11.07.2024
APP-LAUNCH

do-gether: 21-Jähriger startet neue Plattform für Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen

Thomas Nayer bietet mit do-gether eine Plattform, die Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet. Nayer, der als Rollstuhlfahrer im Alltag des Öfteren an externe Hilfe angewiesen ist, möchte so schnelle Hilfe im digitalen Zeitalter anbieten. Wir haben mit dem 21-Jährigen über die Vision von do-gether gesprochen.
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Thomas Nayer | (c) do-gether

Thomas Nayer ist einer jener Menschen, die in ihrem Leben etwas bewegen wollen, und das, obwohl er mit einem Handicap zu kämpfen hat. Der heute 21-Jährige leidet seit seiner Geburt an der Diagnose Zerebralparese. Die Krankheit geht mit Bewegungsstörungen einher und zwingt ihn, einen Rollstuhl zu nutzen. Seine Erkrankung hindert ihn jedoch nicht an seinem Tatendrang. Seit September letzten Jahres entwickelte Nayer eine neue Plattform namens do-gether, die Menschen Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet.

Zuerst Matura mit Bestnoten, dann Unternehmensgründung

Die Idee zur Plattform kam ihm bereits vor vier Jahren. Nach der Matura, die er mit Bestnotenschnitt 1,0 absolvierte, kam es zur Umsetzung des Projektes. Dabei wurde er beratend von oenpay unterstützt, dem Innovationshub der Oesterreichischen Nationalbank. Zudem erfolgte im August 2023 die Gründung der do-gether Services GmbH.

“Aufgrund von eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Freund:innen ist mir aufgefallen, dass es immer wieder Dinge gibt, die wir allein nicht schaffen und bei der uns eine andere Person sehr leicht helfen kann, deswegen habe ich diese App entwickelt. Das ist mein kleiner Beitrag für eine bessere Gesellschaft”, so Nayer.

Wie funktioniert die Plattform?

Zunächst müssen sich Nutzer:innen über eine App registrieren und können dann Aufgaben online stellen, bei denen sie Hilfe benötigen. Als Beispiele nennt Nayer ältere Personen, die beim täglichen Einkauf Unterstützung brauchen.

Sofern jemand Hilfe anbietet, erhält der oder die Helfende dafür eine monetäre Entschädigung, die sich je nach Größe der Aufgabe zwischen fünf und zehn Euro bewegt. Als Richtlinie dient eine Fixpreis-Tabelle. “Jemanden beim Gassi gehen seiner Hunde zu unterstützen, bringt beispielsweise fünf Euro. Eine bettlägerige Person beim Einkauf zu unterstützen, ist hingegen eine größere Aufgabe, die mit zehn Euro bemessen ist”, so Nayer. Zudem gibt es für andere Aufgaben noch eine Verrechnung über Zeit, die mit 15 Euro veranschlagt ist.

Das über do-gether erhaltene Entgelt kann von den Nutzer:innen aber auch direkt an seriöse caritative Einrichtungen und Organisationen gespendet werden. Um den Betrieb der Plattform zu sichern, hebt Nayer pro Aufgabe eine Provision von zehn Prozent ein. Die App ist derzeit in Wien verfügbar und ein Ausbau für ganz Österreich ist bereits geplant. Unter anderem möchte Nayer im nächsten Schritt für das weitere Wachstum Förderungen an Land ziehen.

Sicherheitsfeature von do-gether

do-gether ist eine App, die auf persönlichen Kontakt setzt. Deswegen ist Sicherheit laut Nayer ein fundamentaler Wert, der beim Entwickeln der Software immer berücksichtigt wurde. Bei do-gether kann sich nur anmelden, wer einen gültigen und mit den eigenen Daten übereinstimmenden Personalausweis vorweisen kann.

Hier arbeitet die App laut Nayer mit einem renommierten Partner aus dem Bereich Identitätsverifikation zusammen, der seine Dienstleistungen auch Banken zur Verfügung stellt. Zusätzlich wird jedes Mal, wenn ein Task hochgeladen wird, ein Codewort generiert, dass nur die an diesem Task beteiligten Personen sehen. Dieses Codewort tauschen die beiden Personen aus. So ist sichergestellt, dass es sich bei den zwei Personen genau um diese Identitäten handelt.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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