28.08.2019

Wie sich die Digitalisierung auf die Rechtssicherheit auswirkt

Welche Auswirkung hat die Digitalisierung im Rechtsbereich auf die Rechtssicherheit? Und welche Rolle spielt der Mensch dabei zukünftig? Um diese und mehr Fragen ging es bei einer von der Österreichischen Notariatskammer veranstalteten Breakout Session am Forum Alpbach.
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Digitalisierung und Rechtssicherheit
(c) ÖNK/R. Tanzer: (vlnr.) Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Peter Parycek, Leiter des Departements für E-Government an der Donau-Uni-Krems, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum
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Smart Contracts, digitale Gründungen, Beratung durch Chatbots. Die Digitalisierung macht auch vor der Rechtsbranche nicht Halt. Das wirft eine Frage auf: Bringt die wachsende digitale Freiheit automatisch weniger Rechtssicherheit mit sich? Bei einer Breakout Session beim Europäischen Forum Alpbach unter Moderation von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic, kamen Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum und Peter Parycek, Leiter des Departments für E-Government an der Donau-Universität Krems zu einer klaren Antwort: Nein.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++

Denn die Integration digitaler Prozesse und die gut geprüfte Anwendung neuer Technologien in der Kombination der Stärken von Mensch und Maschine könnten die Qualität im Rechtssystem sogar noch verbessern, so der Tenor. Doch die Rechtsberufe müssten sich auf völlig neue Anforderungen einstellen.

Digitale Freiheit als Förderer der Rechtssicherheit

Gerade bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit, durch verbesserte Information und mehr Transparenz können digitale Anwendungen die Rechtssicherheit sogar erhöhen, ist Matthias Lichtenthaler überzeugt. Der öffentliche Bereich sei in Österreich gut aufgestellt. Jetzt gehe es darum, auch privatrechtliche Vorgänge digital zu gestalten. Großes Potenzial liege dabei in der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine, etwa um das Know-how der Juristen noch fokussierter einzusetzen, aber auch um die Sicherheit zu erhöhen.

Missbrauch verhindern durch Technologie und Erfahrung

„Die Software wird immer besser, etwa zur Identifikation aber auch zum Erkennen von Lügen und Falschaussagen. In Kombination mit der menschlichen Erfahrung können etwa Missbrauchsversuche immer besser erkannt werden“, meint Peter Parycek. Er ist überzeugt, dass Vertrauen in die neuen Technologien vor allem durch eigene Erfahrung und Nutzung entsteht. Um in den kommenden Jahren aber für alle einen barrierefreien Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten, brauche es natürlich auch nach wie vor Papier. Entscheidend sei aber, dass „das Original immer digital ist“.

Digitale Gründung bereits Realität

Ein nächster Schritt zur Digitalisierung von Prozessen ist in Österreich, das schon mit dem digitalen Notariatsakt im Jahr 2007 Vorreiter war, gerade im Gange: Nach einer 24 Monatigen Testphase launcht die Notariatskammer Österreich derzeit die volldigitale GmbH-Gründung, bei der dann nicht mehr alle Gründer zur selben Zeit am selben Ort sein müssen. „Entscheidend ist die Nutzerfreundlichkeit des Systems und die volle Rechtssicherheit, die wir mit geprüften Identifizierungsverfahren per Videokonferenz und sicheren Datenräumen gewährleisten können. Das wichtigste ist aber, dass wir auch im digitalen Prozess die umfassende Beratung sicherstellen können“, so Cindy Fökehrer.

Entscheidend ist die Beratung

Denn die technologischen Grundlagen würden sich laufend verbessern. Die Gefahr, dass Gründer in der digitalen Anwendung aber nicht genug Augenmerk auf Aufklärung und Beratung legen, sei aber gegeben. Das System sei erprobt, nun liege es daran, Akzeptanz zu schaffen und es laufend so weiterzuentwickeln, dass die Qualität dadurch nicht nur gehalten, sondern sogar gesteigert wird.

Disruption im Rollenverständnis

Kurzfristig scheint es eine harmonische Weiterentwicklung analoger rechtlicher Prozesse in die digitale Welt zu geben – durch den Einbau neuer Features etwa zur Prozessautomatisierung. Doch das Neue an den Prozessen ist: „Sie sind nicht abgeschlossen. Es braucht die laufende Weiterentwicklung“, so Parycek. Und das werde die Berufsbilder der Rechtsberufe verändern. Interdisziplinäre Teams werden gefordert sein, Programmierer mit Rechtsverständnis und umgekehrt sind – gerade beim Thema Smart Contracts – gefragt. Und langfristig könne es durchaus sein, dass „Notare aus manchen Prozessen rausfallen, weil künstliche Intelligenzen hier Aufgaben übernehmen oder die Prozesse schlichtweg ganz anders angelegt sind“, meint Parycek.

Das lässt Cindy Fökehrer nicht unkommentiert stehen: „Bisher hat sich aber gezeigt, dass sich die Notare nicht nur den technologischen Entwicklungen angepasst haben, sondern eine Vorreiterrolle einnehmen konnten. Die durch die Innovation entstandenen Änderungen haben dazu geführt, Ressourcen für die zentrale Aufgabe des Notars – die Beratung des Bürgers – freizumachen“.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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