22.07.2021

„Geld mit Ablaufdatum“ und „totale Kontrolle“: Der digitale Euro wird zur Dystopie

Der digitale Euro, ein Segen? Die Hoffnung lebt, aber die Töne von Notenbankern und Ökonomen sind besorgniserregend: Von „totaler Kontrolle“ ist die Rede - und von „Geld mit Ablaufdatum“.
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brutkasten-Kolumnist Nikolaus Jilch
brutkasten-Kolumnist Nikolaus Jilch | Hintergrund © Adobe Stock

Das Bargeld ist wieder unter Beschuss, die EU will seine Nutzung weiter einschränken. Das ist keine gute Idee. Aber dass die Digitalisierung vor Geld und Finanzen nicht Halt macht, ist auch offensichtlich. Bitcoin ist dafür der beste Beweis, aber auch im Bereich FinTech, Banken und Zahlungsverkehr ticken wir immer digitaler.

Deswegen muss man die jüngste Attacke der EU-Kommission auf das Bargeld auch vor dem Hintergrund des „digitalen Euro“ verstehen. Der soll kommen, sagt die Europäische Zentralbank (EZB). Er soll eine Art „digitales Bargeld“ werden. Aber nicht ganz. Und auch sonst sind viele Details offen.

Was hinter dem Projekt „digitaler Euro“ steckt

Hier habe ich schon einmal geschrieben, dass man vor den E-Euro keine Angst haben soll. Dass der Schritt vor dem Hintergrund der Digitalisierung logisch und nötig ist. Aber es gibt natürlich viele gute Gründe, skeptisch zu sein. Die aktuelle Bargelddebatte erinnert uns an diese Gründe.

Denn die Notenbanken planen mehr, als das alte Bargeld durch eine neue, digitale Version zu ersetzen. Sie wollen sich die neuen Möglichkeiten der Kontrolle nicht entgehen lassen. Und das ist ein Problem.

Die Notenbanken wollen alles kontrollieren

Zusammengefasst hat es Augustine Carstens, der Chef der Bank of International Settlements (BIS). Das ist die halbgeheime Zentralbank der Zentralbanken, eine Eliteeinrichtung allerhöchster Güte. Die BIS ist ein Machtfaktor seit Jahrzehnten. Gegründet wurde sie ursprünglich, um die Bezahlung der deutschen Kriegsschulden nach dem ersten Weltkrieg abzuwickeln. Aber wie das mit Bürokratien nun mal so ist, hat sich die BIS stets neue Aufgaben gesucht und ist heute einflussreicher denn je. Wer mehr wissen will, sollte zu diesem Buch greifen: „The tower of Basel“.

Carstens, jedenfalls, hat zu digitalen Zentralbankwährungen folgendes zu sagen: „Central banks will have absolute control on the rules and regulations that will determine the use…& we will have the technology to enforce that.“

Nicht einfach nur Kontrolle.

Nein.

Absolute Kontrolle.

Danke für diese Ehrlichkeit, Herr Carstens. Aber wie soll man als Bürger damit umgehen? In China wird das digitale Geld bereits eng mit dem Überwachungsstaat verknüpft. Jede Ausgabe wird verfolgt. Wer sich nicht nach den Vorstellungen der Diktatur verhält, kann bestraft werden. Wollen wir in so einer Welt leben?

Man darf nicht vergessen: Macht ist verführerisch.

Kann man den Regeln der EZB trauen?

Die EZB wird sich Regeln auferlegen. Sie wird die Privatsphäre garantieren. Zumindest ein bisschen. Aber wie lange? Die Regeln der Notenbank sind nur gültig, bis sie gebrochen oder geändert werden. Das haben wir in den zwei Jahrzehnten seit Euro-Einführung immer wieder gesehen. Aber natürlich, bevor wir hierzulande das chinesische Überwachungsgeld nutzen, sollten wir einen Gegenentwurf vorlegen. Der digitale Euro sollte den Anspruch erheben, die beste, sicherste, privateste und liberalste aller digitalen Staatswährungen zu sein.

Die EZB steht schon heute über dem Nationalstaat. Mithilfe der Digitalisierung könnte sie den Euro zu einer echten Weltwährung machen, die auch im Alltag vieler Menschen außerhalb Europas eine Rolle spielt. Aber das wird nur geschehen, wenn sie eine echte, glaubwürdige Alternative zum anonymen Bargeld bietet. Einen „digitalen Euro“, der die Privatsphäre und Bürgerrechte achtet. Eine Währung, bei der die Notenbanken bewußt auf Kontrolle verzichten.

Die Franzosen denken schon weiter – in die falsche Richtung

Leider ist zu befürchten, dass dieser Plan nicht verfolgt wird. Notenbanker leben in der Illusion, die Wirtschaft zentral steuern zu können. Und sie werden sich die Möglichkeit wohl nicht nehmen lassen, auch den digitalen Euro in diesem Sinne zu gestalten. Das zeigen die Kommentare von Carstens und die Attacken aufs tatsächlich anonyme Bargeld.

Und schon jetzt sprechen „einflussreiche“ Ökonomen wie der Franzose Philippe Martin offen aus, welch originellen Pläne sich mit digitalem Zentralbankgeld umsetzen ließen. Helikoptergeld etwa, also die Auszahlung von frisch „gedruckten“ Euros an jeden Bürger.

Die digitale Dystopie nimmt Form an

Eine nette Einstiegsdroge in die digitale Dystopie der Notenbanken. Der nächste Schritt sieht dann so aus, sagt Martin: „Wenn es den digitalen Euro geben würde, die Bürger also direkt Konten bei der Zentralbank hätten, wäre das einfach: Wird das Geld nicht ausgegeben, verfällt es, beispielsweise nach einem Jahr.“

Geld mit Ablaufdatum und der totalen Kontrolle durch Bürokraten. Da sind wir noch gar nicht bei der Durchsetzung von Negativzinsen auf privaten Konten und anderen lustigen Ideen wie der direkten Steuerung des Konsums.

Wenn das mal nicht schief geht.

Im Oktober 2020 habe ich zum digitalen Euro geschrieben: „Das Projekt jetzt schon zu verdammen, ist sicher der falsche Weg.“ Das stimmt weiterhin. Aber je mehr Details bekannt werden, desto größer wird die Skepsis.

Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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