28.06.2022

E-Auto als Firmenwagen: Das müssen Unternehmen beachten

E-Autos haben als Geschäftswagen viele Vorteile. Tipps & Tricks rund um Sachbezug, Vorsteuerabzug und Ladekosten.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Klimakrise und die aktuelle Energiekrise beschleunigen die Umstellung auf E-Mobility. In immer mehr Unternehmen wird die Fahrzeugflotte auf E-Autos umgestellt. Das hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und an der (Strom-)Tankstelle – E-Autos sind auch abgaben- und steuerrechtlich in einigen Punkten besser gestellt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, erklärt die Unternehmensberatung BDO, bei der immer häufiger Fragen im Zusammenhang mit E-Geschäftswagen landen.

E-Autos und Sachbezug

Verbrenner gelten als Dienstautos als Sachbezug, damit als geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungs-Beiträge. Für E-Autos gilt das nicht – sie sind vom Sachbezug befreit. Vorsicht ist bei Hybridfahrzeugen geboten, mahnt BDO, denn bei denen fällt abhängig von den CO2-Emissionswerten und dem Anschaffungswert ein Sachbezug von monatlich bis zu 960 Euro an.

Lohnsteuer und Nebenkosten sparen durch Gehaltsumwandlung

BDO weist daraufhin, dass eine Gehaltsumwandlung in diesem Zusammenhang besonders attraktiv ist. Bei einer Umwandlung wird Mitarbeiter:innen statt eines Teils des bisherigen Gehalts ein E-Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. „In den LStR 2002 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein derartiger „Tausch” zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug führt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Lohnnebenkosten verringert (Rz 206). Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen, was sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden zugutekommt“, schreibt BDO. Für den umgewandelten Gehaltsteil können allerdings weiterhin SV-Beiträge anfallen.

Vorsteuerabzug für E-Autos

E-Autos sind auch umsatzsteuerlich ein Vorteil. Im Unterschied zu Verbrennern ermöglichen E-Autos Unternehmen einen Vorsteuerabzug. Der ist mit Bruttoanschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro gedeckelt – der maximale Vorsteuer-Abzug beträgt damit laut BDO 6.666,66 Euro. Bei besonders teuren E-Autos ab 80.000 Euro entfällt der Vorsteuerabzug.

Ladekosten, wenn das E-Auto der Firma gehört

Für das Laden eines firmeneigenen E-Autos fällt laut BDO kein Sachbezug an.

Ladekosten für private E-Autos

Gehört das E-Auto dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, handelt es sich bei einem Kostenersatz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin durch steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt jedoch nicht, wenn Mitarbeiter:innen E-Autos an einer grundsätzlich kostenlosen Ladestation des Unternehmens aufladen. BDO weist darauf hin, dass die Errichtung einer Wallbox am Grundstück von Mitarbeiter:innen durch das Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil interpretiert wird – in dem Fall könnten aber andere Begünstigungen schlagend werden: „Diesbezüglich lohnt es sich jedoch auf Grundlage der exakten Rahmenbedingungen allfällige Steuerbegünstigungen auszuloten“, so Michaela Lexer.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

„Nicht der Markt entscheidet über unseren Zugang zu Spitzen-KI, sondern die Erwägungen einer fremden Regierung“, zeigt sich Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in seinem jüngsten LinkedIn-Posting unzufrieden. Er nimmt dabei auf Beschränkungen der USA gegenüber den KI-Riesen OpenAI und Anthropic Bezug, denen verwehrt wurde, ihre neuesten KI-Modelle auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.

Anthropic nach Europa holen

Pröll wendet sich daraufhin mit einer augenscheinlich simplen Lösung an EU-Kommissarin Henna Virkkunen: Anthropic nach Europa holen. „Europa soll prüfen, ob es Anthropic strategisch an sich binden kann – über Ansiedlung und Beteiligung, abgesichert durch Rechtssicherheit, Marktzugang und Kapital, getragen von einer europäischen Werteordnung, die zu diesem Unternehmen passt“, heißt es im Posting konkret.

Eigene Forschung zu stärken und zugleich globale Spitzentechnologie anzuziehen, sei laut Pröll kein Widerspruch. Gegenüber der APA wurden am Sonntag von einem Pressesprecher Prölls die Ziele der Aktion formuliert: Den Standort stärken und digital souveräner werden.

„Wenn ein Brief aus Washington reicht, um die beste KI der Welt abzuschalten“

Anlass für den Vorschlag, Anthropic nach Europa zu holen, war die Sperre von Claude Fable 5, einem der leistungsfähigsten KI-Modelle, für alle Nicht-US-Bürger weltweit. Am 12. Juni erließ das US-Handelsministerium (unter der Trump-Administration) eine weitreichende Exportkontrollrichtlinie. Als Grund wurde explizit die nationale Sicherheit angeführt.

„Man muss kein Technikexperte sein, um zu erkennen, was hier passiert ist: Eine einzige Regierung hat entschieden, wer auf eine Spitzentechnologie zugreifen darf und wer nicht. Kein Vertrag, keine europäische Mitsprache, keine Vorwarnung. Ein Brief – und der Stecker war gezogen“, hielt Pröll zu dieser Zeit in einem anderen LinkedIn-Posting fest. „Es geht nicht um Abschottung und nicht um Misstrauen gegenüber Partnern. Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt wertvoll. Aber Partnerschaft auf Augenhöhe setzt voraus, dass man selbst handlungsfähig ist – und nicht von einer einzigen Entscheidung kalt erwischt werden kann“, ergänzt der Staatssekretär.

Constitutional AI

Anthropic gilt neben OpenAI und Google als einer der wichtigsten und einflussreichsten Akteure in der globalen KI-Branche. Anthropic betont in seiner Kommunikation Sicherheit als zentralen Wert und hat eine eigene Verfassung (Constitutional AI), die bei jeder Antwort der KI berücksichtigt wird. Pröll sieht Anthropic in dieser Hinsicht getragen von einer europäischen Wertehaltung und erachtet das Unternehmen daher als idealen strategischen Partner für den digitalen Standort Europa.

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