11.04.2019

E-ID: Ab 2020 können Österreicher den Führerschein am Handy speichern

Die Handy-Signatur ist nicht der Weisheit letzter Schluss: Ab 2020 können sich Bürger mit E-ID und Digitalem Amt bei Verkehrskontrollen auch via Handy ausweisen.
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E-ID Führerschein Digitales Amt Handysignatur
(c) fotolia / rh2010

Gerade haben sich die Österreicher an Dinge wie die Handysignatur und das Digitale Amt gewöhnt, da steht schon wieder das nächste staatliche IT-Projekt in den Startlöchern: Die E-ID. Sie soll ab Anfang 2020 verfügbar sein und Ausweise digital auf das Smartphone bringen, wie Michael Butz, CEO von A-Trust erklärt: “Dann kann man seinen Führerschein jederzeit auf dem Handy abfragen”, sagt Butz: Und bei einer Verkehrskontrolle kann der Polizist die Daten des Führerscheins abfragen, indem er auf dem Handy des Fahrers einen QR-Code scannt.

Registrierung für die E-ID: Andere Regeln für Nicht-Österreicher

Die Umsetzungsverantwortung für das Backend liegt in Sachen E-ID beim Innenministerium, für das Frontend ist das Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerium verantwortlich. Das geht aus Präsentationsfolien des Innenministeriums vor, die dem brutkasten vorliegen.

+++Wie Regierungen die Blockchain nutzen können+++

Eine Aufgabe des Innenministeriums wird dabei auch in den E-ID Registrierungen liegen, wie aus den Folien hervorgeht. Demnach werden sich Österreicher in Passbehörden und ermächtigten Gemeinden für die E-ID registrieren können, die E-ID gilt dann für fünf Jahre und die Verlängerung ist im Self-Service möglich. Nicht-Österreicher müssen sich bei den Landespolzeidirektionen für die E-ID registrieren und einen Österreichbezug vorweisen, ihre E-ID gilt nur für drei Jahre und kann nur durch neuerliche persönliche Vorsprache verlängert werden.

Pilotprojekte zur E-ID mit Trafiken und Waffenregister

Erste Pilotprojekte zur E-ID wurden bereits bei der Alterskontrolle in Trafiken, bei der Unternehmensgründung in Kooperation mit der Notariatskammer und mit BMI-internen Mitarbeitern bei einem Pilotprojekt rund um das Waffenregister durchgeführt.

+++Diese Startups waren am “Digitalen Amt” beteiligt+++

Für die Migration der Bürgerkarte und Handysignatur soll es den Präsentationsfolien zufolge eine Übergangsregelung geben: Bis zum Echtbetrieb der E-ID bleibt das bestehende Bürgerkartensystem anwendbar, ab Anwendungsbeginn werden die bestehende Bürgerkarten bis zum Ablauf des Zertifikats ins neue E-ID System migriert. Bei persönlicher Registrierung der E-ID erfolgt sowieso die Umstellung auf das neue System.

In Zukunft sollen durch die E-ID Geschäftsmodelle und betriebliche Prozesse optimiert werden, heißt es abschließend. Verwaltungsvorgänge auf Bundes-, Land- und kommunaler Ebene sollen flächendeckend elektronisch angeboten werden. Außerdem nehmen elektronische Identitäten auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend eine Rolle ein: Basis dafür ist unter anderem auf EU-Ebene die “eIDAS-VO”, laut dem die Mitgliedsstaaten gegenseitig die von ihnen notifizierten E-IDs anerkennen müssen.

Update der Handysignatur-App

Als Vorgeschmack auf die Neuerungen wurde am Donnerstag auch ein Update der Handysignatur-App veröffentlicht, welche derzeit in Österreich über 1,1 Millionen aktive User verzeichnet. Designtechnisch wurde die App nun an das “Digitale Amt” angepasst, welches im März von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Auch der „e-Tresor“, ein digitaler Datensafe, zeigt sich aus demselben Grund im neuen Stil.

Auch in Sachen Usability wurden Veränderungen vorgenommen. Ab sofort sieht man gleich beim Öffnen der App, wie lange die eigene Handy-Signatur noch gültig ist und kann sie, falls nötig, rechtzeitig verlängern. Der neue Dark Mode vereinfacht das Hantieren mit der Handy-Signatur App im Dunklen und wirkt sich  schonend auf Augen und den Akku aus. Auch kann man ab jetzt nicht nur sein Handy zum Signieren verwenden, die App ist nun ebenso gratis für Tablet-PCs erhältlich. Ein neues Tool ermöglicht es zudem, offene Abstimmungen und Wahlen durchzuführen, heißt es in einer Presseaussendung von A-Trust.

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Andreas Grassauer, CEO Marinomed.
(c) Marinomed - Andreas Grassauer, CEO Marinomed

Beim Landesgericht Korneuburg fand heute, am 14. November 2024, die Sanierungsplantagsatzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Marinomed Biotech AG statt. Ohne Gegenstimme haben die Gläubiger den Sanierungsplan angenommen.

Im August dieses Jahres meldete das Korneuburger (NÖ) Biotech-Unternehmen Marinomed Insolvenz an. Grund dafür waren Umsatzrückgänge und Verluste in Millionenhöhe – brutkasten berichtete.

Damals hieß es vom Unternehmen: „Anlass der Antragstellung ist, dass die kurzfristig benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht planmäßig aufgebracht werden konnten und eine Zahlungsunfähigkeit droht.“

Was der Sanierungsplan vorsieht

Nach Aussage des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV1870) sieht der Sanierungsplan für Marinomed insgesamt 30 Prozent vor, zahlbar in fünf Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren ab Annahme. Für den Fall weiterer erfolgreicher Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen könnte noch eine sogenannte „Superquote“ von bis zu sieben Prozent, abhängig vom jeweiligen Erfolg, an die Gläubiger fließen.

Weiter heißt es vom KSV1870, dass insgesamt 98 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 31 Mio. Euro angemeldet haben, welche in einer Summe von rund 30 Mio. Euro auch anerkannt wurden.

„Mit der Annahme des Sanierungsplans wurde nunmehr ein Grundstein in Richtung Sanierung des Unternehmens gesetzt. Es obliegt der Schuldnerin, die vereinbarte Quote in den nächsten beiden Jahren auch zu erfüllen“, sagt Peter Stromberger vom KSV1870 zum Sanierungsplan.

Bis 2023 Rekordumsätze für Marinomed

Erst im Frühling 2023 verlautbarte Marinomed, das umsatzstärkste erste Quartal in der Unternehmensgeschichte erzielt zu haben: 3,3 Mio. Euro Umsatz. Es folgte ein deutlicher Einbruch und ein Verlust von 6,8 Mio. Euro. Anfang 2024 standen nur mehr 0,7 Mio. Euro zu Buche.

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