31.07.2023

Dishtracker: Wiener Startup holt für KI-basierte Speiseerkennung hohes sechsstelliges Investment

Mit Udo Filzmaier (F-Technologies) und Günther Birkner (CCL Industries) beteiligen sich zwei neue Investoren am Wiener Startup Dishtracker. Das Unternehmen ermöglicht mit Hilfe einer KI-basierten Speiseerkennung einen automatisierten Checkout in Kantinen.
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(c) Dishtracker

Dishtracker aus Wien wurde 2019 gegründet und ging ursprünglich aus dem Startup Moonvision hervor, das eine AI-Bilderkennungslösung entwickelt hat (brutkasten berichtete). Das Startup ermöglicht mit seiner KI-Technologie einen automatisierten Checkout in Kantinen. Nutzer:innen stellen dabei Speisen und Getränke ab, die über eine Bilderkennung automatisch erkannt werden und in die Kassa gebucht werden. Im Anschluss bezahlen die Kund:innen. Der Vorgang soll nur drei Sekunden dauern und die durchschnittliche Kassenwartezeit um durchschnittlich 80 Prozent verkürzen, so zumindest das Versprechen von Dishtracker.

Neue Finanzierungsrunde für Dishtracker

Für die Weiterentwicklung der Technologie konnte das Unternehmen rund um Johannes Raudaschl, CEO und Co-Founder von Dishtracker, 2021 eine erste Finanzierungsrunde abschließen und mit Rene Giretzlehner einen ehemaligen Runtastic-Co-Founder als Investor gewinnen (brutkasten berichtete).

Mehr als zwei Jahre nach dieser Finanzierungsrunde folgt nun das nächste Investment für das Wiener Unternehmen. Als Investor beteiligt sich unter anderem Udo Filzmaier, Gründer und CEO von F-Technologies. Dabei handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, die laut eigenen Angaben seit 2009 in Technologieunternehmen investiert. Als weiterer Investor beteiligt sich an der jüngsten Finanzierungsrunde Günther Birkner, der President Food & Beverage bei CCL Industrie ist. Dabei handelt es sich um einen kanadischen Verpackungskonzern.

„Mit Udo Filzmaier und Günther Birkner haben wir zwei erfahrene Investoren und Top-Partner mit an Bord. Dass wir gerade in der aktuell schwierigen Ausgangslage Investoren gewinnen konnten, zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es gibt auch weitere Interessenten, das verleiht uns zusätzlichen Rückenwind. Wir haben nämlich noch viel vor“, so Johannes Raudaschl, CEO und Co-Founder von Dishtracker. Auf Rückfrage des brutkasten bestätigt das Unternehmen, dass es sich um ein hohes sechsstelliges Investment handelt.

30.000 Checkouts täglich

Mittlerweile macht Dishtracker laut eigenen Angaben rund 30.000 Checkouts täglich. Zu den Kunden zählen große Namen wie etwa Sodexo, SAP, die Compass Group sowie der international tätige Gastrodienstleister Aramark, der jährlich einen Umsatz von einer halbe Milliarde Euro erwirtschaftet. Ebenfalls nutzen auch Voest und Axa die Lösung des Wiener Startups.

„Wir haben mit der Dishtracker-Technologie ein sehr gutes Produkt, das international einsatzfähig und profitabel ist und dank weiterer KI-Anwendungen großes Entwicklungspotenzial zeigt“, so Raudaschl. Zu den weiteren Anwendungsfällen zählen Stadien-Checkouts, Wastemanagement und mobile Checkouts per Smarphone.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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