15.03.2021

Dominic Thiem steigt bei Wiener Schokoriegel-Startup Neoh ein

Advertise for Equity: Die aktuelle Nummer 4 der ATP-Weltrangliste wird Testimonial des Proteinriegel-Startups und erhält dafür Unternehmensanteile.
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Dominic Thiem steigt bei Neoh ein
Dominic Thiem steigt bei Neoh ein | (c) si.robi auf commons.wikimedia.org

Tennis-Star Dominic Thiem hat nun einen „exklusiven Riegel-Ausstatter“. So heißt es in einer Aussendung des Wiener Startups Alpha Republic, das besser unter seinem Protein-Schokoriegel-Markennamen Neoh bekannt ist. Die aktuelle Nummer 4 der ATP-Weltrangliste wird Marken-Testimonial und erwirbt eine Beteiligung am Unternehmen.

Dominic Thiem: Schokoriegel als „perfekte Ergänzung für Ernährungs- und Trainingsplan“

„Ich glaube an die Idee hinter Neoh und bin überzeugt davon, dass das Unternehmen eine große Zukunft hat“, wird Thiem in der Aussendung zitiert. Er sehe den stark zuckerreduzierten Schokoriegel als perfekte Ergänzung für seinen Ernährungs- und Trainingsplan und könne dank diesem „endlich auch ohne schlechtes Gewissen naschen“.

„Mit Dominic Thiem haben wir einen der erfolgreichsten Sportler Österreichs als Testimonial und Partner gewonnen. Er ist für viele ein großes Vorbild und weiß als Spitzen-Athlet ganz genau, worauf es bei der Ernährung ankommt. Dass er Neoh nun in seinen Ernährungsplan aufnimmt, ist für uns natürlich eine tolle Bestätigung“, kommentiert Manuel Zeller, Gründer und Geschäftsführer des Startups.

Testimonials sollen Neoh bei Expansion unterstützen

Thiem ist nicht das erste, aber das bislang hierzulande wohl bekannteste prominente Testimonial des Unternehmens. Auch die andere, etwa DFB-Fußballer Jonathan Tah und Crossfit-Star Noah Ohlsen erhielten Unternehmensanteile.

Die Spitzensportler sollen dem Starup vor allem in Sachen weitere Expansion helfen. Thiem spiele dafür eine wichtige Rolle, heißt es von Neoh. Im Fokus stehe derzeit die Marktdurchdringung in Österreich, Deutschland und den USA zu erhöhen. Und dafür soll auch weiteres Kapital aufgenommen werden. „Um unsere Expansion weiter voranzutreiben, starten wir demnächst eine Finanzierungsrunde, die für alle interessierten Investorinnen und Investoren offen ist“, sagt Zeller. Zuletzt hatte sich das Startup im vergangenen Oktober weitere Mittel beschafft – teilweise als Crowdinvesting über eine „Invest AG“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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