28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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zone14 Co-Founder (v.l.)Tobias Gahleitner, Lukas Grömer und Simon Schmiderer mit Manuel Ortlechner (r.) ©zone14

Das Wiener Sportstech-Unternehmen zone14 hat einen neuen Zugang in seinem Gesellschafterkreis vermeldet. Manuel Ortlechner, ehemaliger österreichischer Nationalspieler und Bundesliga-Meister, steigt ab sofort bei dem Startup ein. Zone14 entwickelt KI-gestützte Kamerasysteme und Videoanalyse-Software, die automatisierte Spieldaten und Einblicke ohne Tracker am Körper der Spieler ermöglichen.

Strategischer Mehrwert für die Expansion

Für das Gründerteam von zone14 um die Co-CEOs Lukas Grömer und Simon Schmiderer bringt Ortlechner, der während seiner aktiven Zeit bei der Wiener Austria die Rückennummer 14 trug, wertvolles Praxiswissen aus dem Spitzenfußball ein. „Er hat auf höchstem Niveau performt und versteht als Ex-Sportdirektor genau, was Clubs wirklich brauchen, um sich weiterzuentwickeln – vom Rasen bis zur Führungsebene.“, erklärt Grömer. Das Startup befindet sich aktuell in einer internationalen Wachstumsphase, nachdem bereits nach Deutschland und Kroatien expandiert wurde.

Ortlechner begründet seine Entscheidung mit dem Praxisbezug der Technologie: „Das richtige Video und präzise Daten können für Spieler:innen und Trainer:innen den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage ausmachen. Die Technologie ist absolut praxisnah, intuitiv und für die echte Realität von Fußballclubs gebaut.“ Welchen Betrag die ehemalige Nummer 14 investiert hat wird bislang nicht kommuniziert.

Die Redaktion hat diesbezüglich eine Stellungnahme angefragt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird dieser Beitrag entsprechend ergänzt.

Prominenter Investorenkreis und bestehende Partner

Mit dem Einstieg erweitert der Ex-Profi eine bereits hochkarätig besetzte Riege an Geldgebern. Dazu gehören unter anderem die Runtastic-Gründer Alfred Luger und Christian Kaar, Wolfgang Reisinger (Tractive) sowie Tim Moser (GET, ELF), Silke Greiner, Christian Kranebitter (BE-Terna) und Philipp Omenitsch (Stresscoach).

Zudem verfügt das Wiener Unternehmen bereits über ein etabliertes Partnernetzwerk. In der österreichischen Bundesliga nutzt unter anderem SK Rapid das System zur Spielanalyse, während im Nachwuchsbereich eine Kooperation mit der Akademie von Austria Wien besteht. Auf internationaler Ebene fungiert das Startup zudem als offizieller Technologiepartner des Bayerischen Fußball-Verbands. Ortlechner soll das Team künftig dabei unterstützen, weitere enge Partnerschaften von Profi-Akademien bis zum Unterhausbereich aufzubauen.

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