23.06.2023

EcoTop: NÖ-Startup baut Häuser für den Zerfall der Weltordnung

Ein niederösterreichisches Startup will uns gegen Soziale Unruhen, Extremwetterereignisse und Versorgungskrisen wappnen. Deshalb hat es ein autarkes Haus entworfen.
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Das Startup EcoTop hat ein neuartiges Haus entwickelt Foto: (c) PULS/ 4 Gerry Frank
Das Startup EcoTop hat ein neuartiges Haus entwickelt Foto: (c) PULS/ 4 Gerry Frank

Die Gründer:innen von EcoTop sehen die Welt an einem Wendepunkt. Laut den Niederösterreicher:innen Winfried Schmelz und Tatjana Salomon stehen uns eine Reihe von Krisen bevor, auf die sie mit ihrem Produkt EcoTopiaHome eine Antwort liefern. Sie wollen die Menschen aus der Abhängigkeit befreien und ihnen mehr Sicherheit geben. Platz haben darin Großfamilien, aber auch Wohngemeinschaften sind möglich.

Gegen Krisen wappnen

Wegen der „Klima– und Energiekrise und dem drohenden Zerfall der Weltordnung“ hat das niederösterreichische Startup, das von dem Baumeister Schmelz und der Designerin Salomon gegründet wurde, das EcoTopia-Home entwickelt. Laut dem Unternehmen bietet es gegenüber anderen Wohnformen zahlreiche Vorteile und soll seinen Bewohner:innen ein Leben in Autarkie ermöglichen.

Strom durch menschliche Muskelkraft

Das neuartige Haus hat eine Solarfassade mit Blechlamellen, die zugleich Sonnenschutz, „Sonnenfalle“ und „Schutzschild“ seien. Auf dem Dach der neuartigen Behausung werden eine PV-Anlage und Windturbinen installiert. Sollte der Strom doch einmal ausgehen, gibt es im Haus auch noch spezielle Fitnessgeräte – „mit Muskelkraft“ lasse sich im EcoTopia-Home auch damit noch Strom erzeugen.

Laut EcoTop soll das Haus bis zu 90 Prozent des Heizbedarfs durch ein ausgeklügeltes System aus speziellen Lamellen decken können. Energie, die im Sommer übrigbleibt, werde in einem Spezialspeicher und im Gebäudefundament gespeichert, so das Startup.

Insektenzucht und Drohnengarage im EcoTopiaHome

Und nicht nur über die Energie- und Wärmeversorgung haben die Gründer:innen von EcoTop nachgedacht. Auch die Selbstversorgung mit Lebensmitteln soll das EcoTopia-Home ermöglichen: Es hat ein inkludiertes Gewächshaus, ermöglicht dort auch Fisch- und Insektenzucht. Falls sich die Umweltbedingungen dramatisch verschlechtern sollten, könne das Gebäude laut dem Unternehmen auch die Versorgung mit Frischluft und Wasser sichern – durch kontrollierte Wohnraumbelüftung und eine Trinkwasseraufbereitungsanlage.

Sinnstiftung in der Abgeschiedenheit

„Sollten Natur- oder menschengemachte Katastrophen zur Abschottung zwingen, bietet es mit der zeitgemäßen innenarchitektonischen Formgebung, dem Gewächshaus, der Sauna, den Fitnessgeräten und dem weiterhin nutzbaren Balkon dennoch hohe Wohnqualität und viele Möglichkeiten für sinnstiftende Tätigkeit“, bewirbt das Startup sein Projekt EcoTopia-Home.

2022 erhielt das EcoTopia-Home den Deutschen ICONIC-Award für seine besonders innovative Architktur.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da die Gründer:innen von EcoTop mit ihrem Produkt EcoTopiaHome auf eine Reihe von Krisen reagieren wollen. Sie wollen den Menschen mehr Sicherheit geben und sie aus der Abhängigkeit befreien und somit auch einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen leisten. Das Konzept von EcoTopiaHome fördert auch die Selbstversorgung und Unabhängigkeit, was in einer Zeit von globalen Krisen und Unsicherheiten besonders relevant sein kann.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels beschreibt ein österreichisches Startup-Unternehmen namens EcoTop, das ein autarkes und krisensicheres Haus namens EcoTopiaHome entwickelt hat, das den Bewohnern mehr Sicherheit und Unabhängigkeit geben soll. Das Unternehmen verspricht zahlreiche Vorteile im Vergleich zu anderen Wohnformen. Da die Welt vor verschiedenen Krisen steht, wird die Nachfrage nach autarken und krisensicheren Häusern zunehmen, was zu einem möglichen Anstieg der Nachfrage nach EcoTopiaHome führen könnte. Das könnte sich positiv auf die Umsatzentwicklung des österreichischen Startups auswirken.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Die Idee des EcoTopiaHome zeigt, wie innovative Technologien und Konzepte eingesetzt werden können, um die sich ändernden Bedürfnisse einer Gesellschaft in Bezug auf Nachhaltigkeit und Krisenbewältigung zu erfüllen. Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, solche Ideen und Trends zu beobachten und zu analysieren, um zukunftsfähige Innovationen zu entwickeln und auf dem Markt erfolgreich zu sein. Das EcoTopiaHome könnte zudem als Potenzial für neue Geschäftsmöglichkeiten und Partnerschaften dienen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da das niederösterreichische Startup EcoTop mit seinem Produkt EcoTopiaHome einen möglichen Lösungsansatz für zukünftige Krisen anbietet. Das Haus, das auf Autarkie setzt und durch eine ausgeklügelte Energie- und Wärmeversorgung sowie ein inkludiertes Gewächshaus zur Selbstversorgung punktet, könnte somit eine Alternative für Menschen sein, die sich auf solche Krisen vorbereiten möchten. Darüber hinaus erhielt das EcoTopia-Home bereits Auszeichnungen für seine innovative Architektur.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Für Politiker:innen könnte dieser Artikel relevant sein, da er eine mögliche Antwort auf die bevorstehenden Krisen in Bezug auf Klima, Energie und die globalen Zusammenhänge aufzeigt. Das EcoTopia-Home gibt den Menschen die Möglichkeit, unabhängiger und sicherer zu leben und sich selbst zu versorgen. Es könnte als Beispiel für mögliche nachhaltige und autarke Wohnformen inspirieren und auf die Bedeutung der Umstellung auf erneuerbare Energien hinweisen.

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Das niederösterreichische Startup EcoTop hat mit dem EcoTopia-Home ein Haus entwickelt, das laut den Gründer:innen auf zukünftige Krisen wie Klima- und Energiekrisen oder den Zerfall der Weltordnung vorbereitet ist. Das Haus soll seinen Bewohner:innen eine autarke Lebensweise ermöglichen, indem es mit einer Solarfassade, PV-Anlage, Windturbinen und speziellen Fitnessgeräten Strom erzeugt sowie mit einem ausgeklügelten System aus speziellen Lamellen bis zu 90 Prozent des Heizbedarfs deckt. Auch die Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist im EcoTopia-Home möglich, da es ein Gewächshaus und Insektenzucht bietet. Das Projekt EcoTopia-Home wurde für seine innovative Architektur bereits mit dem Deutschen ICONIC-Award ausgezeichnet.

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  • Tatjana Salomon

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