25.10.2023

“Digitaler Euro noch nicht derartig fix, wie es wirken mag”

Interview. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich den Start einer Vorbereitungsphase für den digitalen Euro beschlossen. Welche Folgen dies haben wird und was der digitale Euro für Startups bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Arthur Stadler.
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Rechtsanwalt Arthur Stadler
Rechtsanwalt Arthur Stadler | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte

Mitte Oktober hat der Rat der Europäischen Zentralbank – das höchste geldpolitische Gremium der Eurozone – den Start einer “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro beschlossen. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte mit Sitz in Wien. Er veröffentlicht laufend Einschätzungen zum digitalen Euro. Im brutkasten-Interview erläutert er, was der EZB-Beschluss konkret bedeutet, wie sicher es ist, dass der digitale Euro kommt – und was er für Startups bedeuten könnte.


brutkasten: Was bedeutet der EZB-Beschluss zur “Vorbereitungsphase” konkret und wie fix ist es jetzt, dass der digitale Euro kommt?

Arthur Stadler: Die beschlossene “Vorbereitungsphase” für den digitalen Euro bedeutet, dass die EZB nun zumindest einen weiteren konkreten Schritt in Richtung der möglichen Einführung eines digitalen Euro unternimmt. Die erste Stufe der zweijährigen Vorbereitungsphase wird mit 1. November 2023 beginnen und – zumindest – die legistischen und technischen Grundsteine für die zumindest mögliche Einführung eines digitalen Euro legen.

Dazu gehören die Fertigstellung eines Regelwerks zur Etablierung einheitlicher Standards, das Festlegen eines Auswahlprozesses für Dienstleister zur Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur sowie Tests zur Gewährleistung bestimmter Eigenschaften wie finanzielle Inklusion und Datenschutz.

Zwar ist meines Erachtens – weiterhin und prinzipiell – mit der Einführung eines digitalen Euro zu rechnen. Mit der nunmehrigen Einleitung der Vorbereitungsphase hat sich die EZB diese Entscheidung allerdings nun noch offengehalten. Erst nach Abschluss dieser Phase, also im Oktober 2025, sowie nach Beendigung des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses soll über die Einleitung der zweiten Stufe der Vorbereitungsphase entschieden werden.

Sie hören es in meiner zurückhaltenden Sprache: Ein digitaler Euro in der nahen Zukunft ist aus meiner Sicht noch nicht derartig fix, wie dies vielleicht aus Presseberichten der EZB wirken mag. Vor allem dreht sich die Diskussion im Kreis, da Nutzen und konkrete Anwendungsfälle kaum darstellbar, geschweige denn bezifferbar sind.

Was ist bisher bereits passiert und welche Fragen sind – Stand jetzt – noch offen?

Erstens hat die EU-Kommission im Juni 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro veröffentlicht, der erste rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Zweitens hat die EZB die Entscheidung zur Fortsetzung des Digitaler-Euro-Projekts getroffen und im Anschluss an eine zweijährige Untersuchungsphase eine wiederum auf zwei Jahre angelegte Vorbereitungsphase angekündigt, die mit 1. November 2023 beginnt.

Drittens haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission veröffentlicht.

Allerdings sind noch einige essentielle Fragen und Schritte offen: Erstens muss die EZB ihre endgültige Stellungnahme zum erwähnten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abgeben. Zweitens stehen die abschließenden Evaluierungen des Verordnungsvorschlags durch das EU-Parlament und den Rat der EU stehen noch aus.

Drittens müssen Entscheidungen zur angedachten Umsetzung und zu den technischen Details des digitalen Euro getroffen werden, etwa zur technischen Infrastruktur oder zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Viertens hängt die Frage, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird, von den Ergebnissen der Vorbereitungsphase und des parallel laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses ab.

Insgesamt befindet sich das Projekt für den digitalen Euro noch wahrlich in einer Entwicklungsphase – die Klärungen wesentlicher Details stehen weiterhin aus.

Was bedeutet der digitale Euro für Unternehmen, insbesondere für Startups?

Als Zentralbankgeld und gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro grundsätzlich mit Annahmezwang ausgestattet sein und von Unternehmen als Zahlungsoption daher akzeptiert werden müssen. Damit ist auch die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur verbunden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die Einführung des digitalen Euro sieht derzeit allerdings Ausnahmen vom Annahmezwang für Kleinstunternehmen vor, die auch keine elektronischen Zahlungsmittel annehmen.

Welche Problemfelder ergeben sich aus rechtlicher Sicht?

Viele Details sind noch völlig offen, so etwa wie viel dieses Digitale-Euro-Projekt kostet und wer diese Kosten trägt. Zudem ist die Rede von einem Kompensations- und Anreiz-Modells: Das derzeit vorgeschlagene Kompensationsmodell für den digitalen Euro sieht vor, dass Zahlungsdienstleister, die Aufgaben im Rahmen der Realisierung des digitalen Euro wahrnehmen, Unternehmen Gebühren für ihre Leistungen verrechnen dürfen.

Diese sollen allerdings vergleichbar mit den Kosten für die Bereitstellung anderweitiger Zahlungsmöglichkeiten sein. Für Unternehmen, Industrie, Banken und Finanzdienstleister wird wohl ein ‘gewisser’ ökonomischer Aufwand zur Implementierung dieser Zahlungsmöglichkeit verbunden sein. Darüber, wie hoch diese Kosten und Aufwände sind, gibt es derzeit nur Spekulation.

Wie funktioniert der digitale Euro ganz praktisch? Wenn man den in einer Wallet in Form einer Smartphone-App hält, wer setzt diese App um? Wird das ausgeschrieben?

Die konkrete Ausgestaltung ist auch nach Veröffentlichung der Verordnungs-Entwürfe noch nicht in Stein gemeißelt. Generell soll der digitale Euro durch ein Zusammenspiel verschiedener Akteure realisiert werden (EZB, Zentralbanken, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Unterstützungsdiensten).

Bezüglich der Nutzung von Apps könnte es verschiedene Optionen geben, etwa eine dezidierte Digitaler-Euro-App des Eurosystems sowie direkt in die Apps einzelner Zahlungsdienstleister integrierte Lösungen. Daneben werden auch physische Zahlungskarten zur Sicherstellung finanzieller Inklusion angedacht.

Erst nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase im Oktober 2025 kann meines Erachtens realistischerweise damit gerechnet werden, ob und wie der digitale Euro tatsächlich kommt oder eben nicht. Vor allem der parallel laufende EU-Gesetzgebungsprozess wird in den nächsten zwei Jahren wohl viel Aufschluss darüber geben.

Für welche Startups wird der digitale Euro die stärksten Auswirkungen haben – betrifft es vor allem Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich?

Unternehmen im Fintech- und Payment-Bereich haben die Chance, als Partner des Eurosystems, beispielsweise als Zahlungsdienstleister, an der Realisierung des Projekts teilzunehmen und etwa über das angedachte Kompensationsmodell auch finanziell daran zu partizipieren.

Andererseits könnten sich für manche Unternehmen in diesem Bereich durch die faktische Konkurrenz des digitalen Euro zu privaten Zahlungslösungen auch negative wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Solche Konsequenzen sollen – so die Intention des EU-Gesetzgebungsvorschlags – durch ein Miteinander und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren bestmöglich hintangehalten werden.

Beispielsweise solle sich ein Digitaler-Euro-Konto mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpfen lassen, sodass auch Haltelimits für Endnutzer zu keiner spürbaren Beeinträchtigung führen würden – bei Überschreitung der Obergrenze könnte der Restbetrag mit Giralgeld der Banken beglichen werden. Alleine dieses Beispiel zeigt, dass hier noch viel Detailarbeit für die konkrete Ausgestaltung und Kompensation von Nöten ist.

Ergeben sich durch den digitalen Euro Chancen für Startups?

Chancen für Fintech-Unternehmen und Unternehmen im Payment-Bereich sind schwer abzusehen, aber freilich theoretisch möglich.

Zu den generellen Vorteilen des digitalen Euro für Unternehmen würde darüber hinaus laut der EZB eine effizientere und schnellere Zahlungsabwicklung zählen, was sich in Zukunft in einer größeren Kundenreichweite niederschlagen könnte. Beim Online-Shopping würden Interessenten Kaufvorgänge eher abschließen, wenn sie mit dem angebotenen Zahlungsmittel vertraut sind, sofern es überall akzeptiert wird.

Außerdem – so die propagierten Aussagen rund um das Digitale-Euro-Projekt – könnten die mit der Annahme verbundenen Kosten womöglich niedriger als bei vergleichbaren privaten Zahlungslösungen sein. Auch würden Unternehmen Zahlungen wie bei Bargeld in Echtzeit erhalten und Geldmittel damit rascher zur Verfügung haben. Auch hier wird sich zeigen, ob die konkrete Ausgestaltung des digitalen Euro diese faktischen Effekte bringen wird bzw. ob sich sogar ein Feld für Startups auftun könnte.

In der Debatte rund um den digitalen Euro wurde auch immer eine Obergrenze – etwa von 3.000 Euro – für das Halten digitaler Euros diskutiert. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solche kommt?

Liest man die Entwürfe zur Verordnung und die begleitenden Materien, so sieht es derzeit danach aus, dass es solche Haltelimits für Endnutzer geben soll, wobei die tatsächliche Obergrenze wohl erst ganz am Schluss festgelegt werden soll. Dies wird zur Wahrung der Finanzstabilität als erforderlich angesehen. So werden Haltelimits etwa als effektives Tool zur Kontrolle der im Umlauf befindlichen digitalen Euro angesehen.

Was bedeutet der digitale Euro aus einer Datenschutz-Perspektive?

 Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus, welches die entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene einhält, wurde von Anfang an als essentiell im Hinblick auf die Schaffung eines möglichen digitalen Euro charakterisiert und auch im Rahmen einer Befragung der Öffentlichkeit als berücksichtigungswürdigster Faktor identifiziert.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission widmet sich zu einem wesentlichen Teil dem Datenschutz. Jeder relevante Akteur, zum Beispiel ein Zahlungsdienstleister, wird darin zu auf seine jeweiligen Aufgaben abgestimmten Verarbeitungstätigkeiten ermächtigt und im Umkehrschluss darauf beschränkt.

Selbst der – üblicherweise sehr kritische – Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich vorerst und grundsätzlich positiv zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission geäußert, an einigen Stellen nichtsdestotrotz Kritik geübt. So würde zur Durchsetzung angedachter Haltelimits die vollständige Anonymität der Nutzer verloren gehen. Auch sei es wünschenswert, dass die mit Bargeldzahlungen verglichene Anonymität bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro auch auf Online-Kleinbetragszahlungen ausgeweitet wird.

Die technische Umsetzung von Datenschutzstandards wird wiederum Gegenstand der nunmehrigen Vorbereitungsphase der EZB für den digitalen Euro sein.

Welche wichtigen Aspekte zum digitalen Euro werden aktuell in der Öffentlichkeit noch zu wenig beachtet?

Der konkrete Nutzen eines digitalen Euro, wenn er denn kommt, ist der Bevölkerung und der Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht – derzeit – schwer zu erklären. Hinzu kommen viele emotionale und sentimentale Aspekte des bisher gelebten Währungs- und Zahlungssystems. Echte überzeugende Anwendungsfälle für den digitalen Euro fehlen aus meiner Sicht oder werden für die Öffentlichkeit in sehr theoretischen Elfenbeintürmen verortet.

Die EZB betreibt sichtlich einen großen Aufwand, um eine künftige, möglichst nahtlose Integration in die bestehende Zahlungslandschaft innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem werden scheinbar viel Energie aufgewandt, um möglichst viele Beteiligten mit ins Boot zu holen. Soll der digitale Euro so kommen, wie angepeilt, ist freilich noch sehr viel Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

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Mental Health, mentale Gesundheit, willhaben
(c) willhaben - Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben.

Für Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben, markiert das Jahr 2025 in mancherlei Hinsicht einen Wendepunkt am österreichischen Arbeitsmarkt. Die Integration von Künstlicher Intelligenz in Human Resources-Prozesse eröffne neue Möglichkeiten für Effizienz und Innovation, bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich. Der anhaltende Fachkräftemangel erfordere zudem nachhaltige Strategien in der Personalplanung, im Employer Branding und im Bereich der Diversität.

Attraktive Arbeitgeber:innen

Gleichzeitig würden die Bedürfnisse der Mitarbeitenden stärker in den Fokus rücken: Employee Experience, mentale Gesundheit und hybride Arbeitsmodelle spielen eine zentrale Rolle, um Unternehmen als attraktive Arbeitgeber:innen zu positionieren, heißt es.

Künstliche Intelligenz schaffte außerdem sukzessive immer mehr Möglichkeiten, um Routineaufgaben wie die Anwesenheitserfassung oder die Gehaltsabrechnung effizienter zu gestalten. KI-gestützte Tools, darunter Chatbots und Systeme für das Bewerber:innen-Management, sollen Zeit und Ressourcen sparen, die in strategische Aufgaben und den Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen investiert werden könnten.

Und das sei von maßgeblicher Bedeutung, denn: “Nur Unternehmen, die ethische Aspekte, Datenschutz und vor allem den Menschen in den Fokus rücken, können langfristig von diesen Entwicklungen profitieren”, sagt er.

Das Zeitalter der KI verlange allen neue Fähigkeiten ab. Führungskräfte stünden dabei in der Pflicht, Mitarbeitende gezielt zu fördern, kreative Fähigkeiten zu stärken und klare Grenzen zwischen menschlicher und maschineller Arbeit zu ziehen.

“Es gilt, Vertrauen aufzubauen, indem Unternehmen KI transparent und verantwortungsvoll einsetzen, um das Potenzial ihrer Teams bestmöglich auszuschöpfen. Dieses Zusammenspiel aus Technologie und Menschlichkeit wird 2025 die Grundlage für nachhaltigen Erfolg sein”, sagt Zink weiters.

Langfristige Personalplanung gegen Fachkräftemangel

Der vielzitierte Fachkräftemangel stellt auch 2025 eine der größten Herausforderungen am Arbeitsmarkt dar. Besonders stark betroffen sind dabei weiterhin Bereiche wie die öffentliche Sicherheit, Energiewirtschaft, das Gesundheitswesen und die Pflege, wobei in manchen Bundesländern – etwa Vorarlberg, Tirol und Salzburg – besonders händeringend nach Personal gesucht wird. Befeuert wird diese Entwicklung durch den demografischen Wandel, unzureichende Umschulungsangebote und die eher geringe Mobilität am österreichischen Arbeitsmarkt; aber auch durch fehlende Strategien, um nachhaltige Lösungen zu etablieren.

Essenziell sei hierbei unter anderem eine langfristige Personalplanung, wie Zink skizziert: “Wenn Unternehmen vorausschauend planen, statt überstürzt Stellen auszuschreiben, können sie Engpässe frühzeitig eindämmen bzw. vermeiden. Wesentlich sind außerdem Employer Branding, um das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, zielgruppenorientierte Stellenanzeigen und die Förderung von Diversität und von Quereinsteiger:innen.”

“Nicht von der Hand zu weisen ist letztlich auch die Tatsache, dass gewisse Branchen aufgrund herausfordernder Arbeitsbedingungen und vergleichsweise niedriger Gehälter mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Weil höhere Löhne aufgrund der schwächelnden Konjunktur oftmals schwer zu implementieren sind, plädieren Expert:innen hier für gezielte Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne von Höherqualifizierung”, heißt es laut Aussendung.

Employee Experience

Der Begriff Employee Experience indes umfasst alle Interaktionen, Erlebnisse und Eindrücke, die Mitarbeiter:innen während ihrer Zeit im Unternehmen sammeln – von der Einstellung bis zum Austritt. Dabei handele es sich nicht nur um ein fancy Buzzword, so Zink, sondern um ein Konzept, das über kurzfristige Maßnahmen hinausgehe. Vielmehr geht es darum, langfristig ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende engagiert und möglichst selbstbestimmt zur Unternehmenskultur und dem Unternehmenserfolg beitragen.

“Eine positive Employee Experience basiert auf individueller Wertschätzung und gezielten Entwicklungsmöglichkeiten. Unternehmen können dies unter anderem durch flexible Arbeitsmodelle, die Förderung von Work-Life-Balance sowie durch Programme für mentale Gesundheit priorisieren. Ein wesentlicher, jedoch oftmals vernachlässigter Baustein ist in diesem Zusammenhang vor allem eine gesunde und gelebte Feedbackkultur, in der der Austausch von konstruktivem Feedback zwischen Führungskräften, Mitarbeiter:innen und Kolleg:innen selbstverständlich ist”, gibt Zink zu bedenken.

Auch Krisen von außen – wie beispielsweise politische Konflikte, Kriege und das Stagnieren der Wirtschaft – erzeugen Druck. In Kombination mit privaten Herausforderungen, aber auch Stress, Überlastung und fehlender Wertschätzung im Beruf können die mentale Gesundheit erheblich beeinträchtigt werden. Lange galt es als Tabu, darüber am Arbeitsplatz – also ausgerechnet an jenem Ort, an dem man einen Großteil seiner Zeit verbringt – zu sprechen. Heute ist immer mehr die Rede davon, dass der Umgang mit dem Thema “Mental Health” im Berufsleben offener geworden ist.

“Das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen, oftmals auch als ‚Employee well-being‘ bezeichnet, umfasst drei Dimensionen: Die physische, die mentale und die finanzielle Dimension. Wie heimische Arbeitgeber:innen das Thema Mental Health handhaben, haben wir kürzlich im Rahmen einer repräsentativen Studie in Zusammenarbeit mit marketagent erörtert”, sagt Zink und ergänzt: “Dabei zeigt sich, dass mentale Gesundheit am Arbeitsplatz in Österreich zunehmend enttabuisiert wird. 68,2 Prozent der Befragten geben an, dass das Thema bei ihrem aktuellen oder letzten Arbeitgeber einen sehr hohen (28,3 Prozent) oder eher hohen Stellenwert (39,9 Prozent) hat.

2024 haben viele Unternehmen angekündigt, ihre Home-Office-Regeln zu verschärfen oder das Home-Office gar gänzlich abzuschaffen. Nichtsdestotrotz haben sich hybride Arbeitsmodelle, die Heimarbeit und Büropräsenz kombinieren, vielerorts als Norm etabliert, weiß Zink. Durch die fortschreitende Digitalisierung und das neue Telearbeitsgesetz, das in Österreich am 1.1. 2025 in Kraft getreten ist, werde die Flexibilität noch weiter ausgebaut: Mitarbeitende könnten ortsungebunden arbeiten – sei es im Co-Working-Space, bei Angehörigen oder in einer Berghütte.

“Damit einhergeht jedoch unter anderem, dass Unternehmen Maßnahmen zur Förderung des Teambuildings priorisieren müssen”, sagt Zink abschließend. “Denn diese sind in Zeiten des hybriden Arbeitens wichtiger denn je.”

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