11.04.2019

E-ID: Ab 2020 können Österreicher den Führerschein am Handy speichern

Die Handy-Signatur ist nicht der Weisheit letzter Schluss: Ab 2020 können sich Bürger mit E-ID und Digitalem Amt bei Verkehrskontrollen auch via Handy ausweisen.
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E-ID Führerschein Digitales Amt Handysignatur
(c) fotolia / rh2010

Gerade haben sich die Österreicher an Dinge wie die Handysignatur und das Digitale Amt gewöhnt, da steht schon wieder das nächste staatliche IT-Projekt in den Startlöchern: Die E-ID. Sie soll ab Anfang 2020 verfügbar sein und Ausweise digital auf das Smartphone bringen, wie Michael Butz, CEO von A-Trust erklärt: “Dann kann man seinen Führerschein jederzeit auf dem Handy abfragen”, sagt Butz: Und bei einer Verkehrskontrolle kann der Polizist die Daten des Führerscheins abfragen, indem er auf dem Handy des Fahrers einen QR-Code scannt.

Registrierung für die E-ID: Andere Regeln für Nicht-Österreicher

Die Umsetzungsverantwortung für das Backend liegt in Sachen E-ID beim Innenministerium, für das Frontend ist das Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerium verantwortlich. Das geht aus Präsentationsfolien des Innenministeriums vor, die dem brutkasten vorliegen.

+++Wie Regierungen die Blockchain nutzen können+++

Eine Aufgabe des Innenministeriums wird dabei auch in den E-ID Registrierungen liegen, wie aus den Folien hervorgeht. Demnach werden sich Österreicher in Passbehörden und ermächtigten Gemeinden für die E-ID registrieren können, die E-ID gilt dann für fünf Jahre und die Verlängerung ist im Self-Service möglich. Nicht-Österreicher müssen sich bei den Landespolzeidirektionen für die E-ID registrieren und einen Österreichbezug vorweisen, ihre E-ID gilt nur für drei Jahre und kann nur durch neuerliche persönliche Vorsprache verlängert werden.

Pilotprojekte zur E-ID mit Trafiken und Waffenregister

Erste Pilotprojekte zur E-ID wurden bereits bei der Alterskontrolle in Trafiken, bei der Unternehmensgründung in Kooperation mit der Notariatskammer und mit BMI-internen Mitarbeitern bei einem Pilotprojekt rund um das Waffenregister durchgeführt.

+++Diese Startups waren am “Digitalen Amt” beteiligt+++

Für die Migration der Bürgerkarte und Handysignatur soll es den Präsentationsfolien zufolge eine Übergangsregelung geben: Bis zum Echtbetrieb der E-ID bleibt das bestehende Bürgerkartensystem anwendbar, ab Anwendungsbeginn werden die bestehende Bürgerkarten bis zum Ablauf des Zertifikats ins neue E-ID System migriert. Bei persönlicher Registrierung der E-ID erfolgt sowieso die Umstellung auf das neue System.

In Zukunft sollen durch die E-ID Geschäftsmodelle und betriebliche Prozesse optimiert werden, heißt es abschließend. Verwaltungsvorgänge auf Bundes-, Land- und kommunaler Ebene sollen flächendeckend elektronisch angeboten werden. Außerdem nehmen elektronische Identitäten auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend eine Rolle ein: Basis dafür ist unter anderem auf EU-Ebene die “eIDAS-VO”, laut dem die Mitgliedsstaaten gegenseitig die von ihnen notifizierten E-IDs anerkennen müssen.

Update der Handysignatur-App

Als Vorgeschmack auf die Neuerungen wurde am Donnerstag auch ein Update der Handysignatur-App veröffentlicht, welche derzeit in Österreich über 1,1 Millionen aktive User verzeichnet. Designtechnisch wurde die App nun an das “Digitale Amt” angepasst, welches im März von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Auch der „e-Tresor“, ein digitaler Datensafe, zeigt sich aus demselben Grund im neuen Stil.

Auch in Sachen Usability wurden Veränderungen vorgenommen. Ab sofort sieht man gleich beim Öffnen der App, wie lange die eigene Handy-Signatur noch gültig ist und kann sie, falls nötig, rechtzeitig verlängern. Der neue Dark Mode vereinfacht das Hantieren mit der Handy-Signatur App im Dunklen und wirkt sich  schonend auf Augen und den Akku aus. Auch kann man ab jetzt nicht nur sein Handy zum Signieren verwenden, die App ist nun ebenso gratis für Tablet-PCs erhältlich. Ein neues Tool ermöglicht es zudem, offene Abstimmungen und Wahlen durchzuführen, heißt es in einer Presseaussendung von A-Trust.

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(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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