28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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Forschungsquote
75 Mio. Euro fließen in Österreichs Forschung. (c) Stock.Adobe/WhoisDanny

Um Spitzenprojekte im Bereich der Forschung für das Jahr 2026 zu pushen, wurde heute vom Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ein Investment des Fonds Zukunft Österreich von 75 Mio. Euro beschlossen. Das Geld wird ergänzend zum FTI-Pakt 2027-2029 ausgeschüttet, der das gesetzlich festgelegte Basis-Budget für die Forschung für mehrere Jahre erfasst. Diese Mittel sollen in die Spitzenforschung und Schlüsseltechnologien fließen.

„Schwerpunkt Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt“

Gerade mit Blick auf kommende europäische Initiativen wie den Quantum Act passiere aus Sicht der WKÖ, die sich per Aussendung dazu zu Wort meldet, die Schwerpunktsetzung auf Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt. „Österreich verfügt über starke Forschungskompetenz im Quantenbereich. Jetzt geht es darum, Wissenschaft und Wirtschaft noch enger zu vernetzen, damit aus Forschung Innovation, Wertschöpfung und neue Geschäftsmodelle entstehen“, so Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Das Geld aus dem Fonds geht nicht an Forscher:innen direkt, sondern an Forschungsförderprogramme. In diesem Fall werden unter anderem das Austrian Quantum Cluster (AQC) sowie das Clinical Trials Austria (CTA), ein Impulsprogramm für klinische Forschung, gefördert.

Stimmen aus der Politik

Freuen kann sich vor allem das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung unter der Leitung von Eva-Maria Holzleitner. „Forschung ist die Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt, gute Arbeitsplätze und unsere Zukunftsfähigkeit. Mit der heutigen Mittelvergabe der Nationalstiftung FTE investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Landes. Wir stärken hervorragende Forschung, unterstützen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in entscheidenden Karrierephasen und bringen wichtige Zukunftsbereiche gezielt voran“, so die Ministerin.

Auch Innovationsminister Peter Hanke zeigt sich zufrieden: „Österreich gehört im Bereich Quantenwissenschaft, Photonik und Quantentechnologie zu den innovativsten Standorten weltweit. Mit der Vernetzung der starken Akteure in einem Austrian Quantum Cluster werden Ergebnisse der Spitzenforschung schneller in die industrielle Anwendung gebracht.“

Wolfgang Hattmannsdorfer, Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, ergänzt: „Mit der Industriestrategie 2035 haben wir einen klaren Anspruch formuliert: Österreich soll bis 2035 wieder zu den Top 10 der Industrienationen zählen. Mit den 75 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich investieren wir nun gezielt in Zukunftsfelder. So legen wir heute die Grundlage für den Wohlstand von morgen.“

Fokus auf europaweite Forschung

Zusätzlich werden 2026 Mittel bereitgestellt, um österreichische Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen finanziell zu unterstützen. Dies betrifft vor allem Zukunftsfelder wie Quantentechnologien, Cybersicherheit, Umwelt und Medizin.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten, die von der EU bereits für ihre hohe wissenschaftliche Qualität ausgezeichnet wurden (Seal of Excellence). Durch diese nationale Förderung soll sichergestellt werden, dass herausragende Forschungsvorhaben zügig im Inland umgesetzt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die wirtschaftliche Anwendung und Marktreife zu überführen sowie Fachkräfte und wichtiges Innovationspotenzial am Standort Österreich zu halten.

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