen schaffen, dass sie Überstunden auszahlen?

Woher kommt denn diese Vorgehensweise? Die Vorgehensweise mit dem Zeitausgleich kommt ja daher, dass der Mitarbeiter sagt: Mir wird zu viel abgezogen, wenn ich Überstunden mache, daher hätte ich lieber den Zeitausgleich. Ich bin überzeugt davon, wenn die Überstundenbesteuerung attraktiv gestaltet ist, wird sich der eine oder andere ganz sicher überlegen: Ich nehme nicht den Zeitausgleich, sondern mache die Überstunden so.

Ich hake hier nochmal nach: Viele Unternehmen zahlen prinzipiell keine Überstunden aus, sondern bieten nur Zeitausgleich an, oder haben überhaupt Überstundenpauschalregelungen, also quasi All-in-Verträge, um nicht in die Situation zu kommen, Überstunden auszahlen zu müssen.

Man muss sich natürlich mehrere Punkte überlegen, wie man das aufsetzen kann, damit die Angebot- und Nachfrage-Situation verändert wird. Wenn die Regelung attraktiv gestaltet ist, werden die Dienstverträge auch entsprechend neu aufgesetzt werden.

Der zweite Punkt, bei dem ich einhaken will, ist die Teilzeitquote. Neben dem Betreuungsangebot geht es ja auch darum, dass man als Teilzeitbeschäftigter vergleichsweise geringer mit Steuern und Abgaben belastet ist, also mehr Netto vom Brutto hat. Was könnte man da machen? Es kursieren ja schon Vorschläge…

Ich glaube, da gilt es in Richtung Anreize zu gehen, dass man die Stunden aufstockt. Im Österreichplan des Bundeskanzlers ist etwa auch ein Vollzeitbonus drinnen. Ich bin nicht der Meinung, dass man da radikal die Besteuerung ändern muss.

Ich will auch nochmal auf das Thema Arbeitszeit kommen. Sie meinten vorhin, eine Arbeitszeitreduktion würde im Arbeitskräftemangel in die falsche Richtung führen. Wie sehen Sie das Thema langfristig? Kann es in der Zukunft nicht doch so sein, dass Digitalisierung und Automatisierung dazu führen, dass weniger Arbeit notwendig ist?

Eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und seinem Mitarbeiter wird immer möglich sein. Das ist ja auch jetzt schon möglich. Wogegen wir sehr stark auftreten, ist eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Die Skalierungseffekte durch Automatisierung etwa bei der Polizei oder in der Kinderbetreuung sind überschaubar. Ein Polizist kann nicht zwei Kreuzungen gleichzeitig regeln. Im Digitalisierungsbereich kann sich dank künstlicher Intelligenz sicher das eine oder andere verändern. Man muss sich das also branchenweise ansehen. Die aktuelle Diskussion halte ich für komplett verfehlt.

Ein Themenwechsel: In der Startup-Politik gab es zuletzt mit der Einführung der FlexCo und der neuen Mitarbeiter:innenbeteiligung deutliche Bewegung. Sind Sie zufrieden mit diesen Neuerungen?

Ich bin in einem ersten Schritt zufrieden, weil es ein Signal ist. Wir sind aber in diesem Zusammenhang sicher noch nicht am Ende der Fahnenstange. Im nächsten Schritt geht es etwa um eine Attraktivierung beim Bereitstellen von Risikokapital, damit Gelder aus dem privaten Bereich oder aus dem Unternehmensbereich, die zweifelsohne vorhanden sind, in Startups investiert werden. Da geht es um den Umgang mit Beteiligungen, vielleicht sogar um die Schaffung eines Dachfonds.

Sie haben das jetzt schon relativ konkret angesprochen, aber den Begriff nicht verwendet: In der Startup-Szene ist die wichtigste Forderung in diesem Zusammenhang der Beteiligungsfreibetrag. Steht auch der Wirtschaftsbund hinter dieser Forderung?

Ja, genau. Wir können uns etwa 100.000 Euro auf fünf Jahre verteilt als Freibetrag durchaus vorstellen.

Das andere Thema, das Sie jetzt aufgeworfen haben, ist ein möglicher Dachfonds – ebenfalls eine langjährige Forderung aus der Startup-Szene. Gibt es seitens des Wirtschaftsbunds auch einen konkreten Vorschlag, wie dieser Dachfonds strukturiert sein könnte?

Einen konkreten Vorschlag gibt es noch nicht, aber es gibt von uns den Wunsch, dass man darüber nachdenkt. Die Fragen sind: Wer kann das aufsetzen? Wie kann man das Kapital zur Verfügung stellen? Wie kann es gelingen, das zu organisieren? Wie sorgt man dafür, dass das Geld letztlich auch bei den Startups landet? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Bund diesen Dachfonds initiiert und das Kapital von den institutionellen Investoren, wie etwa Pensionskassen, Versicherungen, Banken oder Stiftungen kommt.

Zum Abschluss bitte ich Sie um eine Einschätzung. Es hängt ja nicht alles nur an der Politik, sondern wir haben bekanntlich aktuell auch eine ungünstige Weltwirtschaftslage. Trauen Sie sich, eine Prognose zu machen? Wird die Krise in absehbarer Zeit überwunden sein?

Ich glaube, dass uns die herausfordernde Situation – ich will gar nicht Krise sagen – noch eine Zeit lang beschäftigen wird. Aber die gut strukturierte österreichische Wirtschaft mit ganz vielen Klein- und Mittelbetrieben und ergänzend dazu den internationalen Tankern, hat in all den Krisenjahren bewiesen, dass sie anpassungsfähig ist. Wir sind anders strukturiert als etwa die deutsche Wirtschaft und diese kleine Struktur ermöglicht uns Wendigkeit. Die Betriebe stellen sich sofort auf neue Herausforderungen ein.

Und daher glaube ich, dass wir wieder halbwegs gut in die Zukunft kommen werden. Natürlich wird es aber noch ein bisschen dauern, bis wir beim Wachstum dort hinkommen, wo wir schon einmal gewesen sind. Es gibt auch gewisse frühzeitige Indikatoren, wie etwa die Container-Buchungen oder Zahlen aus der Verpackungsindustrie, die schon wieder in eine positive Richtung zeigen. Da gibt es durchaus einen positiven Ausblick. Es ist noch keine Steilkurve nach oben, aber es ist kontinuierlich. Daher bin ich auch zuversichtlich, dass sich das langsam gut entwickeln wird.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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