13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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v.l.n.r.: Martin Schmuck, Patrick Stummer, Klaus Kornherr, Benjamin Jentzsch, Gerit Kandutsch, Stefan Menhofer (Geschäftsführung Linde Verlag) (c) Linde Verlag/Caro Strasnik

Es soll als Single-Sign-On-Plattform Services, Terminkalender und Bibliotheken bündeln, einfach zugänglich sein und eine gesonderte Bibliothek für Startups und KMU rund um juristische Informationen zu den Themen Gründung, Finanzierung, Steuern und Arbeitsrecht bereitstellen.

Die Rede ist vom neuen “portal” des in Wien sitzenden Linde Verlags, der unter anderem für seine Investment-Tätigkeit im LegalTech-Bereich bekannt ist. So übernahm Linde im März dieses Jahres den mehrheitlichen Anteil am Grazer LegalTech-Startup Iurio, das juristische Handlungen über eine Online-Plattform abwickelt.

Vor gut zwei Jahren stieg der in Wien sitzende Verlag zudem beim Salzburger Startup sproof ein – unter anderem, um E-Signatur-Lösungen in seine eigene Servicepalette zu integrieren. Und: Schon 2020 versuchte Linde, sich als LegalTech-Investor und -Partner zu positionieren. Damals investierte man in die Jus-Lernplattform LawStar.

Verlags-Modernisierung im Fokus

Über einige Wirkungsjahre hinweg zeichnete sich ein LegalTech-Fokus ab: Linde positioniert sich als vernetzter Fachverlag für Recht, Wirtschaft und Steuern mit Innovation und digitalem Fokus. Dies tut er auch mit seinem jetzigen Schritt: Und zwar mit der Einführung seiner Single-Sign-On-Plattform “portal”.

Dabei handelt es sich um eine “komfortable Lösung”, wie Linde selbst schreibt, die es Nutzenden ermöglichen soll, mit “einem Login auf alle ihre digitalen Services, Produkte und Fachinformationen des Verlags zuzugreifen.” Mit dem Service setze man ein Zeichen zur Digitalisierung im Verlagswesen.

“Meilenstein” im Hause Linde

Erreichbar ist der Online-Zugang in seiner aktuellen Beta-Version unter portal.lindeverlag.at. “Unser Ziel war es, den Zugang zu unseren vielfältigen Angeboten zu vereinfachen und zu verbessern”, sagt Geschäftsführer und Inhaber des Linde Verlags Benjamin Jentzsch. “Das ‘portal’ ist ein Meilenstein in der digitalen Transformation unseres Hauses und bietet eine Vielzahl von Funktionen, die den beruflichen Alltag unserer Kund:innen erleichtern.”

Nutzende sollen über ein persönliches Dashboard die Möglichkeit haben, auf Nachrichten, Podcasts, Bücher, Zeitschriften und Seminare des Verlags zugreifen zu können. Integriert sei außerdem ein Kalender, um Termine im Überblick zu behalten, so der Verlag. Dieser ließe sich überdies personalisieren, um Branchenevents oder Weiterbildungsmöglichkeiten einzuplanen.

Online-Zugang zu Wirtschaft, Steuern und Recht

Inhaltlicher Fokus sind nach wie vor Wirtschaft, Steuern und Recht. So sei Nutzenden ein Zugang zu allen 20 themenspezifischen Fachzeitschriften des Verlags gewährleistet. Um wenige zu nennen: Steuerrecht, Arbeits-, Gesellschafts- und Baurecht oder Personalverrechnung.

Das “portal” eigne sich überdies für Autor:innen, um Ressourcen und Werkzeuge für Recherchearbeiten zu finden. Auch Formatvorlagen und Nachschlagewerke stünden “Verfasser:innen von Fachinhalten” zur Verfügung, heißt es.

Portal sei “juristischer Co-Founder”

Für Jungunternehmen gestalte sich das “portal” insofern als interessant, als dass ab sofort eine eigens für Startups und KMU entwickelte “digitale Bibliothek” verfügbar sei. Kernthemen seien juristische Informationen rund um Gründung, Finanzierung, Gesellschaftsformen sowie Steuern und Arbeitsrecht.

Klaus Kornherr, Geschäftsführer des Linde Verlags, sieht die neue digitale Bibliothek als “juristischen Co-Founder für Startups und KMUs”, der Gründer:innen “von der Idee bis zum Erfolg” begleite. Die Bibltiothek sei sowohl über das “portal” als auch auf der Website des Linde Verlags erreichbar.

“Wir zeigen, wer wir sind”

Auch website-technisch hat sich das Verlagshaus neu aufgestellt: Mit dem “portal”-Launch wurde die Website von Linde “komplett neu gestaltet”, heißt es. Im Zentrum stand Benutzerfreundlichkeit und Strukturierung der angebotenen Services. “Wir haben uns darauf fokussiert, zu zeigen, wer wir sind, was wir leisten und wie wir uns in den letzten Jahren weiterentwickelt haben”, meint Jentzsch zum neuen Online-Auftritt.

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