25.10.2023

“Digitaler Euro noch nicht derartig fix, wie es wirken mag”

Interview. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich den Start einer Vorbereitungsphase für den digitalen Euro beschlossen. Welche Folgen dies haben wird und was der digitale Euro für Startups bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Arthur Stadler.
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Rechtsanwalt Arthur Stadler
Rechtsanwalt Arthur Stadler | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte

Mitte Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank – das höchste geldpolitische Gremium der Eurozone – den Start einer “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro beschlossen. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte mit Sitz in Wien. Er veröffentlicht laufend Einschätzungen zum digitalen Euro. Im brutkasten-Interview erläutert er, was der EZB-Beschluss konkret bedeutet, wie sicher es ist, dass der digitale Euro kommt – und was er für Startups bedeuten könnte.


brutkasten: Was bedeutet der EZB-Beschluss zur “Vorbereitungsphase” konkret und wie fix ist es jetzt, dass der digitale Euro kommt?

Arthur Stadler: Die beschlossene “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro bedeutet, dass die EZB nun zumindest einen weiteren konkreten Schritt in Richtung der möglichen Einführung eines digitalen Euro unternimmt. Die erste Stufe der zweijährigen Vorbereitungsphase wird mit 1. November 2023 beginnen und – zumindest – die legistischen und technischen Grundsteine für die zumindest mögliche Einführung eines digitalen Euro legen.

Dazu gehören die Fertigstellung eines Regelwerks zur Etablierung einheitlicher Standards, das Festlegen eines Auswahlprozesses für Dienstleister zur Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur sowie Tests zur Gewährleistung bestimmter Eigenschaften wie finanzielle Inklusion und Datenschutz.

Zwar ist meines Erachtens – weiterhin und prinzipiell – mit der Einführung eines digitalen Euro zu rechnen. Mit der nunmehrigen Einleitung der Vorbereitungsphase hat sich die EZB diese Entscheidung allerdings nun noch offengehalten. Erst nach Abschluss dieser Phase, also im Oktober 2025, sowie nach Beendigung des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses soll über die Einleitung der zweiten Stufe der Vorbereitungsphase entschieden werden.

Sie hören es in meiner zurückhaltenden Sprache: Ein digitaler Euro in der nahen Zukunft ist aus meiner Sicht noch nicht derartig fix, wie dies vielleicht aus Presseberichten der EZB wirken mag. Vor allem dreht sich die Diskussion im Kreis, da Nutzen und konkrete Anwendungsfälle kaum darstellbar, geschweige denn bezifferbar sind.

Was ist bisher bereits passiert und welche Fragen sind – Stand jetzt – noch offen?

Erstens hat die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro veröffentlicht, der erste rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Zweitens hat die EZB die Entscheidung zur Fortsetzung des Digitaler-Euro-Projekts getroffen und im Anschluss an eine zweijährige Untersuchungsphase eine wiederum auf zwei Jahre angelegte Vorbereitungsphase angekündigt, die mit 1. November 2023 beginnt.

Drittens haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission veröffentlicht.

Allerdings sind noch einige essentielle Fragen und Schritte offen: Erstens muss die EZB ihre endgültige Stellungnahme zum erwähnten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abgeben. Zweitens stehen die abschließenden Evaluierungen des Verordnungsvorschlags durch das EU-Parlament und den Rat der EU stehen noch aus.

Drittens müssen Entscheidungen zur angedachten Umsetzung und zu den technischen Details des digitalen Euro getroffen werden, etwa zur technischen Infrastruktur oder zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Viertens hängt die Frage, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird, von den Ergebnissen der Vorbereitungsphase und des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses ab.

Insgesamt befindet sich das Projekt für den digitalen Euro noch wahrlich in einer Entwicklungsphase – die Klärungen wesentlicher Details stehen weiterhin aus.

Was bedeutet der digitale Euro für Unternehmen, insbesondere für Startups?

Als Zentralbankgeld und gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro grundsätzlich mit Annahmezwang ausgestattet sein und von Unternehmen als Zahlungsoption daher akzeptiert werden müssen. Damit ist auch die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur verbunden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die Einführung des digitalen Euro sieht derzeit allerdings Ausnahmen vom Annahmezwang für Kleinstunternehmen vor, die auch keine elektronischen Zahlungsmittel annehmen.

Welche Problemfelder ergeben sich aus rechtlicher Sicht?

Viele Details sind noch völlig offen, so etwa wie viel dieses Digitale-Euro-Projekt kostet und wer diese Kosten trägt. Zudem ist die Rede von einem Kompensations- und Anreiz-Modells: Das derzeit vorgeschlagene Kompensationsmodell für den digitalen Euro sieht vor, dass Zahlungsdienstleister, die Aufgaben im Rahmen der Realisierung des digitalen Euro wahrnehmen, Unternehmen Gebühren für ihre Leistungen verrechnen dürfen.

Diese sollen allerdings vergleichbar mit den Kosten für die Bereitstellung anderweitiger Zahlungsmöglichkeiten sein. Für Unternehmen, Industrie, Banken und Finanzdienstleister wird wohl ein ‘gewisser’ ökonomischer Aufwand zur Implementierung dieser Zahlungsmöglichkeit verbunden sein. Darüber, wie hoch diese Kosten und Aufwände sind, gibt es derzeit nur Spekulation.

Wie funktioniert der digitale Euro ganz praktisch? Wenn man den in einer Wallet in Form einer Smartphone-App hält, wer setzt diese App um? Wird das ausgeschrieben?

Die konkrete Ausgestaltung ist auch nach Veröffentlichung der Verordnungs-Entwürfe noch nicht in Stein gemeißelt. Generell soll der digitale Euro durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure realisiert werden (EZB, Zentralbanken, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Unterstützungsdiensten).

Bezüglich der Nutzung von Apps könnte es verschiedene Optionen geben, etwa eine dezidierte Digitaler-Euro-App des Eurosystems sowie direkt in die Apps einzelner Zahlungsdienstleister integrierte Lösungen. Daneben werden auch physische Zahlungskarten zur Sicherstellung finanzieller Inklusion angedacht.

Erst nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase im Oktober 2025 kann meines Erachtens realistischerweise damit gerechnet werden, ob und wie der digitale Euro tatsächlich kommt oder eben nicht. Vor allem der parallel laufende EU-Gesetzgebungsprozess wird in den nächsten zwei Jahren wohl viel Aufschluss darüber geben.

Für welche Startups wird der digitale Euro die stärksten Auswirkungen haben – betrifft es vor allem Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich?

Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich haben die Chance, als Partner des Eurosystems, beispielsweise als Zahlungsdienstleister, an der Realisierung des Projekts teilzunehmen und etwa über das angedachte Kompensationsmodell auch finanziell daran zu partizipieren.

Andererseits könnten sich für manche Unternehmen in diesem Bereich durch die faktische Konkurrenz des digitalen Euro zu privaten Zahlungslösungen auch negative wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Solche Konsequenzen sollen – so die Intention des EU-Gesetzgebungsvorschlags – durch ein Miteinander und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bestmöglich hintangehalten werden.

Beispielsweise solle sich ein Digitaler-Euro-Konto mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpfen lassen, sodass auch Haltelimits für Endnutzer zu keiner spürbaren Beeinträchtigung führen würden – bei Überschreitung der Obergrenze könnte der Restbetrag mit Giralgeld der Banken beglichen werden. Alleine dieses Beispiel zeigt, dass hier noch viel Detailarbeit für die konkrete Ausgestaltung und Kompensation von Nöten ist.

Ergeben sich durch den digitalen Euro Chancen für Startups?

Chancen für Fintech-Unternehmen und Unternehmen im Payment-Bereich sind schwer abzusehen, aber freilich theoretisch möglich.

Zu den generellen Vorteilen des digitalen Euro für Unternehmen würde darüber hinaus laut der EZB eine effizientere und schnellere Zahlungsabwicklung zählen, was sich in Zukunft in einer größeren Kundenreichweite niederschlagen könnte. Beim Online-Shopping würden Interessenten Kaufvorgänge eher abschließen, wenn sie mit dem angebotenen Zahlungsmittel vertraut sind, sofern es überall akzeptiert wird.

Außerdem – so die propagierten Aussagen rund um das Digitale-Euro-Projekt – könnten die mit der Annahme verbundenen Kosten womöglich niedriger als bei vergleichbaren privaten Zahlungslösungen sein. Auch würden Unternehmen Zahlungen wie bei Bargeld in Echtzeit erhalten und Geldmittel damit rascher zur Verfügung haben. Auch hier wird sich zeigen, ob die konkrete Ausgestaltung des digitalen Euro diese faktischen Effekte bringen wird bzw. ob sich sogar ein Feld für Startups auftun könnte.

In der Debatte rund um den digitalen Euro wurde auch immer eine Obergrenze – etwa von 3.000 Euro – für das Halten digitaler Euros diskutiert. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche kommt?

Liest man die Entwürfe zur Verordnung und die begleitenden Materien, so sieht es derzeit danach aus, dass es solche Haltelimits für Endnutzer geben soll, wobei die tatsächliche Obergrenze wohl erst ganz am Schluss festgelegt werden soll. Dies wird zur Wahrung der Finanzstabilität als erforderlich angesehen. So werden Haltelimits etwa als effektives Tool zur Kontrolle der im Umlauf befindlichen digitalen Euro angesehen.

Was bedeutet der digitale Euro aus einer Datenschutz-Perspektive?

 Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus, welches die entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene einhält, wurde von Anfang an als essentiell im Hinblick auf die Schaffung eines möglichen digitalen Euro charakterisiert und auch im Rahmen einer Befragung der Öffentlichkeit als berücksichtigungswürdigster Faktor identifiziert.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission widmet sich zu einem wesentlichen Teil dem Datenschutz. Jeder relevante Akteur, zum Beispiel ein Zahlungsdienstleister, wird darin zu auf seine jeweiligen Aufgaben abgestimmten Verarbeitungstätigkeiten ermächtigt und im Umkehrschluss darauf beschränkt.

Selbst der – üblicherweise sehr kritische – Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich vorerst und grundsätzlich positiv zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geäußert, an einigen Stellen nichtsdestotrotz Kritik geübt. So würde zur Durchsetzung angedachter Haltelimits die vollständige Anonymität der Nutzer verloren gehen. Auch sei es wünschenswert, dass die mit Bargeldzahlungen verglichene Anonymität bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro auch auf Online-Kleinbetragszahlungen ausgeweitet wird.

Die technische Umsetzung von Datenschutzstandards wird wiederum Gegenstand der nunmehrigen Vorbereitungsphase der EZB für den digitalen Euro sein.

Welche wichtigen Aspekte zum digitalen Euro werden aktuell in der Öffentlichkeit noch zu wenig beachtet?

Der konkrete Nutzen eines digitalen Euro, wenn er denn kommt, ist der Bevölkerung und der Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht – derzeit – schwer zu erklären. Hinzu kommen viele emotionale und sentimentale Aspekte des bisher gelebten Währungs- und Zahlungssystems. Echte überzeugende Anwendungsfälle für den digitalen Euro fehlen aus meiner Sicht oder werden für die Öffentlichkeit in sehr theoretischen Elfenbeintürmen verortet.

Die EZB betreibt sichtlich einen großen Aufwand, um eine künftige, möglichst nahtlose Integration in die bestehende Zahlungslandschaft innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem werden scheinbar viel Energie aufgewandt, um möglichst viele Beteiligten mit ins Boot zu holen. Soll der digitale Euro so kommen, wie angepeilt, ist freilich noch sehr viel Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

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Nach den Aufregungen der letzten Jahre – das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bzw. man wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt – gibt es nun Positives von Taxefy zu berichten.

Taxefy: 10.000 Anträge und 350.000 Downloads

Bei den zuletzt übermittelten 10.000 Anträgen konnte Taxefy für seine Kund:innen im Schnitt 959 Euro pro eingereichten Antrag geltend machen. Zudem hat das Startup die Cybersicherheit der App in puncto Datenschutz weiter ausgebaut, wie das Founder-Team mitteilt. Die App wurde in Österreich mittlerweile 350.000 Mal heruntergeladen.

“Die zahlreichen Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedienung von Taxefy sowie der Ausbau der Cybersicherheit sind bei unseren Kund:innen sehr gut angekommen. In den Sommermonaten konnten wir eine potenzielle Steuergutschrift erreichen, die bereits doppelt so hoch ist wie bei einer automatisch erstellten, antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung. Das kommt den Menschen speziell in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mehr als zugute”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

SBA Research prüfte

Mit der neuen App-Version wurde laut dem Founder viel in die Sicherheit der App investiert, um die Userdaten bestmöglich zu schützen. Dabei wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App auch durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. Und hat bestanden, wie man uns wissen lässt.

“Mit unserem neuen Sicherheitsupdate befinden wir uns auf dem aktuellsten Stand der Technik und können unseren Kund:innen ganz im Sinne der Datensicherheit den höchstmöglichen Schutz bieten”, so Sinicyn weiter.

Den Fokus auf Compliance gegenüber den Behörden und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, verkündete Taxefy bereits im April. Seither wickelt das Startup ebenfalls alle Fälle über eine eigens für sie zuständige Steuerberatungskanzlei ab.

Steuernummer über Taxefy-App

Eine weitere Neuerung wurde in Taxefy für bisherige “Nicht-Erklärer:innen”, also Arbeitnehmer:innen, die noch nicht steuerlich erfasst wurden, eingeführt. Sofern sie noch keine Steuernummer haben, können User diese direkt über die App anfordern und “in Sekundenschnelle” erhalten.

Das Startup will mit seiner App maßgeblich dabei unterstützen, zu viel bezahlte Steuern unkompliziert und auch rückwirkend zurückzuholen. Und zwar selbst dann, wenn man bereits einen automatischen Steuerausgleich erhalten hat.

“Der automatische Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend mittels eines eigens eingebrachten Antrags digital überschrieben werden”, erklärt Zoltán Gálffy, Geschäftsführer der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FALCON Beratungsgruppe. “Es lohnt sich daher immer, die eigene Steuererklärung aktiv einzureichen, um so die höchstmögliche Steuergutschrift zu erhalten.”

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