30.01.2023

95 Millionen Euro für E-Mobilitätsförderung – bis zu 5000 Euro pro Fahrzeug

Die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums (BMK) und den Automobil- und Zweiradimporteuren wird auch 2023 fortgesetzt. Insgesamt stehen für heuer 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung.
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E-Auto
(c) Adobestock

Wer sich 2023 ein Elektroauto in Österreich anschaffen möchte, wird auch in diesem Jahr wieder in den Genuss der sogenannten E-Mobilitätsförderung kommen. Die Förderaktion unterstützt neben Privatpersonen auch Betriebe, Gebietskörperschaften sowie Vereine. Ingesamt stehen 95 Millionen Euro zur Verfügung, die im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive über den Klima- und Energiefonds vergeben werden, wobei die Mitteln aus Topf des Klimaschutzministeriums (BMK) dotiert sind.

Wer wird wie gefördert?

Für den Umstieg auf Elektromobilität werden Privatpersonen auch heuer mit bis zu 5000 Euro unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

Neben E-Fahrzeugen aller Art (z.B. E-Motorräder bis zu 1.900 Euro) wird bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen auch die betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Darüber hinaus können E-Sonderfahrzeuge, E-Busse, (schwere) E-Nutzfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist allerdings der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern, so das der Klima- und Energiefonds in einer Aussendung am Montag.

Was sich bei der E-Mobilitätsförderung ändert?

Im E-Mobilitätsförderung gibt es jedoch auch Änderungen. Sie betrifft beispielsweise die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Pkws dieser Type müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer aufweisen, um eine Förderung von insgesamt 2500 Euro zu erhalten. Bis dato reichten 50 Kilometer aus.

Zudem ergeben sich auch Neuheiten für Betriebe und Vereine im Rahmen der Flottenumstellungsprogramme. Das Förderprogramm „ENIN“ soll zukünftig Unternehmen gezielt hinsichtlich Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der dafür erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur unterstützen. Um das Laden von E-Autos in unterversorgten Gebieten zu erleichtern, wird es außerdem ab Mitte 2023 die neue Infrastrukturförderung „LADIN“ geben. Dafür sind ab Mitte 2023 weitere zehn Millionen Euro vorgesehen.


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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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