07.06.2024
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Du träumst von Expansion und Marktführerschaft? Probier’s doch mit Export!

Expandieren und Marktführer werden - das ist der Traum vieler Startups. Dafür musst du dich nicht in anderen Ländern niederlassen. Wie du jedes Land weltweit von beliefern kannst und wer dein optimaler Logistikpartner dafür sein könnte, verraten wir dir hier.
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(c) UPS

Zölle, Steuern, Abgaben und dann noch ein sich ständig änderndes Lieferzeitfenster. In Zeiten der globalen Vernetzung ist das Liefern und Beliefert-Werden ein everyday business, das häufig Bürokratie und Arbeitsaufwand bringt. Das kann vor allem Startups in ihrem Tagesgeschäft hindern.

Egal, ob du Waren in deinem Heimmarkt anbieten oder deine Fühler in neue Märkte ausstrecken möchtest: Lege den Versand deiner Produkte am besten einem Experten in die Hände: Mit UPS kannst du jedes Land weltweit erreichen, ohne dass du dich woanders niederlassen musst. Bei UPS bist du in guten Händen – vor allem dann, wenn du als Startup das erste Mal exportierst. Worauf du beim Export in EU- und Nicht-EU-Länder achten solltest, gibt es hier:

1. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Informationen deiner Kund:innen hast.

Name, Anschrift und Postleitzahl sind längst nicht alles, was du vor dem Export über deine Kund:innen wissen musst. Bei B2C-Geschäften gilt: Du brauchst als Absender eine Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Wenn du aber B2B versendest, musst du dich auch über die Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer des Empfängers informieren.

Achtung beim Erstellen deines Versandaufklebers!

Achte darauf, dass die Kontaktdaten deiner Empfänger:innen richtig und vollständig sind. So kann UPS deine Kund:innen über aktuelle Transport- und Zustelldaten informieren. Das verbessert nicht nur die Customer Experience, sondern auch die Liefergenauigkeit.

2. Formulare und Tarifcode checken.

Im Inland oder innerhalb der EU brauchst du neben dem Versandaufkleber kein zusätzliches Formular. Wenn du aber von der EU in ein Nicht-EU-Land exportierst, solltest du eine Handelsrechnung ausfüllen. Das UPS-Versandtool hilft dir dabei, alle Angaben detailliert anzuführen und Verzögerungen zu vermeiden.

Tarifcodes werden von Zollbehörden verwendet, um Waren zu identifizieren. Damit können die jeweiligen Landesbehörden Zölle und Steuern der Ware genau ermitteln. Ein falscher Code kann deine Sendung verzögern oder sogar zu Geldstrafen führen. Um das zu verhindern, unterstützt dich UPS mit dem UPS TradeAbility® International Tool. Den Tarifcode deiner Pakete kannst du damit ganz einfach checken.

3. Du willst in EU- und Nicht-EU-Länder exportieren? Hol dir deine IOSS- und EORI-Nummer.

Für Lieferungen in der EU benötigst du eine Mehrwertsteuer-Nummer. Dafür registrierst du dich auf der Website der Europäischen Kommission. Wenn du mehrere EU-Märkte mit Waren unter einem Wert von 150 Euro belieferst, solltest du dich auch für eine IOSS-Nummer (Import-One-Stop-Shop) registrieren. Sobald du deine IOSS-Nummer hast, kann UPS diese im Versandsystem speichern, damit du diese nicht bei jeder Sendung neu angeben musst.

Du verkaufst EU-weit auf einem Online-Marktplatz?

UPS kannst du als Lieferpartner einfach in einen Online-Marktplatz – wie Amazon, eBay oder Shopify – integrieren. Über das UPS Market Shipping-Dashboard kannst du deine Amazon- und eBay-Angebote verwalten.

Die EORI-Nummer verfolgt den Warenverkehr beim Export von der EU in Nicht-EU-Länder. Ohne EORI-Nummer kann es passieren, dass deine Ware beim Zoll zurückgehalten wird. Auf der Website des Zolls deines Heimatlandes kannst du deine EORI-Nummer beantragen. Beim Export musst du sie auf der Handelsrechnung deiner Pakete angeben.

4. Du verstehst die Mehrwertsteuer auf deine Sendung nicht?

Auf die meisten Waren muss eine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Mehrwertsteuersatz wird vom Land des Empfängers bestimmt.

Wie bestimme ich die Mehrwertsteuer meines Paketes?

Dafür bestimmst du zunächst den Wert deines Paketes – und zwar aus dem Warenwert, den Transportkosten und bei Nicht-EU-Ländern auch aus den anfallenden Zöllen. UPS hilft dir dabei, die Mehrwertsteuer für alle Länder weltweit zu berechnen.

5. Informiere dich vorab: Wer zahlt Zölle, Steuern und Gebühren?

Zölle, Steuern und Gebühren zahlt entweder der Empfänger (DDU – Delivery Duty Unpaid) oder der Absender (DDP – Delivery Duty Paid). UPS erleichtert den Bezahlvorgang vor und nach deiner Lieferung: Als lieferndes Startup kannst du schon beim Erstellen des Versandaufklebers wählen, ob du oder dein Kunde bezahlen soll.

6. Schluss mit Papierkram: UPS macht deine Handelsrechnung digital

Wenn du UPS als Logistikpartner wählst, kannst du mit der UPS Paperless Invoice Lösung die Daten deiner Handelsrechnungen digital übermitteln. Das beschleunigt Zollabfertigung und Versandabwicklung. UPS kann so Handelsrechnungen und Zollformulare elektronisch registrieren.

7. Im Fall der Fälle: Checke deine Rücksende-Optionen

Der Versand hat geklappt und deine Kund:innen haben ihr Paket erhalten? Damit die Customer Journey rund um abgedeckt ist, solltest du dich vorab über Cross-Border-Rücksendeoptionen informieren. UPS hat jahrelang Erfahrung und hilft dir, Retouren professionell abzuwickeln. Für einen reibungslosen Rücksendeprozess gibt es das UPS Import Control Center – mit wenig Papierkram, wenig Compliance und einfacher Koordination.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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