09.07.2020

Umstrittenes Gesetz zu Direktinvestitionen nimmt Hürde im Nationalrat

Das Investitionskontrollgesetz, welches ausländische Direktinvestitionen in Österreich regeln wird, wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.
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Nationalrat - Startup-Politik
© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Das in der Startup-Szene umstrittene Investitionskontrollgesetz, welches strengere Regeln für ausländische Direktinvestitionen vorsieht, wurde am Mittwoch auch im Nationalrat beschlossen. Bei ausländischen Direktinvestitionen in „besonders sensiblen Bereichen“ wird somit in Zukunft die Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile abgesenkt.

Gesetzestext des Nationalrats zum Download

Der Nationalrat reagiert damit laut Parlamentskorrespondenz „auf die zunehmende Zahl von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen können.“ Der gesamte Gesetzestext kann unter diesem Link abgerufen werden.

Die Gründe für das Investitionskontrollgesetz

Im Visier hat das Investitionskontrollgesetz neben dem Verteidigungsbereich vor allem das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur, die Wasserversorgung, Systeme zur Gewährleistung der Datensouveränität sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte inklusive persönlicher Schutzausrüstung, heißt es seitens des Nationalrats: Wie Bundesministerin Margarete Schramböck betont, ermöglicht es das Gesetz, bereits im Vorfeld einer Übernahmebestrebung tätig zu werden, Informationen über die Identität der Investoren zu erhalten und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.

Stimmen von ÖVP und Grüne zum Investitionskontrollgesetz

Es gehe darum, wichtige Schlüsselunternehmen im Land zu halten und die Versorgung in kritischen Infrastrukturbereichen sicherzustellen, bestätigt Peter Haubner (ÖVP). Österreich müsse vor Fremdübernahmen gesichert werden, um einen Ausverkauf ans Ausland zu verhindern, pflichtet ihm seine Fraktionskollegin Carmen Jeitler-Cincelli bei. Sie spricht wie Andreas Ottenschläger (ÖVP) von einer „ausgewogenen Lösung, die auch die Attraktivität Österreichs als Investitionsstandort berücksichtige“.

Elisabeth Götze (Grüne) erinnert an den wachsenden, meist chinesischen Einfluss auf europäische Unternehmen und Infrastrukturbereiche und warnt, die Corona-Krise werde die Einkaufstouren internationaler Konzerne noch weiter beschleunigen. Ausdrückliche Zustimmung kam auch von Bundesministerin Leonore Gewessler.

SPÖ: „Raubzug der Großkonzerne“

Die Politik müsse in der Lage sein, Lebens- und Wirtschaftsbeziehungen zu gestalten, unterstreicht Christoph Matznetter (SPÖ). Es könne nicht sein, dass sich Großkonzerne in einer Art von Raubzug Technologie zum Schaden des Landes holen. Der SPÖ-Wirtschaftssprecher begrüßt die Vorlage, meint aber, eine generelle 10%-Schwelle wäre besser gewesen.

FPÖ: „Gut gedacht, aber schlecht gemacht“

„Gut gedacht, aber schlecht gemacht“, lautet hingegen das kritische Urteil von Erwin Angerer (FPÖ), der vor allem zahlreiche Unklarheiten ortet. So sei etwa nicht präzise geregelt, welche Bereiche nun unter die 10%-Schwelle fallen. In einem Entschließungsantrag, der allerdings keine Mehrheit fand, forderte Angerer deshalb eine generelle Senkung der Schwelle für die Genehmigungspflicht auf 10% für alle im Gesetz normierten Bereiche.

NEOS: Negative Auswirkungen für Startups

Karin Doppelbauer (NEOS) lehnt das Gesetz – insbesondere die 10%-Schwelle – als „überbordend“ ab und äußert die Befürchtung, dass sich die Ausnahmen für Kleinstunternehmen negativ auf die Eigenkapitalslage von Startups auswirken werden. Auch sei der beherrschende Einfluss nicht klar geregelt. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit einem Entschließungsantrag auf Auflösung der Rücklage der Wirtschaftskammer.

Ausnahme für Startups

Dem Gesetzestext zufolge wurde eine kleine Ausnahme für Startups geschaffen. Dementsprechend heißt es wörtlich unter §2 (2):

„Keiner Genehmigungspflicht unterliegen ausländische Direktinvestitionen, bei denen das Zielunternehmen ein Kleinstunternehmen, einschließlich Start up-Unternehmen, mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro ist.“

Stimmen aus der Startup-Szene

Das Investitionskontrollgesetz baut auf einer EU-Verordnung auf und stieß nach der Vorstellung der Pläne innerhalb der Startup-Szene auf teils sehr heftige Kritik.  Zuletzt hatte auch Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, in einem Gastkommentar Bedenken bezüglich des Investitionskontrollgesetzes geäußert.

Auf diese Kritik hatte anschließend Bundesministerin Margarete Schramböck in einem Exklusiv-Videogespräch mit dem brutkasten reagiert (schriftliche Nachlese des Gesprächs unter diesem Link).

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Impeto Impact Gründer Jim Lefébre © Jim Lefébre

Ein Fully-Merchant-BESS (Battery Energy Storage System) ist ein Batteriespeicher, der seine Erlöse vollständig am freien Strommarkt erwirtschaftet, ohne langfristige Verträge, feste Einspeisevergütungen oder staatliche Garantien. Durch den steigenden Anteil an z.B. Photovoltaik und Windkraft kommt es im Netz häufig zu Überschussenergie und starken Preisschwankungen – etwa Negativpreisen zur Mittagszeit im Sommer. Speicherbetreiber:innen nutzen das für Arbitrage: Sie kaufen Strom, wenn er günstig ist, und verkaufen ihn, sobald die Preise wieder steigen. Zusätzlich lässt sich mit einer Batterie auch Regelenergie zur Netzstabilisierung anbieten.

Dieses Geschäftsfeld zeichnet sich zum einen durch hohe Gewinnchancen bei stark schwankenden Strompreisen, aber auch volles Risiko bei fallenden Marktpreisen oder geringer Volatilität aus. Hinzu kommt, dass ein Speicher gleichzeitig auf fünf Erlösmärkten agiert – darunter Day-Ahead und Regelenergie –, die permanent miteinander konkurrieren und sich gegenseitig Kapazitäten streitig machen. Diese unsichere Dynamik führt für Betreiber:innen wiederum zu erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken. Hier setzt Impeto Impact mit seinem Tool BESS-Invest an.

Modellrechnungen statt Live-Einsatz

„Man kann eigentlich immer nur in einem Markt handeln. Also muss man in der Modellierung entscheiden, in welchem Markt der Strom gekauft und verkauft wird, um letztlich einen plausiblen Business Case zu erteilen“, erklärt Jim Lefébre, Gründer von Impeto Impact. Sein laut eigenen Angben komplett eigenfinanzierte Produkt soll jetzt mehr Transparenz für Investor:innen bringen und setzt bei der Modellierung auf sogenanntes Forwardtesting. „Backtesting beantwortet, was gewesen wäre“, erklärt der Gründer. „Für eine Investitionsentscheidung mit 15 Jahren Laufzeit braucht der Markt eine Antwort auf das, was kommt.“

BESS Invest soll eine fünfjährige Markthistorie mit eigenen Projektionsannahmen zu Preistrends, Reserve-Erlösen und Volatilität verknüpfen. Laut Unternehmensangaben entstünden aus diesem Zusammenspiel simulierte Marktpfade in 15-Minuten-Auflösung – bis hinunter zum eigentlichen Lastprofil der Batterie. Das Modell würde dabei eine Ergebnisbandbreite vom konservativen bis zum optimistischen Szenario abbilden. Verändere sich die Marktlage, ließe sich dies über erneute Simulationen jederzeit anpassen. Dabei handelt es sich laut Lefèbre ausdrücklich um Modellrechnungen und Schätzungen zur Plausibilisierung, nicht um eine Live-Optimierung.

BESS Invest Dashboard © Impeto Impact

Verzicht auf KI

Ursprünglich entstand die Idee aus Lefèbres eigenem Beratungsgeschäft: Der Markt für Großspeicher sei dynamisch, die Kapitalmobilisierung stocke jedoch mangels Transparenz, so Lefèbres Erkenntnis. Gemeinsam mit Jonas Puck von der WU Wien wurde daraus zunächst das Whitepaper „Charging Ahead“ aus dem schlussendlich das Tool mithilfe von Pilotkund:innen aus dem Kreis großer Energieversorger hervorging.

Auf Künstliche Intelligenz wird verzichtet: „Wir arbeiten bei unseren Simulationen strikt ohne KI, weil eine KI auch halluzinieren kann“, so Lefèbre. Ein geschlossener Algorithmus soll stattdessen nachvollziehbare Ergebnisse hervorbringen.

Vor der Gründung war Lefèbre unter anderem ÖVP-Pressesprecher ehe er 2017 bis 2019 die Position des Pressesprechers im Justiz- und später im Finanzministerium übernahm. Anschließend war er in diversen Positionen für Montana Tech Components des Investors Michael Tojner, sowie den Batteriehersteller Varta tätig. Bis heute vertritt er zudem die von Tojner mitgegründete eXplore!-Initiative. Außerdem fiel Lefébre in der Vergangenheit beim brutkasten mit seinem Corona-Test-Startup auf.

Co-Location und Expansionspläne

Vertrieben wird BESS Invest im Lizenzmodell mit drei Paketstufen, wahlweise als Monatslizenz oder als Berechnungskontingent im 50er-Block. Bislang modelliert die Software den reinen Speicherbetrieb. Als nächsten Schritt will das Team die Integration von Co-Location-Projekten und Industrieanwendungen angehen. Außerdem plant Lefèbre die Expansion nach Deutschland und perspektivisch in Richtung Südosteuropa.

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Umstrittenes Gesetz zu Direktinvestitionen nimmt Hürde im Nationalrat

  • Das in der Startup-Szene umstrittene Investitionskontrollgesetz, welches strengere Regeln für ausländische Direktinvestitionen vorsieht, wurde am Mittwoch auch im Nationalrat beschlossen.
  • Bei ausländischen Direktinvestitionen in „besonders sensiblen Bereichen“ wird somit in Zukunft die Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile abgesenkt.
  • Der Nationalrat reagiert damit laut Parlamentskorrespondenz „auf die zunehmende Zahl von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen können.“
  • Im Visier hat das Investitionskontrollgesetz neben dem Verteidigungsbereich vor allem das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur, die Wasserversorgung, Systeme zur Gewährleistung der Datensouveränität sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte inklusive persönlicher Schutzausrüstung, heißt es seitens des Nationalrats.
  • Wie Bundesministerin Margarete Schramböck betont, ermöglicht es das Gesetz, bereits im Vorfeld einer Übernahmebestrebung tätig zu werden, Informationen über die Identität der Investoren zu erhalten und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.
  • Das Investitionskontrollgesetz baut auf einer EU-Verordnung auf und stieß nach der Vorstellung der Pläne innerhalb der Startup-Szene auf teils sehr heftige Kritik.

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Umstrittenes Gesetz zu Direktinvestitionen nimmt Hürde im Nationalrat

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  • Das Investitionskontrollgesetz baut auf einer EU-Verordnung auf und stieß nach der Vorstellung der Pläne innerhalb der Startup-Szene auf teils sehr heftige Kritik.

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