28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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kalkül
© kalkül - Michael Leister (links) und Lukas Weilguny (rechts) von kalkül.

Entstanden ist kalkül aus einem eigenen Problem. Lukas Weilguny und Michael Leister entwickeln als Selbstständige seit 2017 Software für Unternehmen. Als ihr damals genutztes Rechnungsprogramm nach einer Übernahme spürbar schlechter wurde, sahen sie sich nach Alternativen um und testeten mehr als zehn Buchhaltungsprogramme.

„Wir haben kein einziges gefunden, das wirklich einfach und gleichzeitig auf Österreich zugeschnitten war. Buchhaltung ist der langweiligste Teil im Alltag von Selbstständigen. Niemand will stundenlang eine Software lernen, nur um die erste Rechnung zu schreiben. Genau das ändern wir“, erinnert sich Leister.

kalkül: von 1.000 auf 10.000 Nutzer:innen

Also schufen sie 2023 eine eigene Lösung: Ihre Software, die von der we-dev e.U. betrieben wird, dient der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit und deckt Mahnwesen und Zahlungsabgleich ab. Laut Unternehmen ist sie auf die österreichischen Steuervorgaben abgestimmt.

Im November 2024 zählte kalkül 1.000 Nutzer:innen, im Februar 2026 waren es 5.000. Seither hat sich die Zahl innerhalb von sieben Monaten noch einmal verdoppelt. Treibende Kraft hinter dem organischen Wachstum waren den Gründern zufolge persönliche Empfehlungen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Bezahlte Werbeanzeigen testen die Gründer erst seit Kurzem. Das Unternehmen ist eigenfinanziert und hat bis heute keine externe Finanzierung aufgenommen.

Allgemein wird der Markt für Rechnungssoftware im deutschsprachigen Raum von deutschen Anbietern dominiert. Österreich werde dort meist nur als kleines Nischenland mitgedacht. Besonderheiten wie Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, BAO-Aufbewahrungspflichten oder Verzugszinsen nach österreichischem Recht werden oft nur oberflächlich abgedeckt, sagen die Founder. Kalkül sei hingegen exakt für diesen Markt gebaut, inklusive Rechnern für Einkommensteuer, SVS-Beiträge, Gewinnfreibetrag und Abschreibungen.

Freemium-Modell

Um Selbstständige gerade zu Beginn zu entlasten, setzt kalkül auf ein Freemium-Modell: Kernfunktionen wie Angebote, Rechnungen, Mahnwesen und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind ohne Limits dauerhaft kostenlos. Ein Abo indes schaltet Zusatzfunktionen wie den automatischen Bankabgleich mit über 2.600 Banken frei. Der überwiegende Teil der 10.000 Nutzer:innen verwendet die Gratisversion, wie man mitteilt.

„Als wir das Abo eingeführt haben, gab es dafür wochenlang praktisch keine exklusiven Funktionen. Trotzdem haben Leute bezahlt, einfach um die Entwicklung zu unterstützen. Das war für uns das ehrlichste Feedback, das wir bekommen konnten“, sagt Weilguny.

Integrierte Registrierkassenlösung als nächster Schritt

Als nächsten großen Schritt kündigen die Gründer eine integrierte Registrierkassenlösung an. Parallel baut kalkül die Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus: Enger Partner ist die Linzer Kanzlei Raml & Partner, die zwölffach als „Steuerberater des Jahres“ (in der Kategorie „Allrounder Oberösterreich“) ausgezeichnet wurde. Weitere Kooperationen sind geplant. Mittelfristig soll außerdem eine KI-gestützte Belegerkennung Ausgaben automatisch auslesen und kategorisieren.

Welche Funktionen zuerst kommen, entscheidet – laut Foundern – weitgehend die Community: Je häufiger ein Feature angefragt wird, desto weiter rückt es nach vorn. „Wir wollen das einfachste Rechnungsprogramm für Selbstständige in Österreich sein“, sagt Leister. „Mit 10.000 Nutzern sind wir ein gutes Stück weiter, aber bei 376.112 Ein-Personen-Unternehmen im Land haben wir noch viel vor uns.“

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