07.06.2024
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Du träumst von Expansion und Marktführerschaft? Probier’s doch mit Export!

Expandieren und Marktführer werden - das ist der Traum vieler Startups. Dafür musst du dich nicht in anderen Ländern niederlassen. Wie du jedes Land weltweit von beliefern kannst und wer dein optimaler Logistikpartner dafür sein könnte, verraten wir dir hier.
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(c) UPS

Zölle, Steuern, Abgaben und dann noch ein sich ständig änderndes Lieferzeitfenster. In Zeiten der globalen Vernetzung ist das Liefern und Beliefert-Werden ein everyday business, das häufig Bürokratie und Arbeitsaufwand bringt. Das kann vor allem Startups in ihrem Tagesgeschäft hindern.

Egal, ob du Waren in deinem Heimmarkt anbieten oder deine Fühler in neue Märkte ausstrecken möchtest: Lege den Versand deiner Produkte am besten einem Experten in die Hände: Mit UPS kannst du jedes Land weltweit erreichen, ohne dass du dich woanders niederlassen musst. Bei UPS bist du in guten Händen – vor allem dann, wenn du als Startup das erste Mal exportierst. Worauf du beim Export in EU- und Nicht-EU-Länder achten solltest, gibt es hier:

1. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Informationen deiner Kund:innen hast.

Name, Anschrift und Postleitzahl sind längst nicht alles, was du vor dem Export über deine Kund:innen wissen musst. Bei B2C-Geschäften gilt: Du brauchst als Absender eine Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Wenn du aber B2B versendest, musst du dich auch über die Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer des Empfängers informieren.

Achtung beim Erstellen deines Versandaufklebers!

Achte darauf, dass die Kontaktdaten deiner Empfänger:innen richtig und vollständig sind. So kann UPS deine Kund:innen über aktuelle Transport- und Zustelldaten informieren. Das verbessert nicht nur die Customer Experience, sondern auch die Liefergenauigkeit.

2. Formulare und Tarifcode checken.

Im Inland oder innerhalb der EU brauchst du neben dem Versandaufkleber kein zusätzliches Formular. Wenn du aber von der EU in ein Nicht-EU-Land exportierst, solltest du eine Handelsrechnung ausfüllen. Das UPS-Versandtool hilft dir dabei, alle Angaben detailliert anzuführen und Verzögerungen zu vermeiden.

Tarifcodes werden von Zollbehörden verwendet, um Waren zu identifizieren. Damit können die jeweiligen Landesbehörden Zölle und Steuern der Ware genau ermitteln. Ein falscher Code kann deine Sendung verzögern oder sogar zu Geldstrafen führen. Um das zu verhindern, unterstützt dich UPS mit dem UPS TradeAbility® International Tool. Den Tarifcode deiner Pakete kannst du damit ganz einfach checken.

3. Du willst in EU- und Nicht-EU-Länder exportieren? Hol dir deine IOSS- und EORI-Nummer.

Für Lieferungen in der EU benötigst du eine Mehrwertsteuer-Nummer. Dafür registrierst du dich auf der Website der Europäischen Kommission. Wenn du mehrere EU-Märkte mit Waren unter einem Wert von 150 Euro belieferst, solltest du dich auch für eine IOSS-Nummer (Import-One-Stop-Shop) registrieren. Sobald du deine IOSS-Nummer hast, kann UPS diese im Versandsystem speichern, damit du diese nicht bei jeder Sendung neu angeben musst.

Du verkaufst EU-weit auf einem Online-Marktplatz?

UPS kannst du als Lieferpartner einfach in einen Online-Marktplatz – wie Amazon, eBay oder Shopify – integrieren. Über das UPS Market Shipping-Dashboard kannst du deine Amazon- und eBay-Angebote verwalten.

Die EORI-Nummer verfolgt den Warenverkehr beim Export von der EU in Nicht-EU-Länder. Ohne EORI-Nummer kann es passieren, dass deine Ware beim Zoll zurückgehalten wird. Auf der Website des Zolls deines Heimatlandes kannst du deine EORI-Nummer beantragen. Beim Export musst du sie auf der Handelsrechnung deiner Pakete angeben.

4. Du verstehst die Mehrwertsteuer auf deine Sendung nicht?

Auf die meisten Waren muss eine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Mehrwertsteuersatz wird vom Land des Empfängers bestimmt.

Wie bestimme ich die Mehrwertsteuer meines Paketes?

Dafür bestimmst du zunächst den Wert deines Paketes – und zwar aus dem Warenwert, den Transportkosten und bei Nicht-EU-Ländern auch aus den anfallenden Zöllen. UPS hilft dir dabei, die Mehrwertsteuer für alle Länder weltweit zu berechnen.

5. Informiere dich vorab: Wer zahlt Zölle, Steuern und Gebühren?

Zölle, Steuern und Gebühren zahlt entweder der Empfänger (DDU – Delivery Duty Unpaid) oder der Absender (DDP – Delivery Duty Paid). UPS erleichtert den Bezahlvorgang vor und nach deiner Lieferung: Als lieferndes Startup kannst du schon beim Erstellen des Versandaufklebers wählen, ob du oder dein Kunde bezahlen soll.

6. Schluss mit Papierkram: UPS macht deine Handelsrechnung digital

Wenn du UPS als Logistikpartner wählst, kannst du mit der UPS Paperless Invoice Lösung die Daten deiner Handelsrechnungen digital übermitteln. Das beschleunigt Zollabfertigung und Versandabwicklung. UPS kann so Handelsrechnungen und Zollformulare elektronisch registrieren.

7. Im Fall der Fälle: Checke deine Rücksende-Optionen

Der Versand hat geklappt und deine Kund:innen haben ihr Paket erhalten? Damit die Customer Journey rund um abgedeckt ist, solltest du dich vorab über Cross-Border-Rücksendeoptionen informieren. UPS hat jahrelang Erfahrung und hilft dir, Retouren professionell abzuwickeln. Für einen reibungslosen Rücksendeprozess gibt es das UPS Import Control Center – mit wenig Papierkram, wenig Compliance und einfacher Koordination.

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18.09.2026

Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

Während die aktuelle Insolvenzstatistik des KSV1870 für die ersten drei Quartale nach Jahren des Anstiegs eine Stagnation bei der Anzahl der Fälle ausweist, ortet der Verband dennoch eine "alarmierende" Entwicklung.
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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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