03.12.2019

Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Der Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich erlangt nach einem Report der US-Handelsbehörde zur französischen Digitalsteuer die nächste Eskalationsstufe. In einer Aussendung, in der 100 Prozent-Zölle auf französische Güter in den Raum gestellt werden, wird Österreich explizit als mögliches nächstes Ziel der Behörden genannt.
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(c) Gage Skidmore

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen “Digitalsteuer” ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. Beziehungsweise sollte die fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland eine gewisse Gerechtigkeit zwischen heimischen Unternehmen und US-Tech-Riesen wie Google, Facebook und Amazon herstellen. Denn laut Beschluss gilt sie ausschließlich für Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro erzielen.

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US-Handelsbeauftragter statuiert Exempel an Frankreich

Eigentlich, denn der Beschluss könnte für Österreich ein böses Nachspiel haben und letztlich mehr kosten, als er bringt. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Im Wortlaut (übersetzt) heißt es dort:

“Der US-Handelsbeauftragte veröffentlicht eine Mitteilung des Bundesregisters, in der er erklärt, dass die französische Digitalsteuer aus den im Bericht dargelegten Gründen unangemessen, diskriminierend und belastend für den US-Handel ist. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten”.

Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Eine zugrundegelegte Liste umfasse 63 Zoll-Positionen mit einem Handelswert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar.

Digitalsteuer: Ermittlungen gegen Österreich werden geprüft

Aus österreichischer Sicht ist in dieser Aussendung ein weiterer Absatz noch relevanter, wo Handelsbeauftragter Robert Lighthizer direkt zitiert wird:

“Die heutige Entscheidung des USTR sendet ein klares Signal, dass die Vereinigten Staaten Maßnahmen gegen digitale Steuersysteme ergreifen werden, die US-Unternehmen diskriminieren oder anderweitig unangemessene Belastungen auferlegen. Nun prüft der USTR, ob Ermittlungen nach Abschnitt 301 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen in Österreich, Italien und der Türkei eingeleitet werden sollen”.

Man konzentriere sich darauf, dem “zunehmenden Protektionismus” der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich “ungerechtfertigterweise” gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

Das Schreiben ist damit klar als Drohung gegenüber Österreich aufzufassen. Ob tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden und welche Produkte im Ernstfall von Strafzöllen bedroht wären, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

⇒ Die Aussendung im Original

⇒ Der Untersuchungs-Report zur französischen Steuer

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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Das Unternehmen ilvi mit Sitz in Gleisdorf, Steiermark, digitalisiert mit seiner Hardware-Software-Kombination die Erfassung von Vitalwerten von Patient:innen. 2018 gab es dafür eine knapp siebenstellige Kapitalspritze unter dem Lead von eQventure. Wie nun der KSV (Kreditschutzverband) bekannt gab, wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Graz beantragt.

ilvi: Sanierungsplanquote von 20 Prozent

Es gibt 37 Gläubiger, elf Dienstnehmer:innen und rund 165.000 Euro Aktiva, bei 1,6 Millionen Euro Passiva. Das Unternehmen bietet eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanvorschlages an.

Zu den Gründen für die Insolvenz zählen, dass die Umsatzerlöse der ilvi GmbH für das Jahr 2024 nicht erzielt werden konnten. Zudem wurde ein gewährtes Darlehen schneller verbraucht als ursprünglich angenommen. Eine weitere Darlehensvergabe war nicht möglich. Gespräche mit potentiellen Investoren führten ebenfalls zu keinem positiven Abschluss.

2018 gegründet

Zur Geschichte: Die ilvi GmbH wurde am 16. August 2018 von Erwin Berger und Christoph Kauer als Spin-off der Berger Medizintechnik GmbH gegründet. Nach mehreren Wechseln an der Spitze wird das Unternehmen seit dem 14. Mai 2024 durch Geschäftsführer Franz Salomon selbstständig vertreten.

Das Medtech fokussierte sich auf Softwareentwicklung im Bereich der Medizintechnik, insbesondere im Bereich mobiler Datenerfassung im Gesundheitsbereich. Darauf basierend entwickelt, produziert und vertreibt das Unternehmen Medizintechnikprodukte.

Die mobilen Softwarelösungen hingegen zielen darauf ab, die Lebens- und Versorgungsqualität der Patient:innen zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitsversorgung der Zukunft sicherzustellen. Der “Personal Digital Assistant”, der Gesundheitswerte direkt am Krankenbett erfasst, via Bluetooth mit unterschiedlichen Geräten kommuniziert und Daten an das Krankenhaus-Informationssystem überträgt, soll die Arbeitsprozesse des Pflegepersonals digitalisieren und dadurch zugleich optimieren.

Fortführung von ilvi geplant

Die ilvi GmbH beabsichtigt das Unternehmen unter Umsetzung einiger Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen fortzuführen: “Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann”, sagt Brigitte Peißl-Schickmair, Leiterin Unternehmensinsolvenz Graz.

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Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen “Digitalsteuer” ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten”. Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Man konzentriere sich darauf, dem “zunehmenden Protektionismus” der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich “ungerechtfertigterweise” gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

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