11.04.2019

E-ID: Ab 2020 können Österreicher den Führerschein am Handy speichern

Die Handy-Signatur ist nicht der Weisheit letzter Schluss: Ab 2020 können sich Bürger mit E-ID und Digitalem Amt bei Verkehrskontrollen auch via Handy ausweisen.
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E-ID Führerschein Digitales Amt Handysignatur
(c) fotolia / rh2010

Gerade haben sich die Österreicher an Dinge wie die Handysignatur und das Digitale Amt gewöhnt, da steht schon wieder das nächste staatliche IT-Projekt in den Startlöchern: Die E-ID. Sie soll ab Anfang 2020 verfügbar sein und Ausweise digital auf das Smartphone bringen, wie Michael Butz, CEO von A-Trust erklärt: „Dann kann man seinen Führerschein jederzeit auf dem Handy abfragen“, sagt Butz: Und bei einer Verkehrskontrolle kann der Polizist die Daten des Führerscheins abfragen, indem er auf dem Handy des Fahrers einen QR-Code scannt.

Registrierung für die E-ID: Andere Regeln für Nicht-Österreicher

Die Umsetzungsverantwortung für das Backend liegt in Sachen E-ID beim Innenministerium, für das Frontend ist das Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerium verantwortlich. Das geht aus Präsentationsfolien des Innenministeriums vor, die dem brutkasten vorliegen.

+++Wie Regierungen die Blockchain nutzen können+++

Eine Aufgabe des Innenministeriums wird dabei auch in den E-ID Registrierungen liegen, wie aus den Folien hervorgeht. Demnach werden sich Österreicher in Passbehörden und ermächtigten Gemeinden für die E-ID registrieren können, die E-ID gilt dann für fünf Jahre und die Verlängerung ist im Self-Service möglich. Nicht-Österreicher müssen sich bei den Landespolzeidirektionen für die E-ID registrieren und einen Österreichbezug vorweisen, ihre E-ID gilt nur für drei Jahre und kann nur durch neuerliche persönliche Vorsprache verlängert werden.

Pilotprojekte zur E-ID mit Trafiken und Waffenregister

Erste Pilotprojekte zur E-ID wurden bereits bei der Alterskontrolle in Trafiken, bei der Unternehmensgründung in Kooperation mit der Notariatskammer und mit BMI-internen Mitarbeitern bei einem Pilotprojekt rund um das Waffenregister durchgeführt.

+++Diese Startups waren am „Digitalen Amt“ beteiligt+++

Für die Migration der Bürgerkarte und Handysignatur soll es den Präsentationsfolien zufolge eine Übergangsregelung geben: Bis zum Echtbetrieb der E-ID bleibt das bestehende Bürgerkartensystem anwendbar, ab Anwendungsbeginn werden die bestehende Bürgerkarten bis zum Ablauf des Zertifikats ins neue E-ID System migriert. Bei persönlicher Registrierung der E-ID erfolgt sowieso die Umstellung auf das neue System.

In Zukunft sollen durch die E-ID Geschäftsmodelle und betriebliche Prozesse optimiert werden, heißt es abschließend. Verwaltungsvorgänge auf Bundes-, Land- und kommunaler Ebene sollen flächendeckend elektronisch angeboten werden. Außerdem nehmen elektronische Identitäten auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend eine Rolle ein: Basis dafür ist unter anderem auf EU-Ebene die „eIDAS-VO“, laut dem die Mitgliedsstaaten gegenseitig die von ihnen notifizierten E-IDs anerkennen müssen.

Update der Handysignatur-App

Als Vorgeschmack auf die Neuerungen wurde am Donnerstag auch ein Update der Handysignatur-App veröffentlicht, welche derzeit in Österreich über 1,1 Millionen aktive User verzeichnet. Designtechnisch wurde die App nun an das „Digitale Amt“ angepasst, welches im März von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Auch der „e-Tresor“, ein digitaler Datensafe, zeigt sich aus demselben Grund im neuen Stil.

Auch in Sachen Usability wurden Veränderungen vorgenommen. Ab sofort sieht man gleich beim Öffnen der App, wie lange die eigene Handy-Signatur noch gültig ist und kann sie, falls nötig, rechtzeitig verlängern. Der neue Dark Mode vereinfacht das Hantieren mit der Handy-Signatur App im Dunklen und wirkt sich  schonend auf Augen und den Akku aus. Auch kann man ab jetzt nicht nur sein Handy zum Signieren verwenden, die App ist nun ebenso gratis für Tablet-PCs erhältlich. Ein neues Tool ermöglicht es zudem, offene Abstimmungen und Wahlen durchzuführen, heißt es in einer Presseaussendung von A-Trust.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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