17.05.2023

EasyVegan: Salzburger Startup macht Burger aus Stiegl-Bier-Braurückstand

Beim Bierbrauen bleibt Treber als Produktionsrückstand über. Stiegel lässt seinen nun teilweise vom Startup easyVegan verarbeiten.
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(v. li): Stiegl-Chefbraumeister Christian Pöpperl, Cassandra Winter (GF easyVEGAN), Stiegl-Bräuin Mag. Alessandra Kiener,und Martin Jager (GF easyVEGAN) | (c) wildbild
(v. li): Stiegl-Chefbraumeister Christian Pöpperl, Cassandra Winter (GF easyVegan), Stiegl-Chefin Alessandra Kiener und Martin Jager (GF easyVegan) | (c) wildbild

Beim Bierbrau-Prozess bleiben mehrere Nebenprodukte übrig. Eines davon ist Treber, der Rückstand des Braumalzes. Die sehr nährstoffreiche Substanz wird traditionellerweise meist als Tier-Futtermittel weiterverwendet. Es gibt im deutschsprachigen Raum aber auch einige Koch- und Backrezepte, in denen Treber als Zutat genutzt wird, etwa für „Treberbrot“, die Panier von „Treberschnitzel“ oder die Füllung von „Trebermaultaschen“. Auch Rezepte für „Treberfalafel“ findet man online. Diese Ideen greifen das Salzburger Startup easyVegan und die Stiegl-Brauerei nun auf.

Treberbällchen und Treberburger als „weltweit einzigartige Produktinnovation“

Neu im Sortiment hat das Startup nun Treberbällchen und Treberburger in zwei verschiedenen Größen. Die Produkte seien in einer „gemeinsamen, intensiven Entwicklungszeit“ entstanden, heißt es in einer Aussendung von Stiegl und easyVegan. Trotz der oben beschriebenen Tradition von Treber als Koch- und Back-Zutat, spricht Stiegl-Chefin Alessandra Kiener dort von einer „weltweit einzigartigen Produktinnovation“, mit der es gelungen sei, „einem hochwertigen Brau-Nebenprodukt einen neuen Wert zu geben“.

19.000 Tonnen Treber jährlich

Bislang hatte Stiegl die jährlich anfallenden 19.000 Tonnen Treber zur Gänze als Futtermittel an Bauern in der Region verkauft. Dort dürfte auch weiterhin der Großteil des Volumens hinfließen. Doch man suche „stets nach weiteren, neuen Wegen, um das wertvolle Brau-Nebenprodukt sinnvoll zu verwerten“, heißt es vom Unternehmen. Mit der Produktentwicklung treffe man „zu 100 Prozent den Zeitgeist“, so Chefin Kiener.

easyVegan: „Die weiteren Zutaten werden so regional wie möglich beschafft“

Der Stiegl-Treber ist nicht die einzige Zutat in den neuen easyVegan-Produkten. „Die weiteren Zutaten wie z.B. Linsen werden so regional wie möglich beschafft“, heißt es in der Aussendung. Obwohl also nicht alle Zutaten aus heimischer Produktion sind, leiste man einen großen Beitrag zum Klimaschutz, versichert man seitens des Startups. „Mit unseren Treberprodukten sparen wir gegenüber einem konventionellen industriellen Rindfleisch bis zu 94 Prozent an CO2-Emissionen und bis zu 83 Prozent an Wasserverbrauch ein. Jeder Bissen ist somit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz“, meint easyVegan-Co-Founder Martin Jager.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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