01.04.2021

easyBeeBox: Startup erfindet Anfänger-Bienenstock für den Garten

Imkern mit geringem Aufwand und ohne die Gefahr, gestochen zu werden - das will das Startup easyBeeBox mit seinem neuartigen Bienenstock bieten.
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easyBeeBox: So sieht der neuartige Bienenstock aus
(c) easyBeeBox: So sieht der neuartige Bienenstock aus

Dass das Bienensterben ein großes Problem ist und sich nicht nur Wildbienenschutz, sondern auch mehr (Hobby-)Imker positiv auswirken, ist inzwischen allgemein bekannt. Darüber, sich einen eigenen Bienenstock aufzustellen, trauen sich dann – trotz steigender Tendenz – aber doch viele Menschen nicht drüber. Die größten Gegenargumente liegen auf der Hand: Man braucht einiges an Know-how, hat einen recht hohen Aufwand und begibt sich dann auch noch in Gefahr, gestochen zu werden. Das Startup easyBeeBox will in diesen Punkten Abhilfe schaffen.

easyBeeBox: Keine Schutzkleidung nötig dank Schiebersystem

Dazu hat es den Bienenstock gleichsam neu erfunden: „Das ist der erste Bienenkasten auf dem Markt, mit dem jeder sein eigenes Bienenvolk im Garten artgerecht pflegen kann“, meint Co-Founder Nick Peters. Die Box besteht aus einem Brutraum, der in Sachen Größe einer Baumhöhle nachempfunden ist, in dem die Bienen ihr natürlich konstruiertes Brutnest und ihre Honigreserven unterbringen, einem Behandlungsraum, in dem alle Arbeiten durchgeführt werden, und einem speziellen Schiebersystem. Letzteres soll dazu führen, dass die Bienenhaltung einfach und sicher wird und keine Schutzkleidung mehr nötig ist. „Als Anwender komme ich zwar an den Honig, aber nicht mit den Bienen in Kontakt“, so der 21-jährige Gründer.

Anleitungen und zahlreiche Videos, die easyBeeBox zu Verfügung stellt, sollen Nutzern beim Einstieg in die Bienenhaltung helfen. „Zur Bienenhaltung gehört immer auch die Verantwortung, die Tiere gesund und artgerecht zu halten“, betont man seitens des Startups. Außerdem sollen Besitzer des neuartigen Bienenstocks auch bei der Beobachtung der Tiere im Vorteil sein: Durch ein großes Sichtfenster sehe man „mehr als in jedem anderen Bienenkasten“. Durch das System würden die Tiere dabei aber nicht gestört werden. „So können verschiedene Tätigkeiten beobachtet werden, die sonst nur im Verborgenen stattfinden“, heißt es vom Unternehmen. Produziert werden die Bienenstöcke übrigens fair und nachhaltig in den Werkstätten der Lebenshilfe Niedersachsen.

Kommende Woche ist das Startup in der TV-Show Die Höhle der Löwen zu sehen, wo es um 150.000 Euro für 15 Prozent Firmenanteile pitcht. Außerdem in dieser Folge: Pocketsy, FLÜWA, Kulero und munevo.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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