13.03.2019

Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird

Auf EU-Ebene ist die geplante Digitalsteuer vorerst gescheitert, nun will Österreich auf eigene Faust Google und Facebook zur Kasse bitten. Startups sollen davon nicht betroffen sein.
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Digitalsteuer
(c) Fotolia/yurolaitsalbert

Am Dienstag wollten sich die EU-Finanzminister auf eine neue Digitalsteuer einigen, mit der IT-Konzerne wie Facebook und Google gezwungen werden, ihre Umsätze in jenem Land zu versteuern, in dem sie entstehen. Die Abstimmung scheiterte jedoch an den Stimmen von Dänemark, Schweden, Estland und Irland. Österreichs Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will daher nun eine eigene Lösung schaffen, mit der die US-Unternehmen hierzulande zur Kasse gebeten werden.

+++ Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden +++

Noch heuer soll der gesetzliche Rahmen dafür definiert werden, ab Anfang 2020 soll die neue Online-Werbeabgabe gelten. „Laut dem Ministerratsvortrag (MRV 41/14) vom 11.1.2019 soll in Anlehnung an den auf europäischer Ebene diskutierten Richtlinien-Vorschlag die österreichische Digitalsteuer drei Prozent betragen”, heißt es im Detail vom Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten. Die Digitalsteuer soll für Umsätze im Bereich der Online-Werbung gelten, also zum Beispiel für Suchmaschinenwerbung.

Digitalsteuer: Grenzen für Startups

Von den Befürwortern der Digitalsteuer wird stets argumentiert, dass diese besonders auf Großkonzerne wie Google und Facebook abzielt, die bisher kaum oder gar keine Steuern in Österreich gezahlt haben. Doch werden davon auch ausländische Startups getroffen, die nach Österreich expandieren wollen?

Seitens des Finanzministeriums heißt es, dass hier „hohe Schwellenwerte (Bagatellschwellen) vorgesehen sind, sodass Startups nicht betroffen sein werden.“ Auf der Website des Ministeriums steht geschrieben, dass die Steuer für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem Österreich-Umsatz von zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Außerdem heißt es dort, dass Online-Vermittlungsplattformen – also zum Beispiel AirBnB – besteuert werden und stärkeren Meldepflichten unterliegen sollen.

Steuer auf Paketlieferungen

Zudem prescht Löger auch in einem anderen Schritt vor: Schon bald könnte für Paketlieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland bereits ab dem ersten Cent Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Dadurch sollen heimische Händler geschützt werden. Derzeit sind Lieferungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro steuerfrei.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine rein österreichische Lösung, sondern um die Ende 2017 novellierte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese Richtlinie muss ab 2021 von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei stets um Lieferungen von Drittstaaten in EU-Länder: Wer also innerhalb der EU seine Waren verschickt, ist nicht betroffen. Wer direkt aus China liefert, wird zur Kasse gebeten.

Weitere Schritte geplant

Laut Finanzministerium war beim Treffen der Finanzminister aus den abschließenden Worten des rumänischen Vorsitzenden erkennbar, „dass die Präsidentschaft nicht die Absicht hat dieses Dossier weiterzuverfolgen.“ Möglich sei, dass einige Mitgliedstaaten versuchen werden, den Vorschlag neuerlich auf den Verhandlungstisch zu bringen. Gleichzeitig wird die Diskussion auf OECD-Ebene hinsichtlich einer globalen Lösung fortgesetzt, heißt es aus dem Ministerium: Nachdem jedoch in beiden Fällen keine Einigung absehbar ist, werde Österreich erste nationale Maßnahmen ab Anfang 2020 verwirklichen.


=> zur Page des Ministeriums

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Gresco Power
Geschäftsführer Wieland Schmid-Schmidsfelden | (c) Gresco Power

Aus Holzabfällen der Industrie nachhaltig Energie zu erzeugen, diese Vision verfolgt Wieland Schmid-Schmidsfelden bereits seit 2017 mit seinem Unternehmen Gresco Power. Dabei setzte er auf die sogenannte Technologie der Festbettvergasung. In diesem speziell entwickelten Verfahren wird in einem mehrstufigen Prozess zunächst aus dem Rohmaterial Holz ein hochwertiges Gas produziert. Anschließend wird dieses Holzgas nach der Reinigung in einem Gasmotor in Strom und Wärme umgewandelt (brutkasten berichtete)

Gresco Power soll saniert werden

Nun schlitterte das Unternehmen jedoch in eine Zahlungsunfähigkeit, wie KSV1870 und AKV am Freitag in ihren Insolvenztickern bekannt gaben. “Die GRESCO Power Solution GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht St. Pölten wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet”, so AKV auf seiner Website. Das Sanierungsverfahren soll ohne Eigenverwaltung abgewickelt werden.

Zu den Höhe der Passiva oder den Gründen der Insolvenz wurden jedoch keine Angaben gemacht. Eine schriftliche Anfrage von brutkasten an das Unternehmen blieb bislang auch unbeantwortet.

Wie Schmid-Schmidsfelden in einem brutkasten-Talk im November 2021 erwähnte, verfügte das Unternehmen über erste Patente und verkaufte damals bereits 20 Anlagen mit einem Verkaufswert in Höhe von 40 Millionen Euro. Damals hieß es, dass Gresco Power rund 30 Anlagen pro Jahr herstellen möchte – in einer späteren Phase sollten es bereits 100 Anlagen sein.

Ambitionierte Wachstumspläne

Ob die ambitionierten Wachstumspläne seit 2021 schlussendlich in die Tat umgesetzt wurden, ist nicht bekannt. Fest steht allerdings, dass Schmid-Schmidsfelden mit Gresco Power damals insbesondere den osteuropäischen Markt ansprechen wollte.

Für die Finanzierung konnte das Unternehmen in der Vergangenheit eine Reihe an Investoren gewinnen. So haben sich unter anderem der Immobilien-Investor Harry Wengust und die Steinleitner Privatstiftung beteiligt, früherer Eigentümer der Shopping City Nord. Zudem ist laut Firmenbuch auch die GRESCO Industries GmbH an der GRESCO Power Solution GmbH beteiligt. Inwiefern diese Gesellschaft von der Insolvenz betroffen ist, ist derzeit nicht bekannt.


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